zeit eher verzögerte Umorientierung vieler saarländischer Unternehmen zurückgetlihrt
werden. Ab der Mitte der ersten Hälfte der 60er Jahre spitzten sich diese Probleme
soweit zu, daß die haushaltspolitische Handlungsunfähigkeit drohte. Ähnlich wie
die Landespolitik waren davon die Kommunen tangiert. Die Überforderung der
saarländischen Städte und Gemeinden mit den im Zuge der Eingliederung zu bewältigenden
Investitionen führte aber nicht nur zu einer dramatisch ansteigenden Verschuldung,
sondern verschärfte auch bestehende Stadt-Umland-Konflikte und verdeutlichte
die Dysfunktionalität der historisch gewachsenden Verwaltungsgliederung
im Saarland. Davon war die Stadt Saarbrücken besonders stark betroffen, deren
unbewältigbar erscheinende Probleme bereits zu Anfang der 60er Jahre eine wissenschaftliche
Debatte über Neuordnungs- und Reformvorschlägen auslösten.
In der auf landespolitischer Ebene geführten Diskussion über die angemessene
Bewertung und Lösung dieser Probleme kam größte Bedeutung der von der Landespolitik
erworbenen Erfahrung zu, daß die - durchaus erfolgreich - zur Überwindung
der Probleme der Übergangszeit initiierten Maßnahmen die aktuellen
Schwierigkeiten eher noch vergrößerten. Die Fundierung der Altschulden und der
Abbau der zum „Schattenhaushalt“ aufgeblähten Haushaltsreste führte zu einer
dramatischen Verschuldung des Landesetats. Die immer drängender werdenden
finanziellen Schwierigkeiten des Landes wurden aber recht bald auch als wirtschaftsstrukturelles
Problem erkannt. Ansatzweise wurde eine Umorientierung der Landespolitik
eingefordert, die durch strukturwirksame Maßnahmen auch die Finanzprobleme
lösen sollte. Genauso konnte allerdings aus der Finanzkrise mit guten
Argumenten zungsten einer Stärkung des Montankerns und damit einer Beibehaltung
der tendenziell strukturkonservativen Grundlinie der Wirtschafts- und Strukturpolitik
aus der Übergangszeit plädiert werden. Die Komplexität der Perzeption von Problemen
als regionaler Strukturwandel zeigt sich eher noch deutlicher in der wissenschaftlichen
Diskussion. Im saarländischen Gutachterstreit bestand zwar Einigkeit
zwischen allen Kontrahenten darüber, daß eine Modernisierung der Verwaltungsstrukturen
als notwendige Voraussetzung für die Bewältigung der aus den wirtschaftsstrukturellen
Veränderungen resultierenden neuen Aufgaben anzusehen sei;
insofern waren in diesem Bereich die größten konzeptionellen Fortschrtitte erzielt
worden. Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung dieser Neuordnung unterschieden
sich jedoch stark und sprachen außerdem einen partei- und machtpolitisch besonders
sensiblen Gegenstand an.
Die vielfältigen administrativen, wirtschaftlichen und finanziellen Probleme der
Stagnationskrise nach der Eingliederung wurden daher im Saarland zu Anfang der
60er Jahre durchaus als Probleme des regionalen Strukturwandels perzipiert; zusätzlich
zu den konzeptionellen Fragen traten aber insbesondere in der Kommunalpolitik
des Landes Schwierigkeiten hinzu, die in die Konflikt- und Problemstellungen der
Teilautonomie zurückwiesen. Aus Perspektive des Landes standen die wachsenden
Schwierigkeiten bei der Finanzausstattung der Kommunen, die in der politischen
215