Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Zusammenfassung
Der  23.  Oktober  1955  markierte  mit  der  Ablehnung  des  europäischen  Statuts  für  das
Saarland  einen  Endpunkt  für  denjenigen  Teil  der  Debatten  der  Nachkriegszeit,  der
auf  die  nationale  Zugehörigkeit  des  Saarlandes  und  seinen  völkerrechtlichen  Status
bezogen  war.  Die  Saarfrage  war  damit  jedoch  noch  lange  nicht  gelöst.  Dieser  Schritt
erforderte  langwierige  deutsch-französische  Verhandlungen,  die  erst  ein  Jahr  später,
am  27.  Oktober  1956,  mit  dem  sogenannten  Luxemburger  Vertrag  zum  Abschluß
gebracht  werden  konnten.  Der  dabei  vorzunehmende  Ausgleich  zwischen  bundesdeutschen
  und  französischen  Interessen  in  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Fragen,
der  bereits  in  den  Jahren  vor  dem  Referendum  ein  wesentliches  Hindernis  für  eine
Einigung  dargestellt  hatte,  erwies  sich  erwartungsgemäß  auch  danach  als  ein  zentrales
Problem.  Die  immer  wieder  eintretenden  Stockungen  in  den  Verhandlungen,  die  sich
unerwartet  lange  hinzogen  und  bis  zuletzt  immer  wieder  vom  Scheitern  bedroht
waren,  verdeutlichen  dies.  Im  Vorgriff  auf  die  Ergebnisse  der  Luxemburger  Verhandlungen
  wurden  erste  Sofortmaßnahmen  im  Zusammenhang  mit  der  Eingliederung  des
Saarlandes  bereits  im  Jahr  1956  in  die  Wege  geleitet,  also  deutlich  vor  der  politischen
Eingliederung  am  1.  Januar  1957.  Große  Komplikationen  ergaben  sich  jedoch  daraus,
daß  die  Integration  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  auch  eine  fundamentale
Neuordnung  der  saarländischen  Verhältnisse  erforderte,  die  ihrerseits  in  den  fünfziger
Jahren  gerade  im  wirtschaftlichen  Bereich  zunehmenden  Anpassungszwängen  unterworfen
  waren.  Präzise  Vorarbeiten  für  diese  Neuordnung  lagen  nach  dem  Referendum
  bei  keiner  der  beteiligten  Parteien  vor.  Vor  allem  dieser  als  Ganzes  schwer
überschaubare  Problemzusammenhang  führte  zu  dem  Lösungsansatz,  die  wirtschaftliche
  Integration  des  Saarlandes  erst  nach  einer  Übergangszeit  vorzunehmen,  deren
Ende  später  auf  den  5.  Juli  1959  festgeiegt  wurde.
Weiche  komplizierten  Probleme  sich  daraus  ergaben,  zeigt  sich  besonders  deutlich  im
Bereich  des  Bergbaus:  Zwar  änderte  sich  in  organisatorischer  Hinsicht  zunächst
wenig  in  der  aus  dem  19.  Jahrhundert  stammenden,  zentralisierten  und  seit  dem
Zweiten  Weltkrieg  in  einem  französisch  dominierten  Bergbauunternehmen  konzentrierten
  Kohleindustrie.  Kaum  ein  halbes  Jahr  nach  dem  Referendum  löste  jedoch  die
Frage,  inwiefern  französische  Zugeständnisse  bei  der  Verteilung  der  Abbaurechte  im
Wamdt-Kohlerevier  für  die  Zukunft  des  saarländischen  Bergbaus  relevant  sein
würden,  eine  vor  aller  Öffentlichkeit  und  zudem  in  einem  für  die  Landesregierung
denkbar  ungünstigen  Moment  ausgetragene  Diskussion  aus.  Das  Beispiel  der  Schließung
  einer  Kohlegrube  bei  St.  Ingbert  zeigt  weiterhin,  wie  die  Phase  der  Unsicherheit
bis  zur  im  Saarvertrag  vorgesehenen  Gründung  der  Saarbergwerke  AG  als  neuer
Rechtsträger  des  Saarbergbaus  einen  außerordentlich  hohen  Koordinierungsaufwand
für  die  Landespolitik  erzeugte,  obwohl  diese  Schließung  der  Sache  nach  noch  gar
keine  Reaktion  auf  die  sich  abzeichnende  Kohlekrise  darstellte,  sondern  eher  in  die
Konsolidierungsbemühungen  für  den  Bergbau  in  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit
einzuordnen  war.  Als  es  im  dritten  Jahr  nach  dem  Referendum  dann  zur  Gründung

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