Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Schulden  der  Länder  pro  Einwohner  1965-1970

-  Länder  ohne  Stadtstaaten  -Stadtstaaten
.  Saarland
Index  I960  =  100.  Lesebeispiel:  Der  Index  der  Schulden  pro  Einwohner  im  Saarland  entwickelte  sich  auf
sehr  hohem  Niveau  in  der  zweiten  Hälfte  der  60er  Jahre  recht  konstant.  Sehr  deutlich  ist  die  Auswirkung
der  Übernahme  der  250  Mio.  DM  Altschulden  durch  den  Bund  im  Jahr  1966.  Quelle:  Eigene  Berechnungen.
  Statistisches  Bundesamt  Wiesbaden  (Hg.)  Finanzen  und  Steuern,  Reihe  3:  Schulden  und  Vermögen
von  Bund,  Ländern  und  Gemeinden,  I  Schulden,  31.  Dezember  I960ff.  (jährlich),  Stuttgart  u.  Mainz
1961  ff.
Ausdruck  einer  der  aktuellen  Problemstellung  angemessenen  Strukturpolitik  bezeichnet
  werden  könne.  Als  neue  Argumentationsweise  brachte  hier  besonders  Kurt  John
den  analytischen  Vergleich  zu  anderen  Ländern  bzw.  der  Entwicklung  auf  Bundesebene
  ein.  Daß  die  Entwicklung  der  saarländischen  Landeshaushalte  sich  in  der
Vergangenheit  stets  in  der  Nähe  der  Entwicklung  des  Bruttosozialproduktes  bewegt
habe,  so  der  Gedankengang,  stelle  im  Vergleich  zu  anderen  Ländern  eine  Besonderheit
  dar  und  sei  der  Ausweis  einer  „reellen  Finanzpolitik“,  da  diese  z.T.  beträchtlich
  höhere  Steigerungsraten  verursacht  hätten.  Das  strukturelle  Problem  allerdings
bestünde  darin,  daß  der  Haushalt  trotzdem  nur  durch  umfangreiche  Anleihen  bzw.
Kreditmarktmittel  hatte  gedeckt  werden  können  und  daß  das  Land  zudem  durch  den
hohen  Investitionsbedarf  der  Gemeinden  und  auch  durch  Sonderlasten,  wie  z.B.  die
Universität,  in  der  Summe  zu  hohe,  aber  faktisch  gebundene  Ausgaben  zu  tragen
habe.17
Die  Christdemokraten  dagegen  verteidigten  die  auf  Ausgabenbeschränkung  hin
ausgerichtete  Politik;  im  Haushaltsentwurf  wurde  eine  neue  Form  der  Politik  gesehen,
welche  als  Modell  einer  vernünftigen  föderalen  Finanzpolitik  gelten  könne,  das  weder
17 LTDS,  5.  WP,  Abt.  1.  13.  Sitzung  v.  9.3.66,  S.  243ff.

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