französische Wunsch nach einem eigenständigen Kulturabkommen als wirksames
Druckmittel.
Statt eines kontingenten regionalpolitischen Entwicklungskonzepts wurde daher mit
der Übergangszeit ein breit angelegtes System von Sonderregelungen und Hilfsmaßnahmen
für die Eingliederung eingerichtet, das als eine Art Sonderregime den
Sonderstatus der Saar aus der Nachkriegszeit teilweise weiterführte. In der Übergangszeit
wurden direkte und indirekte Subventionen gezahlt, die die Benachteiligung
der Saarwirtschaft auf dem bundesdeutschen Markt ausgleichen sollten; es wurden
Kredite bereitgestellt, die die Anpassung von Unternehmen und Strukturen an die
bundesdeutsche Situation ermöglichen sollten; es wurden umfangreiche Investitionen,
insbesondere in die Verkehrsinfrastruktur, getätigt, und schließlich wurden auch
erhebliche Haushaltsmittel an den Landeshaushalt überwiesen. Die Definition der an
diese Einzelmaßnahmen geknüpften Ziele blieb allerdings unscharf. Selbst auf saarländischer
Ebene blieb das Gesetz über steuerliche Maßnahmen der einzige systematische
Beitrag zur Ausgestaltung der Eingliederung. Die mit hohen Ambitionen
gestartete Wirtschaftspolitik reduzierte gegen Ende der Übergangszeit ihre Erwartungen
immer stärker auf konjunkturpolitische Aspekte: Die Absicherung des Eingliederungsvorgangs
gegen allzu heftige Friktionen, insbesondere gegen das punktuelle
Entstehen von Arbeitslosigkeit, rückte immer weiter in den Vordergrund - und wurde
auch erreicht. Daß hierzu allerdings das Sonderregime überhaupt notwendig gewesen
ist, kann mit guten Gründen bezweifelt werden: Das Gros der letztlich durchgeführten
Maßnahmen wäre auch ohne diese Konstruktion möglich gewesen. Die Spezialkonstruktion
der Übergangszeit diente im Ergebnis wohl überwiegend dem Schutz
französischer und auch deutscher Interessen, wobei insbesondere die Devisenproblematik
und die Gefahr eines Eindringens zollbegünstigter Waren in die abgesicherten
nationalen Märkte im Vordergrund standen. Der Beitrag des Sonderregimes zur
Realisierung der an die Übergangszeit geknüpften Hoffnungen ist jedenfalls schon im
wirtschaftspolitischen Bereich als sehr gering anzusetzen. Auch finanzpolitisch blieb
die Übergangszeit unvollendet, insofern die Mittelzuflüsse aus Bonn nicht ausreichten,
um die aus der prekären Situation der Teilautonomie resultierende Verschuldung
des Landes zu beseitigen. Große Enttäuschung rief jedoch vor allem die Abwicklung
bestimmter saarspezifischer sozialstaatlicher Strukturen wie z.B. der Kasse für
Familienzulagen hervor, die als den regionalen Bedürfnissen besonders angemessen
verstanden worden waren. Diese Abwicklung wurde als Schock empfunden, obwohl
sich das Ende des sozialpolitischen Sonderwegs der Saar bereits sehr früh abzeichnete.
Daran änderte auch der vergleichsweise flexible Umgang der Landespolitik mit ihrem
durch die Übergangszeit speziell strukturierten Handlungsspielraum nichts. Da konzeptionelle
Ansätze weitgehend fehlten, wurden regionalpolitisch wichtige Fragen
einem gestreckten und formal strukturierten Lösungsprozeß unterworfen. Die Landesregierung
versuchte in diesem Prozeß, saarländische Interessen gegenüber Bonn mit
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