Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Obwohl  allerdings  bereits  im  Januar  1967  weitreichende  Haushaltssperren  nötig
wurden4'  und  obwohl  der  Finanzminister  im  März  auch  im  Parlament  keinen  Zweifel
darüber  entstehen  ließ,  daß  der  Vollzug  des  Haushaltes  völlig  ungesichert  sei,  obwohl
das  Land  de  facto  nur  noch  die  gesetzlich  vorgeschriebenen  Leistungen  erbringen  und
in  den  Landeseinrichtungen  nur  noch  den  Betrieb  aufrecht  erhalten  wollte,  verzögerten
  sich  die  weiteren  Beratungen.43 44 47  Statt  dessen  dominierte  zunächst  die  allgemeine
Strukturdebatte  weitgehend  das  Feld  der  parlamentarischen  Auseinandersetzung.  Erst
im  Juni  1967  wurde  dann  -  basierend  auf  einer  Reihe  von  Ausschußberatungen  -  eine
Grundsatzdiskussion  zum  Vollzug  des  Haushaltes  angesetzt.  Hier  trug  Jakob  Feiler
als  Berichterstatter  die  Meinung  der  parlamentarischen  Mehrheit  vor,  die  sich  in
weitgehender  Übereinstimmung  mit  der  Regierungskonzeption  befand:  Obwohl
vollkommen  klar  sei,  daß  der  Haushalt  keinesfalls  im  geplanten  Umfang  vollzogen
werden  könne,  weil  die  dazu  notwendigen  Einnahmen  um  ca.  40  Mio.  DM  unterschritten
  werden  würden,  verzichtete  man  auf  einen  Nachtragshaushalt,  Dieser,  so  der
Gedankengang,  könne  ohnehin  das  anstehende  Problem  nicht  lösen,  da  echte  Kürzungen,
  nicht  Verschiebungen  von  Ausgaben  nötig  seien.4"
Dies  lehnte  die  Opposition  scharf  ab.  Die  Einschränkung  der  veranschlagten  Mittel
per  Kabinettsbeschluß  gefährde  das  Budgetrecht  des  Parlaments  und  sei  außerdem
dazu  geeignet,  die  Mittel  Verausgabung  an  die  Durchsetzungskraft  bestimmter  Lobbies
zu  binden.  Noch  weitgehender  war  der  Hinweis  darauf,  daß  die  Weigerung  der
Regierung,  einen  Nachtragshaushalt  aufzustellen,  eigentlich  nur  als  Indiz  dafür
gewertet  werden  könne,  daß  grundlegende  Strukturveränderungen  nicht  durchgeführt
werden  sollten.4'1  Aus  Sicht  der  SPD  war  die  Lage  als  so  kritisch  einzuschätzen,  daß
eine  Zahlungsunfähigkeit  des  Landes  kurz  bevorstünde.  Nicht  nur  die  aktuelle  Finanzierungsproblematik,
  sondern  vor  allem  auch  das  Zusammenwirken  mit  den  aus
den  Vorjahren  aufgelaufenen  Defiziten  machten  nach  dieser  Sichtweise  ein  Umsetzen
der  von  Bundesebene  als  Lösungsmöglichkeit  vorgeschlagenen  Erhöhung  der  Kreditaufnahme
  unmöglich.4  Von  Seiten  der  Regierungsmitglieder,  die  auch  in  dieser
43  LASB  StK  ¡745,  Kabinettsprotokoll  v.  10.1.67.
44  Nicht  einmal  die  Regelung,  Bindungsermächtigungen  nur  auf  Sondergenehmigung  hin  und  dann  auch
nur  bis  zu  20%  des  angesetzten  Wertes  auszuführen,  scheint  die  SPD  zu  einer  öffentlichen  Debatte
provoziert  zu  haben.  Vgl.  hierzu  die  Regierungserklärung  zum  Haushaltsvollzug  in:  LTDS,  5.  WP,  Abt.
I,  32.  Sitzung  v.  8.3.67,  S.  828f.
45  LTDS,  5.  WP,  Abt.  1,  36.  Sitzung  v.  7.6.67,  S.  932ff.
46  So  Friedrich  Regitz  (SPD)  in:  ebd.,  S.  935tT.:  „Die  jetzigen  Maßnahmen  der  Regierung  deuten  nicht
darauf  hin,  daß  sie  die  Absicht  hat,  Entscheidendes  zu  ändern,  um  größere  Investitionsraten  freizubekommen.“

47  Ebd.,  S.  944.  Kurz  vorher  hatte  der  Bericht  über  die  Haushaltsjahre  1960  bis  1962  ergeben,  daß  auch  in
diesen  Jahren  -  genau  wie  praktisch  durchgängig  seit  1952/53  -  ein  echtes  Haushaltsdefizit  entstanden
war.  Wären  damals  alleine  nur  die  übertragenen  Ausgabenreste  vollständig  abgeflossen,  hätte  dies  alleine
1962  einen  Fehlbetrag  von  29  Mio.  DM  erzeugt.  Obwohl  das  Mittel  der  Bindungsermächtigungen  zum
Einsatz  gekommen  war  und  der  Abfluß  der  Ausgabenreste  nur  teilweise  erfolgte,  war  jedoch  immer  noch
die  Liquidität  der  Landeskasse  gefährdet.  Vgl.  hierzu:  LTDS,  5.  WP,  Aht.  1,  32.  Sitzung  v.  8.3.67,
S.  817-820.

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