tation von Problemen in Form von und durch räumliche(n) Bezüge(n) verstanden
wird. Daher besteht nicht die Notwendigkeit, die jeweilige Region in ihrer Systemqualität
a priori bereits vollständig definieren zu müssen.2'2 Region ist in Forschungsperspektive
als Ordnungsbegriff,23’ aber nicht als reine Residualkategorie2’4 zu
verstehen. Der Ordnungsbegri ff gewährleistet die Zusammenführung unterschiedlich
ausgerichteter Forschungsinteressen bzw. Disziplinen auf den Untersuchungsgegenstand.
Insofern ist der Region-Begriff der Bundeslandgeschichte auch als heuristischer
Begriff zu verwenden.* 236
Dies erlaubt eine Präzisierung der oben aufgeworfenen Frage nach dem Zusammenhang
zwischen Landespolitik und regionalem Strukturwandel in den 60er Jahren. Der
Begriff Strukturwandel steht für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Veränderungen
ökonomischer Grundlagen, die die Modernisierung der westlichen Industriegesellschaften
in den 60er Jahren bestimmten. Die Analyse der Perzeption dieser Veränderungen
durch die Bundesländer als räumlicher Code ermöglicht eine angemessene
Bewertung des Beitrags der Bundesländer zu dieser Modernisierung. Dabei ist
darauf zu achten, welche positiven oder negativen Auswirkungen des Strukturwandels
überhaupt als regionale Probleme verarbeitet wurden und wie sich die Perzeptionsmuster
mit der Zeit veränderten.2' Interessant erscheinen daher gerade diejenigen
zwischen Staat und Gesellschaft in der Bundesrepublik besser gedeutet werden können, ebd., S. 106.
Sein Vorschlag aber, die Bundesländer als spezifische interaktive und diskursive „Felder“ zu deuten, in
denen soziale Gruppen das Geschick der staatlichen Einheit bestimmen, birgt die Gefahr, als zu gegenständliches
Denken bzw. als naive Raumabstraktion mißverstanden zu werden. Es stellt sich die Frage, ob
nicht die Verwendung des Begriffs „Feld“ die Frage nach Möglichkeiten der Abgrenzung im chorisch-räumlichen
Sinne geradezu provoziert.
2,2 Die „Einbeziehung des Definitions- und Abgrenzungsprozesses in die Untersuchung, und dabei die
Anwendung vielfältiger Frageraster anstatt des Versuchs einer a-priori-Definition“, ist unter den „selten
thematisierten Attributen“, die die moderne Regionalgeschichte für sich in Anspruch nimmt, an erster
Stelle zu nennen, vgl. Stäuber, Regionalgeschichte, S. 233.
" In der Formulierung von Rüdiger Gans, Regionalbewußtsein und regionale Identität. Ein Konzept der
Moderne als Forschungsfeld der Geschichtswissenschaft, in: Informationen zur Raumentwicklung H. 1 1
(1993), S. 781-792, hier: S. 781: „Der Begriff' Region stellt eine wissenschaftliche Beschreibungs- bzw.
Beobachterkategorie dar, durch die ein regionalgeschichtliches Forschungsroblem einen objektivierbaren
Bezugspunkt erhält.“
234 Diese Sichtweise definiert Karl Rohe, Die Region als Forschungsgegenstand der Politikwissenschaft,
in: Brunn (Hg.), Region und Regionsbildung, S. 100-112, hier: S. 101, als Minimalkonsens der Politikwissenschaft.
Daß dies aber keinesfalls die einzige Verwendung des Begriffs sein darf, formuliert ders.,
Wahlen, S. 11. Zur theoretischen Abgrenzung der Begriffe Residualkategorie und Ordnungskategorie vgl.
Briesen, Gans u. Flender, Regionalbewußtsein, S. 39.
235 Zu dieser Funktion des Region-Begriffes vgl. die ausführlichen Erwägungen bei: Wolfgang Fach,
Karl-Christian Köhnke, Matthias Midell, Kurt Mühler, Hannes Siegrist, Sabine Tzschaschel u.
Heinz-Werner Wollersheim, Regionsbezogene Identifikationsprozesse. Das Beispiel „Sachsen“ - Konturen
eines Forschungsprogramms, in: Wollersheim, Tzschaschel u. Middel (Hgg.), Region, S. 1-32, sowie
Buchholz, Vergleichende Landesgeschichte, S. 60.
236 Vgl. hierzu die instruktiven Erwägungen von Bemd-A. Rusinek, Was heißt: „Es entstanden neue
Strukturen“? Überlegungen am landesgeschichtlichen Beispiel, in: Geschichte im Westen 5 (1990), S.
150-162, hier: S. 153, sowie Stäuber, Regionalgeschichte, S. 248f.
237 Vgl. hierzu Benno Werlen, Sozialgeographie alltäglicher Regionalisierungen, 2 Bde. Stuttgart
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