Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

3 Handlungsspielräume  und  Reformansätze  der  Landespolitik
3.1  Haushaltspolitik  in  der  Krise
3.1.1  Die  Zuspitzung  der  Finanzkrise
Ganz  im  Gegensatz  zur  strukturpolitischen  Debatte  wurde  in  der  Finanzpolitik  nach
der  Landtagswahl  von  1965  kein  Neuansatz  gesucht.  Insbesondere  die  erfahreneren
Parlamentsabgeordneten  legten  die  Finanzmisere  des  Saarlandes  in  aller  Deutlichkeit
dar1  und  stellten  den  Zusammenhang  zwischen  der  Haushaltssituation  des  Landes,  der
Finanzierung  der  Gemeinden  und  der  Ansiedlungspolitik  in  aller  Deutlichkeit  her.2
Nach  den  günstigeren  Ergebnissen  in  1964  rechnete  auch  der  Finanzminister  für  das
Jahr  1966  wieder  mit  einem  Überhang  der  Ausgaben.’  Sorgen  bereitete  auch  die
erneut  um  ca.  100  Mio.  DM  auf  nun  mehr  als  1  Mrd.  DM  angestiegene  Verschuldung
und  die  Tatsache,  daß  die  Zuwachsrate  im  Landeshaushalt  zwar  nur  5%  betrug,  daß
aber  der  außerordentliche  Haushalt  trotzdem  fast  vollständig  durch  die  Aufnahme
neuer  Schulden  zu  finanzieren  war.  Einzig  die  -  geplante  -  Erhöhung  der  Einnahmen
aus  Ertragssteuern  führte  Koch  als  positives  Zeichen  für  die  fortschreitende  Stabilisierung
  der  Saarwirtschaft  an.  Hoffnung  versprach  auch  die  in  Rede  stehende  Entlastung
  des  Haushaltes  durch  Sondermittel  aus  Bonn  und  vor  allem  durch  die  Übernahme
  von  250  Mio.  DM  Altschulden  durch  die  Bundesregierung.4  Angesichts  dieser
Zahlen  mahnte  der  Minister  in  aller  Deutlichkeit  Reformen  auf  der  Ausgabenseite  an.
Insbesondere  der  öffentliche  Wohnungsbau,  der  den  Landeshaushalt  bereits  seit  der
unmittelbaren  Nachkriegszeit  belastete,  wurde  hinterfragt.5

1  Bes.  Erwin  Müller  (S  VP/CVP),  in:  LTDS,  5.  WP,  Abt.  1,4.  Sitzung  v.  23.7.65,  S.  37,  der  seine  Kollegen
daher  aufforderte,  weiterhin  „wie  ein  Mann“  hinter  dem  Finanzminister  zu  stehen,  wenn  er  in  Bonn
verhandele.
2  So  Karl  Heinz  Schneider  (SPD)  in:  ebd.,  S.  46.  Schneider  kritisierte  besonders  die  bereits  viermal
erfolgte  Novellierung  des  Kommunalen  Finanzausgleichs,  die  zeige,  daß  die  Regierungspolitik  hier  „kein
Meisterstück“  gemacht  habe.
3  Nach  den  Zahlen  des  Ministers  hatten  sich  für  1964  sogar  leichte  Überschüsse  ergeben;  diese  Analyse
erwies  sich  jedoch  bei  der  Haushaltsrechnung  als  falsch.  Vgl.  zum  folgenden  die  Haushaltsrede  von
Minister  Koch  in:  LTDS,  5.  WP,  Abt.  1,  8.  Sitzung  v.  11.11.65,  S.  1  OOff.
4  Der  Bund  verzichtete  im  Zusammenhang  mit  der  Debatte  um  die  Erhöhung  seines  Anteils  an  Einkommen-
  und  Körperschaftsteuer  von  38%  (1963)  auf  39%  (1966)  auf  die  Rückzahlung  von  Altschulden
des  Saarlandes  in  Höhe  von  250  Mio.  DM,  So  war  die  Zustimmung  der  Länder  möglich,  um  dem  Saarland
weitere  35  Mio.  DM  als  Sonderlastabzug  im  horizontalen  Finanzausgleich  zukommen  zu  lassen;  vgl.
hierzu  Renzsch,  Finanz  Verfassung,  S.  170ff.  und  S  197.  Bei  den  250  Mio.  DM  Altschulden  handelte  es
sich  der  Sache  nach  um  diejenigen  Betriebsmittel,  die  noch  in  der  Phase  der  Teilautonomie  zur  Deckung
der  Haushalte  aufgenommen  worden  waren  und  die  im  Zuge  der  Übergangszeit  nur  teilweise  durch
verlorene  Zuschüsse  des  Bundes  ausgeglichen  worden  waren;  bei  der  Bereinigung  der  Finanzverhältnisse
bei  der  Eingliederung  des  Saarlandes  waren,  wie  bereits  erwähnt,  die  Verpflichtungen  gegenüber  Frankreich
  zwar  vom  Bund  übernommen  worden,  gleichzeitig  war  jedoch  derselbe  Betrag  als  Kredit  des  Bundes
für  das  Saarland  ausgewiesen  worden.
5  Daß  im  Bundesvergleich  von  einer  echten  Wohnraumnot  im  Saarland  gar  nicht  mehr  gesprochen  werden
könne,  sei  „ein  Umstand,  der  zu  einer  generellen  Überprüfung  der  Wohnungsbauforderung  Anlaß  geben
sollte“.  Im  Prinzip  sei  Wohnungsbau  im  Saarland  längst  bereits  ein  Instrument  der  Eigentumsbildung,

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