Debatte zeigten die Redner der Opposition, daß dieser Schritt eine Abkehr vom
Grundsatzbeschluß zugunsten einer Kanalanbindung des Saarlandes bedeute und daß
die Möglichkeit ähnlicher Tarifgewährungen für die Reviere in Lothringen, in Aachen
und im Ruhrgebiet die von der saarländischen Politik eigentlich intendierte Verbesserung
der Wettbewerbsposition des Saarlandes verhindere.31 Dies sei nicht nur
ein Wortbruch der Bundesregierung, sondern man sei nun vollends der Willkür der
Bundesbahn ausgesetzt, da die Kanalgleichheit als Maßstab für die Festlegung der
Tarife entfallen sei. Die Landesregierung habe sich somit „von ihren Parteifreunden
in Bonn“ zum Schaden des Landes „abdrängen“ lassen.'3 Vor allem aber sah die
Opposition mit dieser Entscheidung die Möglichkeiten von Regionalpolitik im
Saarland im Ganzen gefährdet: Die SPD, so formulierte Friedrich Regitz das konkurrierende
Regierungsprogramm, habe früher schon geplant, die Tarife zur Auflockerung
der saarländischen Industriestruktur zu verwenden. Statt dessen habe die
Politik der CDU darin bestanden, „die Armut zu kultivieren“. Nun aber, da die
Zuständigkeit in der Tariffrage endgültig nach Luxemburg verlagert worden sei, sei
mit einer deutlich verschlechterten Ausgangsposition für die Regionalpolitik zu
rechnen.33
Diese durch die beginnende Wirtschaftskrise forcierte Verschärfung des Oppositionsverhaltens
löste damit drei wesentliche Veränderungen der von Regierung und Koalition
vertretenen Grundpositionen aus: Erstens erwies sich der seit der Regierungserklärung
gewählte Kurs, die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik als
erfolgreich bewältigtes Projekt darzustellen, als nicht haltbar. Schon im März des
Jahres 1966 mußte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen
auf die Sichtweise zurückziehen, daß die akuten Haushaltsprobleme des
Saarlandes auch „als Folge der noch nicht gänzlich beseitigten Belastung aus der
Eingliederung seiner Wirtschaft [der des Saarlandes] in die des Bundes“ zu erklären
seien.34 Währenddessen rückte sogar Röder selber von seiner bis dato vertretenen
Linie völligen Einverständnisses mit dem Bund in Energiefragen ab. Die Landesdie
in Umstrukturierung befindlichen Montanunternehmen beantragt hatte. Der EuGH hob diese Entscheidung
am 8.2.68 auf, da die Unterstützungstarife zeitlich nicht befristet genehmigt worden waren, und
somit keinen Impuls für die saarländischen Unternehmer setzten, sich den veränderten Wettbewerbsbedingungen
anzupassen.
31 So Kurt Conrad in: LTDS, 5. WP, Abt. 1, 22. Sitzung v. 21.7.66, S. 496ff. Vgl. hierzu auch Christoph
Loew, Die neuen Zwittertarife, in: Die Arbeitskammer. Zeitschrift der Arbeitskammer des Saarlandes 14
(1966), S. 225-226.
32 So Rudolf Recktenwald (SPD) in: LTDS, 5. WP, Abt. I, 22. Sitzung v. 21.7.66, S. 5()3ff.
33 Ebd., S. 512ff.
34 Jakob Feiler (CDU), in: LTDS, 5. WP, Abt. I, 13. Sitzung v. 9.3.66, S. 236. Angesichts dieser Situation
waren auch die Einlassungen des Wirtschaftsministers Eugen Huthmacher wenig hilfreich, der in
Fortsetzung seiner bereits bekannten Argumentation daraufhinwies, daß das fehlende Arbeitskräftepotential
die eigentliche Ursache für die unzureichenden Fortschritte bei der Auflockerung der Industriestruktur
sei: „Wir sind heute und auch in absehbarer Zukunft in der guten Lage, daß es im Saarland insgesamt
erheblich mehr unbesetzte Arbeitsplätze gibt als Arbeitskräfte.“, LTDS, 5. WP, Abt. I, 15. Sitzung v.
31.3.66, S. 358.
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