Die nach der Diskussion über die Aufwertung der DM immer mehr zunehmende
Kritik an der enttäuschenden wirtschaftlichen Entwicklung des Saarlandes am Beginn
der Stagnationskrise veranlaßte die Landesregierung zu einer Modifizierung ihrer
Position. Anläßlich einer Anfrage der SPD im saarländischen Landtag bezog das
Wirtschaftsministerium am 10. Juni 1961 den Standpunkt, daß erst seit Ende des
Jahres 1960 die Meinungsbildung in Regierung und Wirtschaft soweit gediehen sei,
daß die Forderung nach Bau des Saar-Pfälz-Kanals hat erhoben werden können.83
Auch in diesem Text wurde aber dem Gedankengang, daß die politisch bedingten
Benachteiligungen des Wirtschaftsstandorts und auch die Rückwirkungen des Moseikanals
zunächst durch die Maßnahmen im Autobahnbau und die Elektrifizierung von
Eisenbahnstrecken überwunden werden sollten, breiter Raum eingeräumt. Als eigenständige
Forderung wurde der Bau des Saar-Pfalz-Kanais hauptsächlich mit der
unzureichenden Wirkung von Als-ob-Tarifen84 begründet. Ein darauf aufbauender
Kabinettsbeschluß setzte jedoch andere Schwerpunkte. Darin wurde entschieden
zugunsten von Als-ob-Tarifen argumentiert, die durch die Möglichkeit einer differenzierten
Tarifgestaltung punktgenau die bestehenden Benachteiligungen der Saarwirtschaft
ausgleichen sollten. Allerdings ließ das Kabinett keinen Zweifel daran, daß
derartige Tarife weder mit dem Montanunionvertrag noch mit dem EWG-Recht
vereinbar seien und daß daher der Bau des lange bereits diskutierten Saar-Pfalz-Kanals
die einzig sinnvolle und mögliche Maßnahme darstelle.8' Den so fixierten Standpunkt
bezog die Landesregierung nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern
übergab ihn als Memorandum auch an die Bundesregierung. Die Industrie- und
Handelskammer publizierte ein gleichlautendes Papier als Stellungnahme.86
Der zögerliche Neubeginn der Kanaldiskussion in den frühen 60er Jahren spiegelt
somit die komplexe Strukturproblematik und die widersprüchlichen Interessenlagen
wider, ln der Begründung der Forderung nach einem Kanal vermischten sich die
historisch-politische Argumentation im Hinweis auf die traditionelle Benachteiligung
des Saarlandes gegenüber anderen Regionen mit Ausgleichsforderungen angesichts
der Benachteiligungen durch für Wettbewerber günstige Entscheidungen, v.a. in
Lothringen. Hinzu kamen tagesaktuelle Krisenphänomene in bestimmten Sektoren,
Arb.) Berlin 1963, Heinrich Krehbiel, Die Standortfrage der Saarhütten unter Berücksichtigung der sich
aus Montanunion- und EWG-Vertrag ergebenden Konsequenzen, Graz 1963, und Heinz Würz, Die
Berechnungsgrundlagen der Als-ob-Tarife für saarländische Massengüter und mutmaßliche Auswirkungen
auf die Wettbewerbslage der saarländischen Stahl- und Kohlen wirtschaft, (Dipl. Arb.) Saarbrücken 1966.
83 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v, 10,6.61.
M Die Bezeichnung „Als-ob-Tarife“ stammt aus der Zeit nach der Rückgliederung von 1935, als zum
Ausgleich der Standortnachteile der saarländischen Schwerindustrie ein differenziertes System von
Frachttarifen der Bahn eingeftihrt worden ist, vgl. hierzu Rolf E. Latz, Schwerindustrie, S. 225fif.
85 LASB StK Kabinettsregistratur, Anlage MW. Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium, Exposé v.
10.6.61. Das Exposé wurde bald nach seiner Verabschiedung als Manuskript publiziert: Saarland, Der
Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft (Hg.), Verbesserung der saarländischen Standorte
durch Verkehrsmaßnahmen, (Ms.) Saarbrücken 1961.
86 Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Hg.), Verbesserung der Standortlage der Saarwirtschaft
durch den Bau eines Saar-Pfalz-Kanals, Saarbrücken 1961.
239