Politik trat erst mit dem Gutachten des Sachverständigenausschusses für Raumordnung*
141 und dann vor allem mit der schrittweisen Ausarbeitung geeigneter rechtlicher
Instrumente zur Erfüllung des im Grundgesetz dem Bund vorbehaltenen
Aufgabengebietes von Raumordnung und Landesplanung Anfang der 60er Jahre
ein.142 Erst dieser Wandel markiert einen Übergang von der punktuellen Notstandsbeseitigung
hin zur längerfristigen Regionalentwicklung,143 in dessen Zusammenhang
dann auch Industriegebiete verstärkt Gegenstand von Entwicklungspolitik wurden.144
Die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik fiel damit in einen Zeitraum,
in dem auch die zeitgenössische Forschung und Gesetzgebung der Bundesrepublik
einer grundlegenden Neuorientierung unterzogen wurde. Die Anforderungen des
regionalen Strukturwandels verkomplizierten dabei die Situation zusätzlich. Besonders
deutlich wird dies an der Geschichte des wohl bekanntesten Planungsprojekts
der Nachkriegszeit, der Wohnstadt Überherrn.145 Ursprünglich dazu gedacht, den
erwarteten Zuzug von bis zu 20.000 Arbeitnehmern durch die Verlagerung des
Bergbaus in den Warndt aufzunehmen, 1957 dann erweitert in Hinblick auf die
Unterbringung der im Rahmen der Eingliederung erwarteten Zuwanderung von
Flüchtlingen und Vertriebenen,146 geriet das Projekt durch die massiven Stellenstreichungen
und Reorganisationsbestrebungen der Saarbergwerke sehr bald in die Krise
und erforderte umfangreiche finanzielle Eingriffe der Landesregierung.147 Trotzdem
Interministeriellen Ausschusses, Düsseldorf 1963, bes. S. I. Zu den konzeptionellen Grundlagen der
Raumordnungspolitik: Arthur Benz, Föderalismus, S. 1401T.
141 Sachverständigenausschuß für Raumordnung, Die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland,
Stuttgart 1961.
142 Im Gegensatz zur hier formulierten Position ordnet Michael Ruck, Ein kurzer Sommer der konkreten
Utopie - Zur westdeutschen Planungsgeschichte der langen 60er Jahre, in: Schildt, Siegfried u. Lammers
(Hgg.), Dynamische Zeiten, S. 362-401, hier: S. 365ff'., die frühen 60er Jahre noch in die Phase der
„Tabuisierung“ der Planung. Möglicherweise ist aus der Perspektive des öffentlich-politischen Diskurses
der Ruck‘schen These zuzustimmen; gleichermaßen wichtig ist es jedoch aufzuzeigen, daß die Erfolge
von Planungsansätzen ab Mitte der 60er Jahre auf eine längere Vorgeschichte zurückgehen. Einen
Überblick über die Entstehung von Konzepten und Instrumenten der Raumordnung und der Landesplanung
im Bereich der ländlichen Räume gibt Gerhard Henkel, Der ländliche Raum. Gegenwart und
Wandlungsprozesse in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert, Stuttgart 1993, bes. S. 195-213.
143 Gerold Ambrosius, Staat und Wirtschaft im 20. Jahrhundert, München 1990 (= Enzyklopädie Deutscher
Geschichte 7), S. 54.
144 In Nordrhein-Westfalen hatte dieser Prozeß bereits 1960 - mithin recht früh - mit dem Strukturprogramm
Nordrhein-Westfalen eingesetzt, Petzina, Industrieregion, S. 118. Zumindest in Hessen wurden mit
dem sog. Hessenplan ähnliche Ansätze auch recht früh verfolgt, vgl. Jochen Schulz zur Wiesch, Entstehungsbedingungen
und Motive der hessischen Planungspolitik, in: Schissler (Hg.), Hessen, S. 269-308.
145 Vgl. hierzu umfassend: Alois Weyrath u. Peter Moll, Die neue Stadt Überherm, in: Mitteldeutscher
Kulturrat (Hg.): Zwischen Rostock und Saarbrücken. Städtebau und Raumordnung in beiden deutschen
Staaten, Düsseldorf 1973, S. 191-202.
i4<’ Vgl. die Antwort der Regierung auf eine Anfrage zum Wohnstadt-Projekt in: LTDS, 4. WP, Abt. I, 26.
Sitzung v. 11.7.62, S. 988ff,
147 Bereits im Sommer 1960 sprang die Regierung bei der Finanzierung der Planungskosten ein, nachdem
die Saarbergwerke ihren Rückzug aus dem Projekt angekündigt hatten; LASB StK 1724, Kabinettsprotokoll
v. 30,8.60. In der Folgezeit übernahm das Land mehrfach Bürgschaften und Kreditleistungen in
Millionenhöhe, um die Finanzierung sicherzustellen, LASB StK 1732, Kabinettsprotokoll v. 12.11.63,