darstellte, gestaltete sich die Implementierung dezentraler Verwaltungs- und Politikstrukturen
außerordentlich schwierig - und dies, obwohl doch gerade die starke
Stellung der zentralstaatlichen Exekutive der Politik eher mehr Möglichkeiten zum
Aufbau einer wirksamen Regionalpolitik geboten hätte. Dies darf nicht nur auf
Traditionen in Verwaltung und Politik der französischen Republik zurückgeführt
werden. Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß die Planifikation als zentrales Element
der staatlichen Wirtschaftspolitik im französischen politischen System eher ein
Instrument darstellte, die Öffentlichkeit mit den aktuellen wirtschaftspolitischen
Zielsetzungen bekannt zu machen und diese in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung zu diskutieren. Eine - möglicherweise regionalpolitische -
Verfeinerung dieses Planungsinstrumentes hätte demgegenüber seine Vollzugsverbindlichkeit
herabgesetzt. Zudem stand mit dem Planungskommissariat zwar eine
herausgehobene Einrichtung mit übergreifender politischer Verantwortung zur
Verfügung, insgesamt bestand jedoch nur eine geringe institutioneile Verflechtung
von Planung und Budget; daher mußte bei veränderter allgemeiner wirtschaftlicher
Lage stets der Plan neu gefaßt werden. Eine weitere wichtige Einschränkung dezentraler
regionalpolitischer Möglichkeiten ist im Fehlen eines dezentral organisierten
Bankenwesens zu sehen, wie es sich z.B. in Deutschland bereits seit langem entwickelt
hatte und das auch gezielte Impulse für die regionalwirtschaftliche Entwicklung
geben konnte. '"
Gerade der finanzpolitische Aspekt löste in der Bundesrepublik die wohl härteste und
in ihrer Reichweite wohl auch bedeutendste Kritik an der neuen Regionalpolitik aus:
Praktisch zeitgleich mit der Neufassung der Regionalpolitik wurde die komplexe
Verschränkung der föderalen Finanzbeziehungen, die durch die neu gestaltete Regionalpolitik
eher noch verstärkt wurde, als zu wenig transparent kritisiert. Daraus wurde
die Forderung nach einer stärkeren Konnexität von Aufgaben- und Ausgabenkompetenz
- mithin eine Trennung der verflochtenen politischen Entscheidungsträger - entwickelt.35
36 Schon Anfang der 70er Jahre fand die dysfunktionale Unterfinanzierung
Raumordnungsdiskussion im Frankreich der Nachkriegszeit. Er verband eine Gegenüberstellung von
regionalen Disparitäten Frankreichs und der hypertrophen Entwicklung der Pariser Agglomeration mit
einer Kritik am Zentralismus und seinen ökonomischen Folgen. Vgl. übrigens zu den Problemen Ostfrankreichs
auch: Jean F. Gravier, Problèmes et perspectives de l'Est Lorrain, o.O. 1970.
35 Vgl. hierzu bes. Brücher, Zentralismus, S. 16011, und den Überblick über die strategische Situation der
regionalen Wirtschaftspolitik in: Weinstock, Wirtschaftspolitik, S. 320ff.
36 Einen Überblick über die rechtliche Konstruktion des Finanzausgleichs bietet Hans Pagenkopf, Der
Finanzausgleich im Bundesstaat. Theorie und Praxis, Stuttgart u.a. 1981. Die Ausgleichsmechanismen der
föderalen Finanzbeziehungen folgen grundsätzlich drei Prinzipien, nämlich denen der Autonomie, der
Äquivalenz und der Konnexität, Kurz zusammengefaßt können diese Prinzipien folgendermaßen erläutert
werden: Das Prinzip der Autonomie verlangt, daß Gebietskörperschaften bestimmte Steuern, feste Anteile
an Steuern und/oder das Recht auf Festlegung von Hebesätzen zugestanden werden soll. Das Prinzip der
Äquivalenz fordert, daß bestimmte öffentliche Leistungen an dem Ort, an dem sie erbracht werden,
möglichst auch finanziert werden sollten. Das Prinzip der Konnexität fordert möglichst den Zusammenfall
von Entscheidungs- und Ausfuhrungskompetenz; für den Fall, daß Entscheidung über und Durchführung
einer Maßnahme auf unterschiedlichen Ebenen des föderalen Staates angesiedelt sind, soll die entscheidende
Ebene den ausführenden Stellen alle dafür anfallenden Kosten ersetzen. Vgl. hierzu: Scherf,
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