Auf der Ebene der internationalen Saar-Verhandlungen des Jahres 1956 wurden diese
Fragen nicht beantwortet, oft sogar nicht einmal behandelt. Zwar fiel mit der Ablehnung
des europäischen Statuts die Verantwortung für die völkerrechtliche und politische
Zukunft des Saarlandes wieder an die Partner Frankreich und Bundesrepublik
zurück, die bereits seit Jahren in dieser Sache in intensiven diplomatischen Verhandlungen
verstrickt waren. Man kam auch schnell überein, eine grundlegende Bereinigung
aller strittigen Fragen und eine endgültige Lösung der Saarfrage herbeiiuhren
zu wollen. Genauso wenig aber, wie die saarländische Landesregierung eine
direkte Beteiligung an diesen Gesprächen erreichte, gelang es ihr, saarländische
Interessen wirkungsvoll in den Verhandlungen zu plazieren oder gar durchzusetzen.
Als „Experte“ in die bundesdeutsche Delegation integriert, mußte sie sogar im Bereich
der Kohlewirtschaft einige Vereinbarungen hinnehmen, die - wie z.B. die mittelfristige
Garantie von französischen Abbaurechten unter saarländischem Territorium
oder die Lieferverpflichtungen des Saarbergbaus gegenüber Frankreich - mit ihren
Verhandlungszielen nicht übereinstimmten. Sie konnte zwar mit der Regelung der
Warndt-Frage die Zukunft des saarländischen Bergbaus sichern; dies schrieb allerdings
dessen überragende Bedeutung für die regionale Wirtschaft auf Dauer fest,
ln mittelfristiger Perspektive war die als „Aufrechterhaltung des Warenaustauschs“
zwischen dem Saarland und Frankreich etablierte Sonderregelung außenhandelspolitischer
Fragen für das Saarland interessant: Diese sah eine weitreichende Begünstigung
von Im- und Exporten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen vor, die die
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Partnern stärken sollte - was allerdings
im direkten Widerspruch zum erklärten Ziel, nämlich einer Umorientierung der
Saarwirtschaft auf Deutschland, stand.
Der wichtigste Grund für dieses weitgehende Scheitern der Saar-Regierung ist im
Einigungswillen der politischen Führungsebene in Frankreich und der Bundesrepublik
zu erkennen. Da die öffentliche Aufmerksamkeit für die Saarfrage nach dem
Referendum und der an sein Ergebnis geknüpften Interpretation, daß damit dieser
langjährige Streitpunkt per Volksentscheid quasi bereits als gelöst anzusehen sei,
immer stärker nachließ, stellte eine Einigung in dieser Frage kaum mehr eine nennenswerte
politische Leistung dar. Im Juni 1956 ergriffen daher die Regierungschefs
die womöglich letzte Chance, ihren Beitrag zur Völkerverständigung öffentlichkeitswirksam
zu präsentieren, indem sie ihren Regierungsgipfel als den entscheidenden
Wendepunkt der Verhandlungen inszenierten. Die längst noch in umfangreichen und
durch kaum überwindbare Konflikte gekennzeichneten Verhandlungen verstrickten
Delegationen waren dadurch zur Einigung verurteilt; strittige Themengebiete wurden
daher soweit als möglich ausgeblendet und auf das spätere deutsch-saarländische
Verhältnis verlagert. Den Vertretern Frankreichs gelang es dabei aufgrund der höheren
symbolischen Bedeutung der Saarfrage in der bundesdeutschen Politik, ihre
Interessen insbesondere in finanzieller Hinsicht noch am besten zu vertreten. Für die
Saarländer erwies sich erst kurz vor dem „stumpfen Ende“ der Verhandlungen der
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