Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Politik  trat  erst  mit  dem  Gutachten  des  Sachverständigenausschusses  für  Raumordnung*
 141  und  dann  vor  allem  mit  der  schrittweisen  Ausarbeitung  geeigneter  rechtlicher
  Instrumente  zur  Erfüllung  des  im  Grundgesetz  dem  Bund  vorbehaltenen
Aufgabengebietes  von  Raumordnung  und  Landesplanung  Anfang  der  60er  Jahre
ein.142  Erst  dieser  Wandel  markiert  einen  Übergang  von  der  punktuellen  Notstandsbeseitigung
  hin  zur  längerfristigen  Regionalentwicklung,143  in  dessen  Zusammenhang
dann  auch  Industriegebiete  verstärkt  Gegenstand  von  Entwicklungspolitik  wurden.144
Die  Eingliederung  des  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  fiel  damit  in  einen  Zeitraum,
in  dem  auch  die  zeitgenössische  Forschung  und  Gesetzgebung  der  Bundesrepublik
einer  grundlegenden  Neuorientierung  unterzogen  wurde.  Die  Anforderungen  des
regionalen  Strukturwandels  verkomplizierten  dabei  die  Situation  zusätzlich.  Besonders
  deutlich  wird  dies  an  der  Geschichte  des  wohl  bekanntesten  Planungsprojekts
der  Nachkriegszeit,  der  Wohnstadt  Überherrn.145  Ursprünglich  dazu  gedacht,  den
erwarteten  Zuzug  von  bis  zu  20.000  Arbeitnehmern  durch  die  Verlagerung  des
Bergbaus  in  den  Warndt  aufzunehmen,  1957  dann  erweitert  in  Hinblick  auf  die
Unterbringung  der  im  Rahmen  der  Eingliederung  erwarteten  Zuwanderung  von
Flüchtlingen  und  Vertriebenen,146  geriet  das  Projekt  durch  die  massiven  Stellenstreichungen
  und  Reorganisationsbestrebungen  der  Saarbergwerke  sehr  bald  in  die  Krise
und  erforderte  umfangreiche  finanzielle  Eingriffe  der  Landesregierung.147  Trotzdem
Interministeriellen  Ausschusses,  Düsseldorf  1963,  bes.  S.  I.  Zu  den  konzeptionellen  Grundlagen  der
Raumordnungspolitik:  Arthur  Benz,  Föderalismus,  S.  1401T.
141  Sachverständigenausschuß  für  Raumordnung,  Die  Raumordnung  in  der  Bundesrepublik  Deutschland,
Stuttgart  1961.
142  Im  Gegensatz  zur  hier  formulierten  Position  ordnet  Michael  Ruck,  Ein  kurzer  Sommer  der  konkreten
Utopie  -  Zur  westdeutschen  Planungsgeschichte  der  langen  60er  Jahre,  in:  Schildt,  Siegfried  u.  Lammers
(Hgg.),  Dynamische  Zeiten,  S.  362-401,  hier:  S.  365ff'.,  die  frühen  60er  Jahre  noch  in  die  Phase  der
„Tabuisierung“  der  Planung.  Möglicherweise  ist  aus  der  Perspektive  des  öffentlich-politischen  Diskurses
der  Ruck‘schen  These  zuzustimmen;  gleichermaßen  wichtig  ist  es  jedoch  aufzuzeigen,  daß  die  Erfolge
von  Planungsansätzen  ab  Mitte  der  60er  Jahre  auf  eine  längere  Vorgeschichte  zurückgehen.  Einen
Überblick  über  die  Entstehung  von  Konzepten  und  Instrumenten  der  Raumordnung  und  der  Landesplanung
  im  Bereich  der  ländlichen  Räume  gibt  Gerhard  Henkel,  Der  ländliche  Raum.  Gegenwart  und
Wandlungsprozesse  in  Deutschland  seit  dem  19.  Jahrhundert,  Stuttgart  1993,  bes.  S.  195-213.
143  Gerold  Ambrosius,  Staat  und  Wirtschaft  im  20.  Jahrhundert,  München  1990  (=  Enzyklopädie  Deutscher
Geschichte  7),  S.  54.
144  In  Nordrhein-Westfalen  hatte  dieser  Prozeß  bereits  1960  -  mithin  recht  früh  -  mit  dem  Strukturprogramm
  Nordrhein-Westfalen  eingesetzt,  Petzina,  Industrieregion,  S.  118.  Zumindest  in  Hessen  wurden  mit
dem  sog.  Hessenplan  ähnliche  Ansätze  auch  recht  früh  verfolgt,  vgl.  Jochen  Schulz  zur  Wiesch,  Entstehungsbedingungen
  und  Motive  der  hessischen  Planungspolitik,  in:  Schissler  (Hg.),  Hessen,  S.  269-308.
145  Vgl.  hierzu  umfassend:  Alois  Weyrath  u.  Peter  Moll,  Die  neue  Stadt  Überherm,  in:  Mitteldeutscher
Kulturrat  (Hg.):  Zwischen  Rostock  und  Saarbrücken.  Städtebau  und  Raumordnung  in  beiden  deutschen
Staaten,  Düsseldorf  1973,  S.  191-202.
i4<’  Vgl.  die  Antwort  der  Regierung  auf  eine  Anfrage  zum  Wohnstadt-Projekt  in:  LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  26.
Sitzung  v.  11.7.62,  S.  988ff,
147  Bereits  im  Sommer  1960  sprang  die  Regierung  bei  der  Finanzierung  der  Planungskosten  ein,  nachdem
die  Saarbergwerke  ihren  Rückzug  aus  dem  Projekt  angekündigt  hatten;  LASB  StK  1724,  Kabinettsprotokoll
  v.  30,8.60.  In  der  Folgezeit  übernahm  das  Land  mehrfach  Bürgschaften  und  Kreditleistungen  in
Millionenhöhe,  um  die  Finanzierung  sicherzustellen,  LASB  StK  1732,  Kabinettsprotokoll  v.  12.11.63,
            
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