Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

aber  doch,  den  Wiederaufbau  der  Gemeinden  gemäß  seinen  Vorstellungen  zu  koordinieren
  und  zu  beeinflussen.  Allerdings  teilten  diese  Versuche  das  „frühe  Scheitern“
französischer  Besatzungspolitik  an  der  Saar.'1'  Auch  die  Politik  der  Landesregierung
war  von  gewissen  Elementen  des  saarländischen  Sonderstatus  nach  1945/47  geprägt.
Für  Johannes  Hoffmann  stellte  die  erfolgreiche  Bewältigung  des  materiellen  Wiederaufbaus
  neben  der  Schaffung  eines  vorbildlichen  Sozialsystems  und  der  Durchsetzung
  der  Europa-Idee  einen  besonders  wichtigen  Bestandteil  seiner  Politik  dar.
Dementsprechend  sah  das  bereits  am  30.  Juli  1948  verabschiedete  Gesetz  über
Planung  und  Städtebau  einen  weitreichenden  Einfluß  der  Landesregierung,  genauer
gesagt:  des  Ministeriums  für  Wiederaufbau,  das  lange  Zeit  von  Johannes  Hoffmann
selber  verwaltet  w  urde,  auf  die  Landesplanung  vor.  Da  aber  eine  überörtliche  Gesamtplanung
  nicht  erarbeitet  wurde,  wurde  jedoch  faktisch  keine  übergreifende
Landesplanung,  sondern  vielmehr  eine  Orts-  und  Gemeindeplanung  realisiert.1'2  Dies
reduzierte  den  Stellenwert  einer  systematischen  landesweiten  Planung  und  legte  es
den  Gemeinden  auf,  auch  weite  Teile  der  Fachkompetenz  im  Planungsbereieh  bereitzustellen.

Um  dieses  Problem  zu  begrenzen,  wurden  im  Laufe  des  Jahres  1954  Experten  für
Landesplanung  auf  der  Ebene  der  Landkreise  eingestellt,  die  in  die  Zusammenarbeit
mit  dem  Wiederaufbauministerium  und  den  Gemeinden  die  nötige  Fachkompetenz
einbringen  sollten.13.  Allerdings  konnte  damit  nur  ein  Teil  der  Schwierigkeiten
überwunden  werden,  da  die  besonders  komplizierte  Kommunalverfassung  im  Saarland,
  die  alte  bayerische  und  preußische  Elemente  als  selbständige  Teile  enthielt,
zusätzliche  organisatorische  Probleme  erzeugte.  Schon  die  gänzlich  unterschiedlichen
Zuständigkeiten  verhinderten  eine  landesweit  nach  einem  einheitlichen  Schema
organisierte  Landesplanungs-  oder  Raumordnungspolitik.1'4  Auch  die  gesetzlichen
Neuordnungsbemühungen  reflektierten  diese  Probleme.1'"  Einerseits  wurde  die
brücken  1947,  zeigt  vielmehr  die  stadtplanerischen  und  architektonischen  Aspekte  der  Wiederaulbauplanung.

1,1  Ausführlich  hierzu  Rémi  Baudouï,  Französische  Wiederaufbaupolitik  an  der  Saar,  oder:  Funktionalismus
  als  politische  Doktrin  (  1945-1950),  in:  Hudemann,  Jellonnek  u.  Rauls  (Hgg.),  Grenz-Fall,  S.  279-291.
132  Vgl.  als  Überblick  über  die  saarländische  Planungsgeschichte:  Paul  Jost,  Zur  Geschichte  der  Landesplanung
  im  Saarland,  in:  Akademie  für  Raumforschung  und  Landesplanung  (Hg.),  Entwicklung,
S.  321-3X5,  hier:  S.  327f.  Möglicherweise  kann  diese  Politik  als  Versuch  interpretiert  werden,  in  diesem
ursprünglich  von  den  Vertretern  Frankreichs  beanspruchten  Machtbereich  durch  einen  stark  personalisierten
  Regierungsstil  Einfluß  zu  gewinnen,  ohne  diplomatische  Probleme  mit  der  früheren  Besatzungsmacht
zu  riskieren.  Im  Kontext  der  bereits  angesprochenen  Schwierigkeiten  bei  der  Aufstellung  der  saarländischen
  Landeshaushalte  in  der  Phase  der  Teilautonomie,  die  insbesondere  den  Zugang  zu  regulären
Kreditmarktmitteln  erschwerten,  dürfte  weiterhin  die  Verlagerung  der  finanziellen  Zuständigkeit  für  den
Wiederaufbau  auf  die  Gemeinden  bei  gleichzeitiger  Inanspruchnahme  außerordentlicher  Mittel  im
Landeshaushalt  als  unter  pragmatischen  Gesichtspunkten  durchaus  nicht  kontraproduktiv  angesehen
werden.
133  Vgl.  Ministerium  für  Öffentliche  Arbeiten  und  Wohnungsbau,  Fortschrittliche  Leistungen  im  Bausektor,
  in:  Saarbrücker  Druckerei  und  Verlag  GmbH  (Hg.),  Bundesland,  S.  73-83,  S.  76.
1  4  Vgl.  hierzu  Endruweit,  Kommunalreform,  S.  37ff.
135 Vgl.  hierzu:  Fritz  Ahammer,  Landesplanung  im  Saarland,  in:  Raumforschung  und  Raumordnung  16

209
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.