aber doch, den Wiederaufbau der Gemeinden gemäß seinen Vorstellungen zu koordinieren
und zu beeinflussen. Allerdings teilten diese Versuche das „frühe Scheitern“
französischer Besatzungspolitik an der Saar.'1' Auch die Politik der Landesregierung
war von gewissen Elementen des saarländischen Sonderstatus nach 1945/47 geprägt.
Für Johannes Hoffmann stellte die erfolgreiche Bewältigung des materiellen Wiederaufbaus
neben der Schaffung eines vorbildlichen Sozialsystems und der Durchsetzung
der Europa-Idee einen besonders wichtigen Bestandteil seiner Politik dar.
Dementsprechend sah das bereits am 30. Juli 1948 verabschiedete Gesetz über
Planung und Städtebau einen weitreichenden Einfluß der Landesregierung, genauer
gesagt: des Ministeriums für Wiederaufbau, das lange Zeit von Johannes Hoffmann
selber verwaltet w urde, auf die Landesplanung vor. Da aber eine überörtliche Gesamtplanung
nicht erarbeitet wurde, wurde jedoch faktisch keine übergreifende
Landesplanung, sondern vielmehr eine Orts- und Gemeindeplanung realisiert.1'2 Dies
reduzierte den Stellenwert einer systematischen landesweiten Planung und legte es
den Gemeinden auf, auch weite Teile der Fachkompetenz im Planungsbereieh bereitzustellen.
Um dieses Problem zu begrenzen, wurden im Laufe des Jahres 1954 Experten für
Landesplanung auf der Ebene der Landkreise eingestellt, die in die Zusammenarbeit
mit dem Wiederaufbauministerium und den Gemeinden die nötige Fachkompetenz
einbringen sollten.13. Allerdings konnte damit nur ein Teil der Schwierigkeiten
überwunden werden, da die besonders komplizierte Kommunalverfassung im Saarland,
die alte bayerische und preußische Elemente als selbständige Teile enthielt,
zusätzliche organisatorische Probleme erzeugte. Schon die gänzlich unterschiedlichen
Zuständigkeiten verhinderten eine landesweit nach einem einheitlichen Schema
organisierte Landesplanungs- oder Raumordnungspolitik.1'4 Auch die gesetzlichen
Neuordnungsbemühungen reflektierten diese Probleme.1'" Einerseits wurde die
brücken 1947, zeigt vielmehr die stadtplanerischen und architektonischen Aspekte der Wiederaulbauplanung.
1,1 Ausführlich hierzu Rémi Baudouï, Französische Wiederaufbaupolitik an der Saar, oder: Funktionalismus
als politische Doktrin ( 1945-1950), in: Hudemann, Jellonnek u. Rauls (Hgg.), Grenz-Fall, S. 279-291.
132 Vgl. als Überblick über die saarländische Planungsgeschichte: Paul Jost, Zur Geschichte der Landesplanung
im Saarland, in: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hg.), Entwicklung,
S. 321-3X5, hier: S. 327f. Möglicherweise kann diese Politik als Versuch interpretiert werden, in diesem
ursprünglich von den Vertretern Frankreichs beanspruchten Machtbereich durch einen stark personalisierten
Regierungsstil Einfluß zu gewinnen, ohne diplomatische Probleme mit der früheren Besatzungsmacht
zu riskieren. Im Kontext der bereits angesprochenen Schwierigkeiten bei der Aufstellung der saarländischen
Landeshaushalte in der Phase der Teilautonomie, die insbesondere den Zugang zu regulären
Kreditmarktmitteln erschwerten, dürfte weiterhin die Verlagerung der finanziellen Zuständigkeit für den
Wiederaufbau auf die Gemeinden bei gleichzeitiger Inanspruchnahme außerordentlicher Mittel im
Landeshaushalt als unter pragmatischen Gesichtspunkten durchaus nicht kontraproduktiv angesehen
werden.
133 Vgl. Ministerium für Öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau, Fortschrittliche Leistungen im Bausektor,
in: Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH (Hg.), Bundesland, S. 73-83, S. 76.
1 4 Vgl. hierzu Endruweit, Kommunalreform, S. 37ff.
135 Vgl. hierzu: Fritz Ahammer, Landesplanung im Saarland, in: Raumforschung und Raumordnung 16
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