Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Regionalpolitik,  besonders  in  der  Haushaltspolitik,  Mit  der  Eingliederung  kamen
schrittweise  die  meisten  der  positiven  finanziellen  Effekte  des  „Sonderföderalismus“
der  Übergangszeit  in  Wegfall.  Durch  die  strukturbedingt  zu  geringen  Steuereinnahmen
  des  Landes  und  durch  die  im  föderalen  Finanzausgleichssystem  angelegte,
faktische  Begrenzung  des  Haushaltsumfangs  war  die  finanzpolitische  Handlungsfähigkeit
  der  Landespolitik  so  weit  eingeschränkt,  daß  alternative  strukturpolitische
Initiativen  kaum  umsetzbar  erschienen.  Das  föderale  Finanzausgleichssystem  der
Bundesrepublik  war  insofern  nicht  nur  nicht  geeignet,  die  Finanzierungsgrundlagen
des  Landes  zu  sichern,  sondern  bot  auch  keine  eindeutigen  Anreize  für  eine  angemessene
  Perzeption  und  Lösung  der  Probleme  des  regionalen  Strukturwandels.
Ähnliches  galt  für  den  Bereich  von  Landesplanung  und  Raumordnung:  Die  zeitgenössische
  bundesdeutsche  Diskussion  hierzu  befand  sich  zum  Zeitpunkt  der  Eingliederung
  in  einer  sehr  dynamischen  Phase.  Mit  seinem  speziellen  Profil  als  industrielles
Problemgebiet  entsprach  das  Saarland  nicht  den  bis  dahin  entwickelten  Prinzipien  der
Regionalpolitik  im  bundesdeutschen  Föderalismus.  Dies  war  aber  im  Saarland
insofern  eine  politisch  besonders  sensible  Frage,  weil  die  Politik  des  Landes  gegenüber
  den  Gemeinden  in  der  Zeit  der  Teilautonomie  seit  dem  Wiederaufbau  heftig
umstritten  war.  Daher  war  es  schwer  absehbar,  wie  sich  die  besonders  im  Gutachterstreit
  entwickelten  neuen  Konzepte  in  eine  auch  vor  dem  Wähler  erfolgversprechende
Strategie  umsetzen  lassen  würden.  Insbesondere  bezüglich  der  von  Gerhard  Isbary
öffentlichkeitswirksam  aufgeworfenen  Frage  nach  der  Qualität  des  Landes  als  Planungsregion
  verfuhr  die  saarländische  Politik  daher  dilatorisch.  Statt  dessen  wurde
  -  den  Traditionen  aus  der  Zeit  der  Teilautonomie  folgend  -  weitgehend  auf  allgemeine
  planerische  und  konzeptionelle  Ansätze  zugunsten  einer  direkten,  auf
konkrete  Einzelprojekte  bezogenen  Investitionspolitik  verzichtet.  Daran  zeigt  sich
einerseits,  daß  die  von  Gerold  Ambrosius  geschilderte  „Integration  der  unterschiedlichsten
  Gesetzes-  und  Politikbereiche  unter  raumordnungspolitischer  Perspektive“
im  Saarland  sehr  schwierig  war.162  Andererseits  stellt  dies  aber  insofern  auch  eine
Parallele  zur  Bundesrepublik  dar,  als  die  Raumordnung  auch  dort  nicht  als  „explizites
Konzept“  entstanden  ist.163  Zu  fragen  ist  daher  aber,  ob  auch  im  Saarland  -  wie  auf
Bonner  Ebene  -  der  „eigentliche  Durchbruch“  zur  „angewandten  Planung“  auf  dem
„strategischen  Feld  der  Wirtschaftspolitik“  erfolgte.164

162  Ambrosius,  Staat,  S.  54ff.
163  Werner  Väth,  Raumplanung.  Probleme  der  räumlichen  Entwicklung  und  Raumordnungspolitik  in  der
Bundesrepublik  Deutschland,  Königstein  1980,  hier:  S.  131.
164  Ruck,  Planungsgeschichte,  S.  380.

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