Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Einnahmen  der  Länder  und  ihrer  Gemeinden  nach  der  Finanzreform

Land  Gemeinden
|  Finanzausgleich  X  Summe
|  z.  Abgeltung  v.  Sonderlasten  Summe  ohne  Mittel  z  Abgelt.  v.  Sonderlasten
Angaben  in  Mrd.  DM.  Lesebeispiel:  Auch  nach  der  Finanzreform  zählen  die  Einnahmen  der  öffentlichen
Haushalte  im  Saarland  zu  den  niedrigsten  in  der  Bundesrepublik.  Quelle:  Bundesministerium  der
Finanzen  (Hg.),  Finanzbericht  1970.  Die  volkswirtschaftlichen  Grundlagen  und  die  wichtigsten  finanzwirtschaftlichen
  Probleme  des  Haushaltsplans  der  Bundesrepublik  Deutschland  für  das  Haushaltsjahr
1970,  Bonn  1970,  S.  170f.  u.  S.  176f.

kennen,  zu  deren  Ausführungen  Sie  vor  einem  Jahr  angetreten  sind  ...  und  behauptet
[haben],  sie  [könnten]  das  leisten.  Nur  scheuen  Sie  sich,  das  zuzugeben.“57
Demgegenüber  wirkte  die  Argumentation  von  Regierung  und  CDU-Fraktton,  daß  die
Deckung  von  laufenden  Ausgaben  aus  Krediten  in  diesem  Fall  durchaus  rechtlich
zulässig  sei,  weil  die  unplanmäßige  Erhöhung  der  laufenden  Ausgaben  auf  „außerordentliche“
  Umstände  zurückzuführen  gewesen  sei,  politisch  wenig  überzeugend,
auch  wenn  sie  -  wie  das  Urteil  des  Verfassungsgerichts  ein  Jahr  später  bewies  -
juristisch  offenbar  haltbar  war.5x  Auch  der  Hinweis,  daß  selbst  die  SPD  noch  bei  der
Beratung  des  Haushaltes  für  1967  sogar  eine  Erhöhung  mancher  Ansätze  gefordert
hatte  -  mithin  also  die  kommenden  Defizite  auch  nicht  erwartet  hatte  -,  fand  wenig
Anklang  bei  den  SPD-Vertretern.  Zuletzt  zog  sich  Helmut  Bulle  gar  auf  die  Position
zurück,  das  haushaltsrechtlich  problematische  Vorgehen  der  Regierung  sei  mehr  auf

57  So  Karl  Wolfskeil  (SPD),  ebd.,  S.  1233.
58  Auf  diese  Linie  schwenkte  die  CDU-Fraktion  nach  anfänglicher  Zurückhaltung  bei  der  Verabschiedung
des  Haushaltes  letztlich  ein,  vgl.  hierzu  die  Rede  von  Jakob  Feiler  (CDU)  in:  LTDS,  5.  WP,  Abt.  1,  48.
Sitzung  v.  21.11.67,  S.  1247.  Zum  rechtlichen  Rahmen  vgl.  Lang  u.  Koch,  Staatsverschuldung,  S.  49ff.

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