Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Diskussion  die  wichtigste  Nahtstelle  für  die  Aufnahme  der  im  Gutachterstreit  entwickelten
  Reformvorschläge  bildeten,  im  Zusammenhang  mit  der  erst  in  der  Übergangszeit
  vorgenommenen  Neuordnung  des  innersaarländischen  Finanzausgleichs.
Gerade  mit  diesem  letzten  Reformprojekt  der  großen  Koalition  hatte  man  geglaubt,
die  Voraussetzungen  für  eine  auf  Dauer  tragfähige  und  den  neuen  Aufgaben  angemessene
  Kommunalpolitik  geschaffen  zu  haben.  Noch  weiter  zurück  reichte  die
bildungspolitische  Dimension  dieses  Problembereiches:  Der  Ausbau  des  konfessionell
  gegliederten  und  dislozierten  Volksschulwesens  hatte  nach  dem  Zweiten  Weltkrieg
  in  der  Perspektive  vieler  -  nicht  nur  christdemokratischer  -  Politiker  die  angemessene
  Antwort  auf  die  künftigen  Anpassungs-  und  Modernisierungszwänge
dargestellt.  Kaum  mehr  als  ein  Jahrzehnt  später  war  dieses  Vorhaben  nun  nicht  mehr
nur  praktisch  unfinanzierbar,  sondern  schien  auch  den  mittlerweile  veränderten
wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Anforderungen  nicht  mehr  zu  entsprechen.
Noch  stärker  verknüpft  mit  der  Politik  der  Teilautonomie  und  den  problematischen
Bedingungen  von  Landespolitik  im  teilautonomen  Saarstaat  war  der  Arbeitsbereich
von  Landesplanung  und  Raumordnung.  Nach  dem  Referendum  hatten  die  Landesregierungen
  zwar  sehr  deutlich  die  Notwendigkeit  einer  Neuorientierung  formuliert;
diese  blieb  jedoch  in  der  Übergangszeit  -  womöglich  auch  bedingt  durch  die  Vielzahl
der  ansonsten  notwendigen  Anpassungsleistungen  -  weitgehend  aus.  Erst  zu  Anfang
der  60er  Jahre  wurde  sie  dann  nachgeholt,  wodurch  dem  Landesplanungsgesetz
immerhin  der  Rang  als  erster  systematischer  Versuch  der  Verarbeitung  struktureller
Probleme  zukommt.  Insoweit  bestätigt  sich  Michael  Rucks  These  von  der  „Inkubation“
  der  Planungspolitik  durch  die  Vorlage  des  Bundesbaugesetzes  im  Jahr  1960  am
saarländischen  Beispiel  teilweise.1611  Allerdings  gestaltete  sich  der  Neuansatz  von
Raumplanungspolitik  im  Saarland  nicht  zuletzt  deshalb  so  schwierig,  weil  er  mit  dem
Übergang  von  einer  bereits  etablierten  gemeindlichen  Planung  zu  einer  zentralen
föderalen  Planung  verbunden  war.160 161  Bei  diesem  Übergang  war  nicht  von  vornherein
erkennbar,  daß  das  neue  Modell  tatsächlich  in  allen  Bereichen  überlegen  war.
Sowohl  auf  der  Ebene  der  Perzeption  als  auch  bei  den  ersten  Versuchen  zur  politischen
  Verarbeitung  entwickelte  sich  der  regionale  Strukturwandel  im  Saarland  schon
zu  Anfang  der  60er  Jahre  somit  zu  einem  außerordentlich  komplizierten  Problem.
Hinzu  traten  Probleme  mit  dem  neuen  institutioneilen  und  rechtlichen  Rahmen  von
160  Ruck,  Planungsgeschichte,  S.  364.  Vgl.  hierzu  auch  Umlauf,  Entwicklungsgeschichte,  S.  25.  Im
Saarland  wurde  dieses  Gesetz  aber  zunächst  eher  als  Anreiz  zu  einer  verstärkten  Abstimmung  der  Landespolitik
  mit  der  gemeindlichen  Planung  interpretiert,  wie  z.B.  die  Einlassungen  von  Helmut  Bulle  -
immerhin  in  dieser  Legislaturperiode  der  profilierteste  Befürworter  von  Landesplanung  innerhalb  der  CDU
-  ausführte:  LTDS,  4.  WP,  Abt.  1,  16.  Sitzung  v.  30.1.62,  S.  694.
161  Eine  ähnliche  Situation  kennzeichnete  auch  den  Beginn  der  Landesplanung  in  Hessen,  wo  sich  zunächst
eine  Zeitlang  die  Investitionspolitik  zu  Lasten  der  Entstehung  einer  zentralen  föderalen  Planung  durchsetzen
  konnte.  Allerdings  hatte  in  Hessen  die  Landesplanung  Rückhalt  im  Wirtschaftsministerium,  vgl.
Schulz  zur  Wiesch,  Planungspolitik,  S.  274.  Die  Einschätzung  von  Arthur  Benz,  Regionalplanung  in  der
Bundesrepublik  Deutschland.  Eine  empirische  Untersuchung  zur  Organisation  und  Problemlösungsfähigkeit,
  Münster  1982,  hier:  S.  25,  der  die  Planung  im  Saarland  als  „staatlich“  kennzeichnet,  ist  als  Ergebnis
einer  Entwicklung  in  den  60er  Jahren  zu  bezeichnen.

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