mit deren Hilfe die gesellschaftliche Integration in der Bundesrepublik bewerkstelligt
werden konnte, ohne die ansonsten in praktisch ganz Europa auftauchenden
politisch-kontliktuellen Regionalisinen auszulösen.* 244
Etwas allgemeiner formuliert, verweist dies darauf, daß zwar prinzipiell jedem
Teilnehmer sozialer Interaktion Freiheit bei der Wahl der räumlichen Bezüge zuzugestehen
ist, daß jedoch durch verschiedene Formen von Herrschaft bestimmte
Problem-Raum-Beziehungen als weitgehend verbindlich definiert oder zumindest als
allgemein akzeptiert zu betrachten sind.245 Ein solches Regelwerk stellt z.B. der in
Verfassung und Gesetzen verankerte bundesdeutsche Föderalismus dar, das durch die
föderale, politisch-administrative Herrschaftspraxis ergänzt wurde.246 Die Entstehung,
Durchsetzung und Ausgestaltung dieser föderalen Ordnung erfolgte aber nicht als
schematische Übertragung eines statischen Föderalismus-Konzepts,24 sondern als ein
dynamischer Vorgang, den man als „Föderalisierung“ bezeichnen könnte und der im
Zeitverlauf sehr unterschiedliche Formen annehmen konnte. Dieser Vorgang erfolgte
unter Beteiligung von im übrigen meistens ebenfalls regional gegliederten Institutionen
und Organisationen, aber auch unter Beteiligung einer hohen Zahl von regionalen
Eliten, z.B. in den parlamentarischen Vertretungen.248 In regionalgeschichtlicher
Perspektive stellt dies einen Sonderweg der Bewältigung der schon im Rahmen der
Staatsgründung aufgetretenen und auch später durch Anpassungs- und Modernisierungszwänge
ausgelösten Probleme dar. Die Bundesländer und ihre Geschichte
Geographische Rundschau 39 (1987), S. 534-539.
244 Regionalismus wird zumindest im hier diskutierten Zusammenhang von Industriegesellschaften
meistens als Ausdruck von Zentrale-Peripherie-Konflikten gedeutet, so daß dem Regionalismus also
normalerweise eine zentrifugale Tendenz innewohnt, Brunn, Regionalismus, S. 29. Allenfalls die Konvergenzhypothese
könnte als ungefähr der besonderen Rolle von Regionalismus in der bundesdeutschen
Gesellschaft entsprechend angesehen werden: „Regionalismus ist auf Konvergenz Systemintegrativer und
sozialintegrativer Strukturbildungsprozesse auf einer Ebene im Maßstab der Region zurückzuführen.",
Pieper, Region, S. 537.
245 Der von Gans, Regionalbewußtsein, S. 782, für das 19. Jahrhundert vorgetragene Gedanke, daß
regionales Bewußtsein ohne nationale Identität undenkbar ist, sollte in dieser Form verallgemeinert
werden.
246 Diesen Aspekt betont in bezug auf die Bundesländer besonders Winfried Steffani, Die Republik der
Landesfürsten, in: Gerhard A. Ritter (Hg.), Regierung, Bürokratie und Parlament in Preussen und Deutschland
von 1848 bis zur Gegenwart, Düsseldorf 1983, S. 181-213, hier: S. 213. Daher kann davon gesprochen
werden, daß bundeslandgeschichtlichen Ansätzen bereits vom Gegenstand her eine stark politisch/administrative
bzw. institutionelle Sichtweise zu eigen ist, Briesen, Reflexionen, S. 108.
247 Die verfassungsrechtliche Sicht hierzu bietet Kirsten Schmalenbach, Föderalismus und Unitarismus in
der Bundesrepublik Deutschland. Die Reform des Grundgesetzes von 1994, Düsseldorf 1998, bes. S. 3-55.
24s Einen sehr interessanten Einblick gestattet der Vergleich der in den Einleitungen der verschiedenen
Neuauflagen von Heinz Läufer, Der Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1974, bis
Heinz Läufer u. Ursula Münch, Das föderative System in der Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl.
München 1997, vorgenommene Perspektivwechsel auf die Geschichte des Föderalismus in Deutschland.
Zur Frage der politischen Vertretung in regional gegliederten Parteien vgl. die knappe Zusammenfassung
in: Udo Wengst, Deutsche Parteien nach 1945 und ihre Geschichte. Anmerkungen zu Quellen und
Ergebnissen historischer Parteienforschung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Jürgen Heideking,
Gerhard Hufnagel u. Franz Knipping (Hgg.), Wege in die Zeitgeschichte. Festschrift zum 65. Geburtstag
von Gerhard Schulz, Berlin u. New York 1989, S. 165-181.
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