wurde Überherrn von Regierungsseite als vorbildliches Projekt gelobt, da es einerseits
mit seiner engen Ausrichtung an übergeordneten Entwicklungsvorstellungen und
seiner funktionalen Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit als konzeptionell
besonders gut gelungen eingeschätzt wurde und da sich in der Perspektive der Regierung
andererseits an diesem Projekt die enge Abstimmung zwischen kommunaler und
Landesplanung als funktionsfähig gezeigt hatte.I4N Dieses positive Urteil ist als sehr
aussagekräftig für die frühe Konzeption von Landesplanung und Raumordnung im
Saarland nach der Volksabstimmung anzusehen. Nach anfänglichen Irritationen
übernahmen die Landesregierungen sehr schnell das Grundkonzept der Planungsorganisation
im Saarland, das sich als Gemeindeplanung mit weitreichenden und
direkten Einflußmöglichkeiten der Landesregierung nahtlos in das Land-Kommunen-Verhältnis
einfügte. Dieses Verhältnis war ja auch in anderen Aufgabengebieten,
wie z.B. der Infrastruktur oder dem Volksschulbau, aber auch in Grundfragen
der Gemeindefinanzierung durch die enge und direkte Abstimmung zwischen
den beiden „Exekutiven“ geprägt.
Allerdings wurden bereits zur Mitte der ersten Hälfte der 60er Jahre immer mehr
Schwächen dieser Konzeption deutlich. Die wachsenden Schwierigkeiten der Gemeinden
bei Planung und - besonders haushaltstechnischer - Abwicklung von Projekten
wurden von der Opposition im Landtag heftig kritisiert.144 149 ln der Regierung und
den sie tragenden Fraktionen lösten diese Probleme offenbar heftige Kontroversen,
aber nur eine schrittweise Annäherung an neue Konzepte aus. Während der zuständige
Minister noch lange Zeit die gängige Praxis der stark an den Gemeinden
orientierten Planung verteidigte, reagierten gewisse Teile der CDU, besonders in der
Fraktion, auf den zunehmenden Druck der Opposition mit einer schrittweisen Anerkennung
der Notwendigkeit von Planung auf Landesebene.150 Für die Regierung
bedeutete dieser innere Konflikt eine schwierige Gratwanderung, die sich noch in der
LASB StK 1736, Kabinettsprotokoll v. 19.1.65, LASB StK 1740, Kabinettsprotokoll v. 30.1 1.65, LASB
StK 1745, Kabinettsprotokoll v. 21.2.67 und LASB StK 1750, Kabinettsprotokoll v. 26.3.68. Bereits 1964
plädierte der merklich entnervte Abgeordnete Peter Schwarz (SPD) dafür, die Bezuschussung einer
Filmdokumentation des Bundes über das mittlerweile zur Demonstrativbaumaßnahme avancierte Projekt
abzulehnen - wenn der Bund einen solchen Film haben wolle, solle er ihn auch finanzieren, LTDS, 4. WP,
Abt. I, 42. Sitzung v. 15.1.64, S. 1629.
14K So Helmut Bulle in: LTDS, 4. WP, Abt. 1, 31. Sitzung v. 6.2.63, S. 1214.
149 Z.B. war die Gemeinde Überherm nicht in der Lage, die für das Wohnstadt-Projekt notwendige Planung
zu leisten, was eine Bezuschussung durch das Land über die Mittel tur gemeindliche Planungs- und
Erschließungsmaßnahmen unmöglich machte - und dazu führte, daß das Land die Kosten ganz übernahm,
LTDS, 4. WP, Abt. I, 26. Sitzung v. 11.7.62, S. 989. Aber auch die Mittelbewirtschaftung wurde von
Seiten der SPD-Opposition bemängelt, die kritisierte, daß in bestimmten Fällen kommunale Projekte nicht
umgesetzt werden konnten, weil die dazu nötigen Haushaltsmittel an andere Projekte vergeben waren,
deren Umsetzung aus anderen Gründen jedoch gar nicht erfolgte, LTDS, 4. WP, Abt. 1, 29. Sitzung v.
16.12.62, S. 1981.
150 Sehr deutlich wird dieses Aufeinandertreffen von praktisch unvereinbaren Standpunkten in: LTDS, 4.
WP, Abt. 1, 8. Sitzung v. 20.4.61, S. 314. Huthmacher rückte praktisch während der ganzen Legislaturperiode
von seiner hier griffig formulierten Position nicht mehr ab, während Helmut Bulle bereits eine
konzeptionelle Neufassung unter dem Stichwort „Generalplan“ indirekt forderte.
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