Dieser Aspekt trat bei der ersten Regierungserklärung der 5. Wahlperiode besonders
deutlich hervor. Mit dem Satz „Das Saarland hat die Schwierigkeiten der wirtschaftlichen
Eingliederungs- und Anpassungsphase erfolgreich überwunden.“ formulierte
Röder praktisch eine Kehrtwende in der allgemeinen Einschätzung der Geschichte
des Landes. Das Saarland - so der Grundgedanke - konnte als „Land mit Zukunft“'
gelten, und die zuletzt von der Opposition vorgetragene Kritik, die auf Problemkreise
verwies, die bis bin zum Saarvertrag zurückreichten, war selber bereits Vergangenheit
geworden. Dieser Neuansatz der Politik erschwerte nicht nur ganz allgemein ein
direktes Anknüpfen der Opposition an ihre frühere erfolgreiche Strategie, sondern
auch die Standortdebatte erfuhr eine neue Bewertung. Ohne auf die zuletzt im Parlament
formulierte Kritik der Opposition einzugehen, postulierte Röder einen „Erfolg“
in den „von der Wirtschaft des Landes und der gesamten Öffentlichkeit getragenen
intensiven Bemühungen der Regierung um eine entscheidende Standortverbesserung“.
Zwar sei der Saar-Pfaiz-Kanal noch nicht realisiert, aber durch die Gewährung
von kanalgleichen Tarifen habe sich die konkrete Situation eindeutig zum Besseren
gewendet.* 4 Die so günstiger gewordene Verkehrslage sei nun weiter auszubauen, und
zwar in Form eines Anschlusses an das europäische Luftverkehrsnetz.5
Eine ähnliche „Frontbegradigung“ nahm der neugewählte Regierungschef hinsichtlich
der Bedeutung planerischer und raumordnerischer Elemente in der Strukturpolitik
’ Die Regierungserklärung wurde, angereichert um Materialien und Biographien der Kabinettsmitglieder,
wie bereits frühere Reden in Form einer aufwendig gestalteten Informationsbroschüre veröffentlicht,
Regierung des Saarlandes, Der Chef der Staatskanzlei (Hg.), Ein Land mit Zukunft. Saarland im Montandreieck
1965-1970. Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Saarlandes vom 19.7.65, Saarbrücken
1965.
4 LTDS, 5. WP, Abt. 1,2. Sitzung v, 19.7.65, S. 13. Ganz ähnlich auch Heinz Bohr, Die Saarwirtschaft im
Jahre 1964, in: Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 21 (1965), S. 2-4, hier:
S. 4, der die Einführung der Als-ob-Tarife als „bedeutsamste Maßnahme“ ansah, oder auch Landesbank
und Girozentrale Saar (Hg.), Wirtschaftsberichte 1966, Saarbrücken 1966, H. 1.
5 Nach der Volksabstimmung hatte sich das Kabinett erstmals im Jahr 1957 mit der Frage des Ausbaus
des Flughafens beschäftigt, vgl. LASB StK 1715, Kabinettsprotokoll v. 30.4.57. Eine damals entwickelte
Konzeption, nach der ein deutscher Flugzeughersteller in Ensheim eine Werft errichten sollte, die dann
eine gemeinsame Nutzung des Geländes mit der Bundeswehr auf einem vergrößerten Flugfeld vorsah,
scheiterte jedoch hauptsächlich an Finanzierungsfragen; vgl. LASB StK 1715, Kabinettsprotokoll v.
12.6.57, und ebd. v. 19. und 25.6.57. Knapp drei Jahre später beschloß die Regierung dann, die Finanzierung
des Ausbaus aus eigenen Kräften über die Flughafengesellschaft vorzunehmen, LASB StK
1723, Kabinettsprotokoll v. 22.3.60; bis zum Herbst 1964 wurden Ausbaupläne entworfen, LASB StK
1735, Kabinettsprotokoll v. 6.10.64, die einen Ausbau der Start- und Landebahn auf 1200 m vorsahen.
Diese Entscheidung wird wohl zu Recht als „entscheidende Wende“ in der Flughafenpolitik bezeichnet,
vgl. http://www.flughafen-saarbruecken.de. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Landebahn auf
1800 m wurde später zunächst die Möglichkeit einer militärischen Nutzung wieder erwogen, LASB StK
1742, Kabinettsprotokoll v, 15.3.66; diese erwies sich jedoch sehr bald als nicht realisierbar, vgl. das
mehrere Hundert Seiten starke Dossier zu finanziellen und technischen Aspekten der Flughafenfrage in:
LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinetts Vorlage Wirtschaftsministerium v. 20.10.66.
Trotzdem unterstützte die Regierung den Ausbau des Flughafens mit allen Mitteln, z.B. beim Aufbau der
Personalstruktur, LASB StK 1751, Kabinettsprotokoll v. 2.7.68, durch Beteiligung bei der Etablierung
von regelmäßigen Fluglinien, LASB StK 1747, Kabinettsprotokoll v, 29,8,67, und beim Aufbau der für
den Flugbetrieb nötigen Flugsicherung, LASB StK 1755, Kabinettsprotokoll v. 5.8.69.
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