100
Änderung der Steuereinnahmen pro Einwohner der Länder
und ihrer Gemeinden durch die Finanzreform
+
50
+ + + + m
-50
-100
150 -
NRW B-W Hessen Bayern Nieders, R-P S-H Saarland Hamburg Bremen
| Land Gemeinden + Summe
Angaben in DM pro Einwohner. Wert bei Bremen (Land): 0,66, Lesebeispiel: In Nordrhein-Westfalen
sanken die Steuereinnahmen des Landes pro Einwohner durch die Finanzreform leicht ab, während die
Einnahmen der Gemeinden anstiegen. Daraus resultiert ein insgesamt positiver Effekt gegenüber der
vorherigen Regelung. Quelle: Bundesministerium der Finanzen (Hg.), Finanzbericht 1970. Die volkswirtschaftlichen
Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des Haushaltsplans der
Bundesrepublik Deutschland für das Haushaltsjahr 1970, Bonn 1970, S. 170f. u. S. 176f.
Ländern sehr oft sogar die prognostizierten Ansätze überschritten, entwickelten sich
die Verhältnisse in der Rezession der Jahre 1966/67 genau anders herum. Die akute
Unsicherheit über den Vollzug des Haushaltes tur 1967 war primär dadurch ausgelöst,
daß keine klare Aussage darüber möglich war, wie sich die Zuweisungen vom
Bund und aus dem Finanzausgleich entwickeln würden; die eigenen Einnahmen des
Landes dagegen erreichten durchweg die angesetzten Beträge.4g Dadurch veränderte
sich die Funktion der Budgetentwicklung als Krisenindikator teilweise: War bislang
bereits klar geworden, daß die prekäre Autonomie des Saarlandes als Mitglied im
föderalen Staat hauptsächlich durch die gesetzliche Bindung von Ausgabesätzen und
die unzureichende Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen geprägt war, trat nun
als zusätzliches Element erstmals die Möglichkeit hinzu, daß auch die Einnahmen aus
dem föderalen Finanzsystem auf einem zu geringen Niveau beschränkt sein könnten.
Dies stellte bestimmte, aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus entwickelte
Verhaitensmuster der saarländischen Politik grundsätzlich in Frage. Die Möglichkeit,
mit dem Argument einer historisch-politisch begründeten Benachteiligung des Landes
49 So Minister Koch, ebd., S. 939ff.
367