Saarbergwerke offensichtlich regionalpolitische Strategien des Landes in Frage
stellten, sondern auch weil der Eindruck entstand, das Land erfahre - obwohl Anteilseigner
- nur „zufällig" von Entscheidungen der Saarbergwerke über Beteiligungen an
anderen Unternehmen.60 Die Landesregierung beschloß in der Folge, dem Beteiligungsbegehren
doch zuzustimmen, da man „aus politischen Gründen“ keinen anderen
Standpunkt als die Bundesregierung einnehmen könne.61 Danach stimmte das Kabinett
dann noch einer Reihe von weiteren Beteiligungen an anderen Unternehmen zu.62
Dieser Eklat ist für die Analyse des regionalen Strukturwandels aufschlußreich: Primär
bildete die spezielle Eigentümerstruktur im Saarbergbau, die durch die im
Saarvertrag testgelegte Übernahme der Saargruben in gemeinsames Eigentum des
Bundes und des Landes geprägt war und die staatliche Tradition des Bergbaus in
dieser Region weiterführte, den Hintergrund dieses Konfliktes. Mit dem zentralisierten
Bergbaukonzern verfolgte man ein Modell, das z.B. im Ruhrgebiet mit der
Gründung der Ruhrkohle AG erst nach langen Auseinandersetzungen und sehr viel
später erreicht wurde.6' Die recht frühzeitige Erarbeitung eines „Generalplans“ zur
Bewältigung des Strukturwandels im Saarland, der energie-, kohle- und unternehmenspolitische
Aspekte integrierte, ist auf diese besondere Konstellation zurtickzuführen.
Die andernorts in altindustriellen Regionen zu beobachtende Auflösung der
engen Beziehungen von Konzernen und Region - im Zuge der durch die Diversifizierung
von Unternehmen bedingten räumlichen Verlagerungen - blieb so weitgehend
aus.64
Dagegen betont insbesondere Hans-Christian Herrmann, daß „die Tatsache, daß
Saarberg als größter Arbeitgeber über erheblichen wirtschaftlichen und politischen
Einfluß verfügte ... eher als Hemmschuh für einen Strukturwandel“ wirkte.65 Diese
Bewertung greift einen Gedankengang auf, der die Auswirkungen regionaler Netzwerke
und insbesondere die Stellung von Großunternehmen darin als für den Struk¬60
So Fritz Wedel (DPS) in: LTDS, 4. WP, Abt. I, 44. Sitzung v. 4.3.64, S. 1688,
61 LASB StK 1734, Kabinettsprotokoll v. 30.4.64. Nebenbei wurde die Zustimmung an die Bedingung
geknüpft, daß die Saarbergwerke 66,33% der Anteile durch Erhöhung des „unzulänglichen“ Stammkapitals
des Betriebs erwerben sollten.
62 So z.B. an einem - ebenfalls vorher bereits mit öffentlichen Mitteln unterstützten - Betrieb im Bereich
der Kautschukverarbeitung, vgl. LASB StK 1734, Kabinettsprotokoll v. 5.5.64,
63 Vgl. Abelshauser, Ruhrkohlenbergbau, S. 139. Zu einer sehr positiven Einschätzung der Gründung der
Ruhrkohle AG gelangt auch Petzina, Wirtschaftspolitik, S. 128. Zu den frühen Anpassungsleistungen im
Ruhrbergbau vgl. auch Hans-Wilfried Lauffs, Umstellung der Kohlenbergwerke in den deutschen Gebieten
- Ruhr. Die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Stillegungen und Einschränkungen im
Steinkohlenbergbau und der getroffenen Maßnahmen zur Umstrukturierung im Ruhrgebiet, Brüssel 1971
(= Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hg.), Hefte für die industrielle Umstellung 19).
Möglicherweise kann diese „fortschrittliche“ Form der Untemehmensorganisation im Saarland zum Teil
als Erklärung für die früh und nachhaltig einsetzende Umstrukturierung und Rationalisierung der Steinkohlenförderung
im Saarland dienen.
M Kilper u. Rehfeld, Einleitung,, S. 4.
65 Hans-Christian Herrmann, Bilanz, S. 322.
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