Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Aufstellung  von  Flächennutzungs-  und  Aufbauplänen  nicht  zwingend  vorgeschrieben,
  andererseits  sah  das  Gesetz  eine  Genehmigungspflicht  für  solche  Pläne  durch
das  Kabinett  vor,  was  aufgrund  des  hohen  Aufwandes  die  Kapazitäten  der  Genehmigungsbehörde
  sehr  schnell  zu  überfordern  drohte.
Nach  dem  Referendum  des  Jahres  1955  waren  daher  nennenswerte  Erfolge  besonders
beim  Wiederaufbau  festzustellen,  und  die  Landesregierung  verfügte  auch  über
weitreichende  Einflußmöglichkeiten  auf  die  konkreten  Projekte  der  Gemeinden.
Jedoch  war  die  konzeptionelle  und  fachliche  Seite  der  Landesplanung  sowohl  personell
  wie  organisatorisch  recht  schwach  entwickelt.  Außerdem  entsprach  die  Rolle  der
gemeindlichen  Planung  als  Vorläufer  der  Landesplanung  zwar  dem  deutschen  Muster,'16
  jedoch  dominierte  auch  nach  der  Lösung  der  Saarfrage  noch  die  Perspektive
der  Konflikte  um  die  Teilautonomie  bei  der  politischen  Behandlung  dieses  Politikfeldes.
  So  wurden  die  weitreichenden  direkten  Befugnisse  von  Gemeinden  (z.B.  bei
Enteignungsverfahren),  aber  auch  der  bei  der  Landesregierung  angesiedelten  Genehmigungsbehörde
  unter  ausdrücklichem  Verweis  auf  das  frühe  Scheitern  der  französischen
  Architektengruppe  um  Georges-Henri  Pingusson  als  „eines  der  fragwürdigsten
Erzeugnisse  der  Gesetzgebung  des  früheren  Regimes“  verstanden.1'  Allerdings
gestaltete  sich  die  Weiterentwicklung  dieses  Arbeitsbereiches  auch  in  der  Bundesrepublik
  recht  schwierig.  Das  von  Erich  Dittrich  formulierte  wissenschaftliche  und
programmatische  Fundament  der  Raumordnung1™  basierte  auf  der  Grundthese,  daß
Fördermaßnahmen  an  der  Bedürftigkeit  von  Regionen  auszurichten  seien.1™  Dies
lenkte  die  Aufmerksamkeit  von  Planung  und  Politik  auf  die  Probleme  strukturschwacher
  Regionen  und  erschwerte  dadurch  die  Einbeziehung  bereits  hochindustrialisierter
  Regionen  in  die  Raumordnungspolitik.1411  Ein  grundlegender  Wandel  in  dieser

(1958),  S.  1-9  und  S.  69-77.
136  Neben  dem  konkret  praktischen  Problem  des  Wiederaufbaus  stellt  die  gemeindliche  Planung  quasi  den
Vorläufer  anderer  Formen  der  Regionalplanung  in  Deutschland  dar,  vgl.  Arthur  Benz  u.  Franz  Walter
Henrich,  Regionalplanung  in  der  Bundesrepublik  Deutschland,  in:  Informationen  zur  Raumentwicklung
H.  12  (1980),  S.  699-716,  hier:  S.  699.  Das  Problem  des  auf  Selbstverwaltung  ausgerichteten  politischen
Konzepts  zur  Überwindung  der  unmittelbaren  Nachkriegsprobleme  in  Nordrhein-Westfalen  untersucht
Hans-Joachim  Behr,  Kommunen  und  Staat,  in:  Hüttenberger  (Hg.),  Vierzig  Jahre,  S.  71-88.  Am  Beispiel
der  Stadt  Regensburg  verfolgen  Barbara  Finke  u.  Harald  Pohl,  Studien  zur  kommunalen  Industrieförderung
  im  20.  Jahrhundert.  Das  Beispiel  Regensburg  von  1900  bis  1985,  Regensburg  1986,  die  Verschränkung
  von  regionalen  Disparitäten  und  kommunalpolitischen  Lösungsansätzen  über  einen  längeren
Zeitraum  hinweg.
137  So  Adolf  Heiz  (DPS)  in:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  15.  Sitzung  v.  29.5.56,  S.  358.
I3S  Erich  Dittrich,  Grundfragen  deutscher  Raumordnung,  Bad  Godesberg  1955  (=  Mitteilungen  aus  dem
Institut  für  Raumforschung  21).
139  Eine  detaillierte  Darstellung  dieses  Konzeptes  liefern:  Siegfried  Geisenberger,  Wolfgang  Mälich,  J.
Heinz  Müller  u.  Günter  Strassert,  Zur  Bestimmung  wirtschaftlichen  Notstands  und  wirtschaftlicher
Entwicklungsfähigkeit  von  Regionen,  Hannover  1970  (=  Veröffentlichungen  der  Akademie  für  Raumforschung
  und  Raumordnung  59).
140  Das  Problem  stellte  sich  insbesondere  für  die  größeren  Bundesländer,  die  sehr  unterschiedlich  strukturierte
  Gebiete  administrativ  vereinigten,  vgl.  Minister  für  Landesplanung,  Wohnungsbau  und  öffentliche
Arbeiten  des  Landes  Nordrhein-Westfalen  (Hg.),  Strukturverbesserung  des  Siegerlandes.  Denkschrift  des

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