Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

darstellte,  gestaltete  sich  die  Implementierung  dezentraler  Verwaltungs-  und  Politikstrukturen
  außerordentlich  schwierig  -  und  dies,  obwohl  doch  gerade  die  starke
Stellung  der  zentralstaatlichen  Exekutive  der  Politik  eher  mehr  Möglichkeiten  zum
Aufbau  einer  wirksamen  Regionalpolitik  geboten  hätte.  Dies  darf  nicht  nur  auf
Traditionen  in  Verwaltung  und  Politik  der  französischen  Republik  zurückgeführt
werden.  Vielmehr  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Planifikation  als  zentrales  Element
der  staatlichen  Wirtschaftspolitik  im  französischen  politischen  System  eher  ein
Instrument  darstellte,  die  Öffentlichkeit  mit  den  aktuellen  wirtschaftspolitischen
Zielsetzungen  bekannt  zu  machen  und  diese  in  Abhängigkeit  von  der  gesamtwirtschaftlichen
  Entwicklung  zu  diskutieren.  Eine  -  möglicherweise  regionalpolitische  -
Verfeinerung  dieses  Planungsinstrumentes  hätte  demgegenüber  seine  Vollzugsverbindlichkeit
  herabgesetzt.  Zudem  stand  mit  dem  Planungskommissariat  zwar  eine
herausgehobene  Einrichtung  mit  übergreifender  politischer  Verantwortung  zur
Verfügung,  insgesamt  bestand  jedoch  nur  eine  geringe  institutioneile  Verflechtung
von  Planung  und  Budget;  daher  mußte  bei  veränderter  allgemeiner  wirtschaftlicher
Lage  stets  der  Plan  neu  gefaßt  werden.  Eine  weitere  wichtige  Einschränkung  dezentraler
  regionalpolitischer  Möglichkeiten  ist  im  Fehlen  eines  dezentral  organisierten
Bankenwesens  zu  sehen,  wie  es  sich  z.B.  in  Deutschland  bereits  seit  langem  entwickelt
  hatte  und  das  auch  gezielte  Impulse  für  die  regionalwirtschaftliche  Entwicklung
  geben  konnte.  '"
Gerade  der  finanzpolitische  Aspekt  löste  in  der  Bundesrepublik  die  wohl  härteste  und
in  ihrer  Reichweite  wohl  auch  bedeutendste  Kritik  an  der  neuen  Regionalpolitik  aus:
Praktisch  zeitgleich  mit  der  Neufassung  der  Regionalpolitik  wurde  die  komplexe
Verschränkung  der  föderalen  Finanzbeziehungen,  die  durch  die  neu  gestaltete  Regionalpolitik
  eher  noch  verstärkt  wurde,  als  zu  wenig  transparent  kritisiert.  Daraus  wurde
die  Forderung  nach  einer  stärkeren  Konnexität  von  Aufgaben-  und  Ausgabenkompetenz
  -  mithin  eine  Trennung  der  verflochtenen  politischen  Entscheidungsträger  -  entwickelt.35
 36  Schon  Anfang  der  70er  Jahre  fand  die  dysfunktionale  Unterfinanzierung

Raumordnungsdiskussion  im  Frankreich  der  Nachkriegszeit.  Er  verband  eine  Gegenüberstellung  von
regionalen  Disparitäten  Frankreichs  und  der  hypertrophen  Entwicklung  der  Pariser  Agglomeration  mit
einer  Kritik  am  Zentralismus  und  seinen  ökonomischen  Folgen.  Vgl.  übrigens  zu  den  Problemen  Ostfrankreichs
  auch:  Jean  F.  Gravier,  Problèmes  et  perspectives  de  l'Est  Lorrain,  o.O.  1970.
35  Vgl.  hierzu  bes.  Brücher,  Zentralismus,  S.  16011,  und  den  Überblick  über  die  strategische  Situation  der
regionalen  Wirtschaftspolitik  in:  Weinstock,  Wirtschaftspolitik,  S.  320ff.
36  Einen  Überblick  über  die  rechtliche  Konstruktion  des  Finanzausgleichs  bietet  Hans  Pagenkopf,  Der
Finanzausgleich  im  Bundesstaat.  Theorie  und  Praxis,  Stuttgart  u.a.  1981.  Die  Ausgleichsmechanismen  der
föderalen  Finanzbeziehungen  folgen  grundsätzlich  drei  Prinzipien,  nämlich  denen  der  Autonomie,  der
Äquivalenz  und  der  Konnexität,  Kurz  zusammengefaßt  können  diese  Prinzipien  folgendermaßen  erläutert
werden:  Das  Prinzip  der  Autonomie  verlangt,  daß  Gebietskörperschaften  bestimmte  Steuern,  feste  Anteile
an  Steuern  und/oder  das  Recht  auf  Festlegung  von  Hebesätzen  zugestanden  werden  soll.  Das  Prinzip  der
Äquivalenz  fordert,  daß  bestimmte  öffentliche  Leistungen  an  dem  Ort,  an  dem  sie  erbracht  werden,
möglichst  auch  finanziert  werden  sollten.  Das  Prinzip  der  Konnexität  fordert  möglichst  den  Zusammenfall
von  Entscheidungs-  und  Ausfuhrungskompetenz;  für  den  Fall,  daß  Entscheidung  über  und  Durchführung
einer  Maßnahme  auf  unterschiedlichen  Ebenen  des  föderalen  Staates  angesiedelt  sind,  soll  die  entscheidende
  Ebene  den  ausführenden  Stellen  alle  dafür  anfallenden  Kosten  ersetzen.  Vgl.  hierzu:  Scherf,

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