Obwohl allerdings bereits im Januar 1967 weitreichende Haushaltssperren nötig
wurden4' und obwohl der Finanzminister im März auch im Parlament keinen Zweifel
darüber entstehen ließ, daß der Vollzug des Haushaltes völlig ungesichert sei, obwohl
das Land de facto nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen und
in den Landeseinrichtungen nur noch den Betrieb aufrecht erhalten wollte, verzögerten
sich die weiteren Beratungen.43 44 47 Statt dessen dominierte zunächst die allgemeine
Strukturdebatte weitgehend das Feld der parlamentarischen Auseinandersetzung. Erst
im Juni 1967 wurde dann - basierend auf einer Reihe von Ausschußberatungen - eine
Grundsatzdiskussion zum Vollzug des Haushaltes angesetzt. Hier trug Jakob Feiler
als Berichterstatter die Meinung der parlamentarischen Mehrheit vor, die sich in
weitgehender Übereinstimmung mit der Regierungskonzeption befand: Obwohl
vollkommen klar sei, daß der Haushalt keinesfalls im geplanten Umfang vollzogen
werden könne, weil die dazu notwendigen Einnahmen um ca. 40 Mio. DM unterschritten
werden würden, verzichtete man auf einen Nachtragshaushalt, Dieser, so der
Gedankengang, könne ohnehin das anstehende Problem nicht lösen, da echte Kürzungen,
nicht Verschiebungen von Ausgaben nötig seien.4"
Dies lehnte die Opposition scharf ab. Die Einschränkung der veranschlagten Mittel
per Kabinettsbeschluß gefährde das Budgetrecht des Parlaments und sei außerdem
dazu geeignet, die Mittel Verausgabung an die Durchsetzungskraft bestimmter Lobbies
zu binden. Noch weitgehender war der Hinweis darauf, daß die Weigerung der
Regierung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, eigentlich nur als Indiz dafür
gewertet werden könne, daß grundlegende Strukturveränderungen nicht durchgeführt
werden sollten.4'1 Aus Sicht der SPD war die Lage als so kritisch einzuschätzen, daß
eine Zahlungsunfähigkeit des Landes kurz bevorstünde. Nicht nur die aktuelle Finanzierungsproblematik,
sondern vor allem auch das Zusammenwirken mit den aus
den Vorjahren aufgelaufenen Defiziten machten nach dieser Sichtweise ein Umsetzen
der von Bundesebene als Lösungsmöglichkeit vorgeschlagenen Erhöhung der Kreditaufnahme
unmöglich.4 Von Seiten der Regierungsmitglieder, die auch in dieser
43 LASB StK ¡745, Kabinettsprotokoll v. 10.1.67.
44 Nicht einmal die Regelung, Bindungsermächtigungen nur auf Sondergenehmigung hin und dann auch
nur bis zu 20% des angesetzten Wertes auszuführen, scheint die SPD zu einer öffentlichen Debatte
provoziert zu haben. Vgl. hierzu die Regierungserklärung zum Haushaltsvollzug in: LTDS, 5. WP, Abt.
I, 32. Sitzung v. 8.3.67, S. 828f.
45 LTDS, 5. WP, Abt. 1, 36. Sitzung v. 7.6.67, S. 932ff.
46 So Friedrich Regitz (SPD) in: ebd., S. 935tT.: „Die jetzigen Maßnahmen der Regierung deuten nicht
darauf hin, daß sie die Absicht hat, Entscheidendes zu ändern, um größere Investitionsraten freizubekommen.“
47 Ebd., S. 944. Kurz vorher hatte der Bericht über die Haushaltsjahre 1960 bis 1962 ergeben, daß auch in
diesen Jahren - genau wie praktisch durchgängig seit 1952/53 - ein echtes Haushaltsdefizit entstanden
war. Wären damals alleine nur die übertragenen Ausgabenreste vollständig abgeflossen, hätte dies alleine
1962 einen Fehlbetrag von 29 Mio. DM erzeugt. Obwohl das Mittel der Bindungsermächtigungen zum
Einsatz gekommen war und der Abfluß der Ausgabenreste nur teilweise erfolgte, war jedoch immer noch
die Liquidität der Landeskasse gefährdet. Vgl. hierzu: LTDS, 5. WP, Aht. 1, 32. Sitzung v. 8.3.67,
S. 817-820.
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