Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Debatte  um  das  Mitte  1964  -  rechtzeitig  vor  der  Kommunalwahl  -  vorgelegte  Landesplanungsgesetz
  niederschlug.151  Einerseits  wurde  selbst  dieses  Gesetz  noch  kritisiert,
weil  es  die  Zuständigkeit  der  Gemeinden  und  damit  ihr  Recht  auf  Selbstverwaltung
einschränkte,152 154  andererseits  machte  insbesondere  die  SPD-Opposition  deutlich,  daß
das  Gesetz  aufgrund  seines  eher  administrativen  Charakters  als  unzureichend  zu
bezeichnen  sei.1“"  Weiterhin  bedeutete  die  Vorlage  des  Gesetzes  einerseits  das
Eingeständnis,  daß  angesichts  der  neuen  Herausforderungen  durch  die  wirtschaftlichen
  und  gesellschaftlichen  Veränderungen  die  Verantwortung  für  Landesplanung
nicht  mehr  primär  bei  den  Gemeinden  liegen  könne,  andererseits  hielt  die  Regierung
aber  an  ihrem  alten  Standpunkt  fest,  daß  eine  eigene  Regionalplanung  im  Saarland
nicht  nötig  sei,  da  das  Land  als  eine  „geschlossene  Wirtschafts-  und  Lebensregion“
zu  verstehen  sei.1''4  Schließlich  betonte  insbesondere  die  SPD,  daß  das  vorgelegte
Gesetz  viel  zu  sehr  die  Zuständigkeiten  der  Exekutive  betone  und  somit  quasi  eine
Entmachtung  des  Parlaments  darstelle,155  während  aus  heutiger  Perspektive  nicht

151  Zu  diesem  Gesetz  vgl.  die  ausführliche  Darstellung  in:  Minister  des  Inneren  (Hg.),  Raumordnung  im
Saarland,  Erster  Tätigkeitsbericht  der  Landesplanungsbehörde,  Saarbrücken  1968.  Zur  Einordnung  in  die
Entwicklung  der  saarländischen  Raumordnung  und  Landesplanung  vgl.  Paul  Jost,  Industrielle  Entwicklung
und  räumliche  Planung  im  Saarland,  in:  Soyez  u.a.  (Hgg.),  Saarland,  S.  243-255.  Einen  synoptischen
Vergleich  der  saarländischen  Lösung  mit  der  Gesetzgebung  in  anderen  Ländern  leistet:  Heinz  Hohberg,
Das  Recht  der  Landesplanung.  Eine  Synopse  der  Landesplanungsgesetze  in  der  Bundesrepublik  Deutschland,
  Hannover  1966  (=  Veröffentlichungen  der  Akademie  für  Raumforschung  und  Landesplanung  47);
einen  Überblick  über  die  Entstehung  von  Landesplanungsgesetzen  in  der  Bundesrepublik  gibt  Maute,
Leitbilder,  bes.  S.  28ff.
152  Einen  Überblick  über  die  bis  heute  heftig  diskutierte  Frage  der  angemessenen  Kompetenzverteilung
liefert  Arthur  Benz,  Regionalisierung  als  Gemeinschaftsaufgabe  von  Staaten  und  Kommunen,  in:  ders.  u.
Holtmann  (Hgg.),  Gestaltung,  S.  101-122.  Vgl.  weiterhin:  Arthur  Benz,  Neue  Konzepte  für  die  Regionalplanung
  -  Dokumentation  ausgewählter  Literatur,  in:  Informationen  zur  Raumentwicklung,  H.  12  (1980),
S.  725-731.
153  „Wir  haben  ein  Landesplanungsgesetz  im  Hause  vorliegen.  In  diesem  Landesplanungsgesetz  ist  also,
ich  möchte  sagen,  bürokratisch  wenig  geordnet;  es  ist  ein  sparsames,  ich  will  nicht  sagen  spärliches
Gesetz.  ...  Wo  ist  der  große  Gedanke  den  die  Regierung  vorzutragen  hat?“,  so  Kurt  Conrad  in  :  LTDS,  4.
WP,  Abt.  i,  42.  Sitzung  v.  15.1.64,  S.  1553.  Diese  Kritik  Conrads  bezog  sich  darauf,  daß  das  Gesetz  eher
als  ein  Vervvaltungsgesetz  konzipiert  war,  das  durch  ein  Raumordnungsgesetz  bzw.  durch  Raumordnungspläne
  inhaltlich  noch  gefüllt  werden  mußte.  Zu  dem  administrativen  Charakter  des  Gesetzes  vgl.  Peter
Moll,  Diethard  Osmenda  u.  Theophil  Weick,  Der  Raum  Westpfalz/Trier/Saarland  -  eine  Standortbestimmung
  der  Raumordnung  und  Landesplanung  an  der  Schwelle  der  neunziger  Jahre,  in:  Berichte  zur
deutschen  Landeskunde  63  (1989),  S.  273-325.  Grundlegend  zur  Frage  der  Organisationsüberprüfung:
Rolf  Blumenberg,  Das  System  der  Raumplanung  in  der  Bundesrepublik  Deutschland  -  eine  Organisations-Überprüfung,
  Göttingen  1977.
154  Vgl.  die  außerordentlich  spannungsreiche  Rede  von  Helmut  Bulle  in  der  Ratifzierungsdebatte  in:  LTDS,
4. WP,  Abt.  I,  47.  Sitzung  v.  27.5.64,  S.  1802ff.
155  So  Karl  Petri  (SPD)  in:  ebd,  S.  1805,  Einen  Überblick  über  die  Organisation  der  Landesplanung  in  der
Regierungstätigkeit  gibt  der  Landesbericht  Saarland  in:  Klaus  König  (Hg.),  Koordination  und  integrierte
Planung  in  den  Staatskanzleien.  Vorträge  und  Diskussionsbeiträge  der  verwaltungswissenschaftlichen
Arbeitstagung  1975  der  Hochschule  für  Verwaltungswissenschaften  Speyer,  Berlin  1976  (=  Schriftenreihe
der  Hochschule  Speyer  60),  S.  391-403.

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