Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Abgesehen  von  den  juristischen  Fragen  erforderte  die  Entscheidung  für  die  Als-ob-Tarif-Lösung
  auch  eine  politische  Gratvvanderung.  Noch  Anfang  des  Jahres  1964
hatte  der  Wirtschaftsminister  im  Kabinett  seine  grundsätzlichen  Bedenken  gegen
diese  Lösung  deutlich  gemacht,  deren  Dauerhaftigkeit  er  bezweifelte;  offenbar  hatte
ihn  vor  allem  die  Akzeptanz  dieses  Modells  in  nicht  näher  beschriebenen  „Wirtschaftskreisen“
  -  und  möglicherweise  auch  der  eklatante  Mangel  an  anderen  Möglichkeiten
  -  dazu  gebracht,  die  Verhandlungen  mit  der  Bundesbahn  wie  oben  beschrieben
  zu  forcieren.  Nun  war  mit  der  Gewährung  kanalgleicher  Tarife  die  wichtigste
  Begründung  für  eine  Entscheidung  zugunsten  des  Kanalprojektes  weggefallen.
Dies  stellte  insofern  ein  politisches  Problem  dar,  als  noch  gar  keine  Einigkeit  über
das  Ziel  bestand,  die  Saarwirtschaft  in  eine  verkehrspolitisch  vorteilhafte  Situation  zu
bringen,  wie  sie  nach  dem  Bau  des  Saar-Pfalz-Kanals  zu  erwarten  war:  „Weder  in
Frankreich  noch  im  Ruhrgebiet  ist  man  daran  interessiert,  daß  wir  in  diese  günstige
Situation  kommen.  ...  bisher  hat  uns  noch  keiner  den  Kanal  angeboten.“10''  Die  als
Begründung  für  eine  derartige  Maßnahme  anzuführende  Benachteiligung  der  Saarwirtschaft
  durch  historisch-politische  Besonderheiten  war  quantitativ  kaum  ausreichend
  detailliert  zu  fassen.  Mit  Zahlen  zu  untermauern  war  nur  die  Benachteiligung
  der  Saarwirtschaft  durch  den  Moselkanal,  wobei  der  früher  ansatzweise  bereits
erfolgte  Ausgleich  dieser  Benachteiligung  durch  günstigere  Eisenbahntarife  kontraproduktiv
  wirkte;  damit  war  die  Benachteiligung  des  saarländischen  Wirtschaftsraums
  nicht  mehr  anhand  von  Fakten  nachweisbar,  womit  endgültig  keine  objektive
Begründung  mehr  für  den  Bau  eines  Saar-Pfalz-Kanals  hat  angeführt  werden  können,
ln  dieser  reichlich  verwickelten  Situation  präzisierte  die  Landesregierung  im  Laufe
des  Jahres  1964  ihren  Standpunkt.  Sie  stellte  die  Entscheidung  zugunsten  des
Saar-Pfalz-Kanals  als  Ausgleichsmaßnahme  für  den  im  Saarvertrag  vereinbarten
Moselkanal  dar  und  erklärte  die  Gewährung  kanalgleicher  Tarife  durch  die  Bahn  als
Reaktion  eines  Verkehrsträgers  im  „potentiellen“  Wettbewerbsverhältnis.10(1  Gegenüber
  der  oben  geschilderten  Haltung  der  meisten  Saarvertreter  im  Kontext  der  Debatte
  um  den  Moselkanal,  die  den  Bau  des  Saar-Pfalz-Kanals  gerade  nicht  als  Ausgleichsforderung
  erhoben  hatten,  bedeutete  diese  Darstellung  eine  bemerkenswerte
Reinterpretation  der  eigenen  Position.

diese  Forderung  bereits  am  4.2.64  die  Bahnführung  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  vom  entschiedenen
Willen  zum  Kanalbau  die  Genehmigung  der  Wettbewerbstarife  abhänge.  Die  anschließenden  Proteste  der
Bundesbahn  gegenüber  der  Regierung  in  Rheinland-Pfalz,  die  ihre  Bereitschaft  zum  Kanalbau  -  im
Gegensatz  zur  Saar-Regierung  -  in  aller  Deutlichkeit  öffentlich  bekundete,  sei  in  Bonn  nicht  verstanden
worden:  „Ich  [Eicher]  hob  schließlich  damals  [am  4.2.64]  noch  hervor,  daß  die  Landesregierung  von
Rheinland-Pfalz  eine  konsequente,  jeder  Nachprüfung  vor  einem  Internationalen  Gerichtshof  standhaltende
  Haltung  bezogen  habe.“  Zu  den  geradezu  „allergischen“  Reaktionen  der  bayerischen  Staatsregierung
gegenüber  jeder  Äußerung,  die  Zweifel  an  ihrer  Absicht  erkennen  ließ,  den  Rhein-Main-Kanal  zu  bauen,
vgl.  Alexander  Gail,  „Gute  Straßen  bis  ins  kleinste  Dorf!“  Verkehrspolitik  und  Landesplanung  1945  bis
1976,  in:  Schlemmer  u.  Woher  (Hgg.),  Erschließung,  S.  I  19-204,  hier  S.  193.
105 So  Minister  Huthmacher  in  seinen  ersten  grundsätzlichen  Ausführungen  zu  dieser  Problematik  in
LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  42.  Sitzung  v.  15.1.64,  S.  1626.
104  Sehr  deutlich  bereits  in:  LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  44.  Sitzung  v.  4.3.64,  S.  1706ff.

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