Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

französische  Wunsch  nach  einem  eigenständigen  Kulturabkommen  als  wirksames
Druckmittel.
Statt  eines  kontingenten  regionalpolitischen  Entwicklungskonzepts  wurde  daher  mit
der  Übergangszeit  ein  breit  angelegtes  System  von  Sonderregelungen  und  Hilfsmaßnahmen
  für  die  Eingliederung  eingerichtet,  das  als  eine  Art  Sonderregime  den
Sonderstatus  der  Saar  aus  der  Nachkriegszeit  teilweise  weiterführte.  In  der  Übergangszeit
  wurden  direkte  und  indirekte  Subventionen  gezahlt,  die  die  Benachteiligung
der  Saarwirtschaft  auf  dem  bundesdeutschen  Markt  ausgleichen  sollten;  es  wurden
Kredite  bereitgestellt,  die  die  Anpassung  von  Unternehmen  und  Strukturen  an  die
bundesdeutsche  Situation  ermöglichen  sollten;  es  wurden  umfangreiche  Investitionen,
insbesondere  in  die  Verkehrsinfrastruktur,  getätigt,  und  schließlich  wurden  auch
erhebliche  Haushaltsmittel  an  den  Landeshaushalt  überwiesen.  Die  Definition  der  an
diese  Einzelmaßnahmen  geknüpften  Ziele  blieb  allerdings  unscharf.  Selbst  auf  saarländischer
  Ebene  blieb  das  Gesetz  über  steuerliche  Maßnahmen  der  einzige  systematische
  Beitrag  zur  Ausgestaltung  der  Eingliederung.  Die  mit  hohen  Ambitionen
gestartete  Wirtschaftspolitik  reduzierte  gegen  Ende  der  Übergangszeit  ihre  Erwartungen
  immer  stärker  auf  konjunkturpolitische  Aspekte:  Die  Absicherung  des  Eingliederungsvorgangs
  gegen  allzu  heftige  Friktionen,  insbesondere  gegen  das  punktuelle
Entstehen  von  Arbeitslosigkeit,  rückte  immer  weiter  in  den  Vordergrund  -  und  wurde
auch  erreicht.  Daß  hierzu  allerdings  das  Sonderregime  überhaupt  notwendig  gewesen
ist,  kann  mit  guten  Gründen  bezweifelt  werden:  Das  Gros  der  letztlich  durchgeführten
Maßnahmen  wäre  auch  ohne  diese  Konstruktion  möglich  gewesen.  Die  Spezialkonstruktion
  der  Übergangszeit  diente  im  Ergebnis  wohl  überwiegend  dem  Schutz
französischer  und  auch  deutscher  Interessen,  wobei  insbesondere  die  Devisenproblematik
  und  die  Gefahr  eines  Eindringens  zollbegünstigter  Waren  in  die  abgesicherten
nationalen  Märkte  im  Vordergrund  standen.  Der  Beitrag  des  Sonderregimes  zur
Realisierung  der  an  die  Übergangszeit  geknüpften  Hoffnungen  ist  jedenfalls  schon  im
wirtschaftspolitischen  Bereich  als  sehr  gering  anzusetzen.  Auch  finanzpolitisch  blieb
die  Übergangszeit  unvollendet,  insofern  die  Mittelzuflüsse  aus  Bonn  nicht  ausreichten,
  um  die  aus  der  prekären  Situation  der  Teilautonomie  resultierende  Verschuldung
des  Landes  zu  beseitigen.  Große  Enttäuschung  rief  jedoch  vor  allem  die  Abwicklung
bestimmter  saarspezifischer  sozialstaatlicher  Strukturen  wie  z.B.  der  Kasse  für
Familienzulagen  hervor,  die  als  den  regionalen  Bedürfnissen  besonders  angemessen
verstanden  worden  waren.  Diese  Abwicklung  wurde  als  Schock  empfunden,  obwohl
sich  das  Ende  des  sozialpolitischen  Sonderwegs  der  Saar  bereits  sehr  früh  abzeichnete.

Daran  änderte  auch  der  vergleichsweise  flexible  Umgang  der  Landespolitik  mit  ihrem
durch  die  Übergangszeit  speziell  strukturierten  Handlungsspielraum  nichts.  Da  konzeptionelle
  Ansätze  weitgehend  fehlten,  wurden  regionalpolitisch  wichtige  Fragen
einem  gestreckten  und  formal  strukturierten  Lösungsprozeß  unterworfen.  Die  Landesregierung
  versuchte  in  diesem  Prozeß,  saarländische  Interessen  gegenüber  Bonn  mit

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