Belegschaft und Schichtleistung bei den Saarbergwerken 1958-1970
Belegschaft in 1000 Personen, Schichtleistung in t/Mann/Schicht. Lesebeispiel: Zwischen 1958 und 1961
ist ein starker Rückgang der Beschäftigtenzahl festzustellen. Quelle: Slotta, Saarbergbau 1955-1957 und
ders., Saarbergwerke 1955-1984.
immer schon lebhafte Schwankungen und teilweise stürmische Entwicklungen die
Geschichte des Steinkohlenbergbaus im Saarland dominiert;42 nachdem aber nun
bereits zwischen 1957 und I960 ca. 12.000 Arbeitsplätze (von ursprünglich ca.
64.000) abgebaut worden waren,43 folgten bis 1964 wieder mehr als 10.000 Stellen.44
Damit hatte der größte Arbeitgeber im Saarland die Zahl seiner Arbeitsplätze auf
Zweidrittel reduziert und viele der verbleibenden Mitarbeiter zwischen den auifecht-
erhaltenen Betriebsstätten verlegt.45 Trotz dieser massiven Stellenstreichungen und
der schrittweisen Rücknahme der Fördermengen, die ursprünglich auf bis zu 17 Mio.
t pro Jahr hatten ausgebaut werden sollen, entwickelte sich die Rentabilität des
42 Durchaus aufschlußreich ist hierfür das Zahlenmaterial bei Schuster, Bergbau; Slotta, Saarbergbau
1955-1957, und ders., Saarbergwerke 1955-1984. Vgl. auch Frühauf, Eisenindustrie, sowie die Zu¬
sammenfassung seiner Ergebnisse in ders., Der Montanindustriestandort Neunkirchen/Saar (1820-1910),
in: Institut flir Landeskunde und Regionalforschung der Universität Mannheim (Hg.), Rhein-Neckar-Raum
an der Schwelle des Industrie-Zeitalters, Mannheim 1984, S. 199-218. Zur Einordnung in die regionale
Entwicklung: Bernd Martin, Industrialisierung und regionale Entwicklung. Die Zentren der Eisen- und
Stahlindustrie im deutschen Zollgebiet 1850-1914, Berlin 1983.
43 Saarbergwerke AG, 25 Jahre, S. 95.
44 Saarbrücker Zeitung (Hg.), Fünf Jahre danach. Sonderbeilage der Saarbrücker Zeitung zum 5. Jahrestag
der wirtschaftlichen Eingliederung, Saarbrücken 1964, S. 5.
45 Die Saarbergwerkc selber beziffern den Umfang der Verlegungen auf nicht weniger als 34.000 zwischen
1957 und 1970, vgl. Saarbergwerke AG, 25 Jahre, S. 98.
229