Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Auf  der  Ebene  der  internationalen  Saar-Verhandlungen  des  Jahres  1956  wurden  diese
Fragen  nicht  beantwortet,  oft  sogar  nicht  einmal  behandelt.  Zwar  fiel  mit  der  Ablehnung
  des  europäischen  Statuts  die  Verantwortung  für  die  völkerrechtliche  und  politische
  Zukunft  des  Saarlandes  wieder  an  die  Partner  Frankreich  und  Bundesrepublik
zurück,  die  bereits  seit  Jahren  in  dieser  Sache  in  intensiven  diplomatischen  Verhandlungen
  verstrickt  waren.  Man  kam  auch  schnell  überein,  eine  grundlegende  Bereinigung
  aller  strittigen  Fragen  und  eine  endgültige  Lösung  der  Saarfrage  herbeiiuhren
  zu  wollen.  Genauso  wenig  aber,  wie  die  saarländische  Landesregierung  eine
direkte  Beteiligung  an  diesen  Gesprächen  erreichte,  gelang  es  ihr,  saarländische
Interessen  wirkungsvoll  in  den  Verhandlungen  zu  plazieren  oder  gar  durchzusetzen.
Als  „Experte“  in  die  bundesdeutsche  Delegation  integriert,  mußte  sie  sogar  im  Bereich
  der  Kohlewirtschaft  einige  Vereinbarungen  hinnehmen,  die  -  wie  z.B.  die  mittelfristige
  Garantie  von  französischen  Abbaurechten  unter  saarländischem  Territorium
oder  die  Lieferverpflichtungen  des  Saarbergbaus  gegenüber  Frankreich  -  mit  ihren
Verhandlungszielen  nicht  übereinstimmten.  Sie  konnte  zwar  mit  der  Regelung  der
Warndt-Frage  die  Zukunft  des  saarländischen  Bergbaus  sichern;  dies  schrieb  allerdings
  dessen  überragende  Bedeutung  für  die  regionale  Wirtschaft  auf  Dauer  fest,
ln  mittelfristiger  Perspektive  war  die  als  „Aufrechterhaltung  des  Warenaustauschs“
zwischen  dem  Saarland  und  Frankreich  etablierte  Sonderregelung  außenhandelspolitischer
  Fragen  für  das  Saarland  interessant:  Diese  sah  eine  weitreichende  Begünstigung
  von  Im-  und  Exporten  zwischen  den  beiden  Wirtschaftsräumen  vor,  die  die
wirtschaftlichen  Beziehungen  zwischen  den  beiden  Partnern  stärken  sollte  -  was  allerdings
  im  direkten  Widerspruch  zum  erklärten  Ziel,  nämlich  einer  Umorientierung  der
Saarwirtschaft  auf  Deutschland,  stand.
Der  wichtigste  Grund  für  dieses  weitgehende  Scheitern  der  Saar-Regierung  ist  im
Einigungswillen  der  politischen  Führungsebene  in  Frankreich  und  der  Bundesrepublik
  zu  erkennen.  Da  die  öffentliche  Aufmerksamkeit  für  die  Saarfrage  nach  dem
Referendum  und  der  an  sein  Ergebnis  geknüpften  Interpretation,  daß  damit  dieser
langjährige  Streitpunkt  per  Volksentscheid  quasi  bereits  als  gelöst  anzusehen  sei,
immer  stärker  nachließ,  stellte  eine  Einigung  in  dieser  Frage  kaum  mehr  eine  nennenswerte
  politische  Leistung  dar.  Im  Juni  1956  ergriffen  daher  die  Regierungschefs
die  womöglich  letzte  Chance,  ihren  Beitrag  zur  Völkerverständigung  öffentlichkeitswirksam
  zu  präsentieren,  indem  sie  ihren  Regierungsgipfel  als  den  entscheidenden
Wendepunkt  der  Verhandlungen  inszenierten.  Die  längst  noch  in  umfangreichen  und
durch  kaum  überwindbare  Konflikte  gekennzeichneten  Verhandlungen  verstrickten
Delegationen  waren  dadurch  zur  Einigung  verurteilt;  strittige  Themengebiete  wurden
daher  soweit  als  möglich  ausgeblendet  und  auf  das  spätere  deutsch-saarländische
Verhältnis  verlagert.  Den  Vertretern  Frankreichs  gelang  es  dabei  aufgrund  der  höheren
  symbolischen  Bedeutung  der  Saarfrage  in  der  bundesdeutschen  Politik,  ihre
Interessen  insbesondere  in  finanzieller  Hinsicht  noch  am  besten  zu  vertreten.  Für  die
Saarländer  erwies  sich  erst  kurz  vor  dem  „stumpfen  Ende“  der  Verhandlungen  der

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