Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

weiterem  Verlauf  Vertreter  der  SPD-Fraktion  ihre  Ablehnung  mit  Bedenken  hinsichtlich
  der  noch  nicht  völlig  geklärten  Kostenbelastung  durch  die  Umsetzung  des  Generalplans
  11  begründet  hatten,  sah  der  Regierungschef  sogar  eine  grundlegende
Gefährdung  elementarer  regionalpolitischer  Grundsätze  durch  das  Taktieren  von
Teilen  der  SPD.  Wenn  bereits  in  dieser  Phase  die  SPD  darauf  bestehe,  alle  möglicherweise
  künftig  eintretenden  Finanzbelastungen  „exakt  zu  berechnen,  aufzustellen
und  zu  verkünden,  dann  werden  Sie  dadurch  eine  Situation  schaffen,  die  es  beinahe
psychologisch  notwendig  macht,  im  Bergbau  -  wenn  Sie  es  einmal  ganz  hart  haben
wollen  -  Schluß  zu  machen.“104  Dies  aber,  so  Röder,  wolle  weder  die  CDU  noch  seine
Regierung,  die  sich  die  Anliegen  der  Bergleute  schließlich  zur  persönlichen  Aufgabe
gemacht  habe.
Man  geht  sicher  nicht  fehl  in  der  Annahme,  daß  diese  Desavouierung  der  Fraktionsspitze
  ein  wichtiger  Grund  für  die  im  restlichen  Jahr  1968  nur  noch  sehr  zurückhaltende
  Aktivität  der  SPD-Fraktion  im  Bereich  der  Strukturpolitik  war.  Zweifellos  wird
dabei  allerdings  auch  der  durch  das  Wiederanläufen  der  Konjunktur  reduzierte  Problemdruck
  und  die  Tatsache,  daß  auch  die  Sozialdemokraten  auf  Bundesebene  an  der
Regierung  beteiligt  waren,  eine  Rolle  gespielt  haben.  Aber  selbst  die  außenhandelsund
  währungspolitischen  Maßnahmen  der  Bundesregierung  weckten  offenbar  nicht
die  Streitlust  des  Parlamentes,10''  während  der  Regierungschef  -  ganz  als  Landesvater  -
die  positive  Entwicklung  der  vorangegangenen  Monate  nicht  zu  zerreden  bat.106
Zögerlich  in  Gang  kam  die  Debatte  über  strukturelle  Fragen  der  Saarwirtschaft  erst
wieder  Anfang  1969.  Mitten  in  den  Haushaltsberatungen  ergriff  der  Ministerpräsident
das  Wort,  um  den  am  11.  Februar  1969  erfolgten  Grundsatzbeschluß  des  Bundeskabinetts
  zu  zitieren,  nach  dem  für  das  Saarland  ein  „Wasserstraßenanschluß“  geschaffen
werden  sollte.10  Die  geradezu  euphorische  Wertung  dieses  Beschlusses  veranlaßte
den  Oppositionsführer  zu  einer  halbstündigen  Rede  über  Strukturfragen,  die  im
wesentlichen  die  seiner  Ansicht  nach  inkonsequente  Amtsführung  und  zögerliche

104  Ebd.,  S.  1634.
105  Ganz  im  Gegensatz  zu  den  Reaktionen  in  der  Wirtschaft,  vgl.  Fritz-Henning  Karcher,  Ein  schwerer
Schlag,  in:  Die  Saarländische  Wirtschaft.  Mitteilungen  der  Industrie-  und  Handelskammer  des  Saarlandes
25  (1969),  S.  270,  oder  Landesbank  und  Girozentrale  Saar  (Hg.),  Wirtschaftsberichte  1970,  Saarbrücken
1970,  H.  1.  Diskutiert  wurde  die  Frage  der  auch  durch  die  Abwertung  des  Franc  eingetretenen  Verschiebungen
  im  Währungssystem  vornehmlich  in  Perspektive  ihrer  Auswirkungen  auf  die  sog.  Grenzgänger,
  also  Saarländer,  die  in  Frankreich  Arbeit  gefunden  hatten.  Ähnlich  wie  bereits  bei  der  Aufwertung  der
DM  von  1961  hatte  dieser  Personenkreis  Gehaltseinbußen  hinzunehmen,  für  die  allerdings  kein  genereller
Ausgleich,  sondern  nur  eine  einmalige  Überbrückungshilfe  geleistet  wurde,  vgl.  LASB  StK  1756,
Kabinettsprotokoll  v.  25.11.69.  Gleichzeitig  stellte  das  Land  -  nachdem  der  Bund  zugesagt  hatte,  sich  mit
50%  zu  beteiligen  -  auch  Sonderkredite  in  Höhe  von  10  Mio.  DM  für  Unternehmen  bereit,  die  durch  diese
Maßnahmen  in  Schwierigkeiten  geraten  waren.
106  „Ich  meine  deshalb,  wir  sollten  keinesfalls  in  der  Öffentlichkeit  den  Eindruck  erwecken,  als  ob  für  uns
eine  schlechte  Zukunft  beginne  und  als  ob  es  bergab  ginge  in  unserem  Land,  weil  wir  besonders  schwierige
  Verhältnisse  haben.  Dazu  besteht  im  Augenblick  kein  Anlaß.“,  LTDS,  5.  WP,  Abt.  I,  63.  Sitzung  v.
25.1  1.68,  S.  1716.
107  LTDS,  5.  WP,  Abt.  1,67.  Sitzung  v.  19.2.69,  S.  1820f.

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