Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Landes  bei  der  bis  dato  in  der  Verantwortung  der  Kommunen  befindlichen  Weiterentwicklung
  des  Öffentlichen  Personennahverkehrs* 114?  Präzisere  Vorstellungen
entwickelten  die  Parteien  dagegen  in  der  Bildungspolitik.  Während  die  SVP  in  aller
Schärfe  auf  der  Beibehaltung  der  traditionellen  Rolle  von  Schule  und  Lehrer  im
dörflichen  Umfeld  sowie  auf  der  konfessionellen  Trennung  sowohl  des  Schulsystems
als  auch  der  Lehrerbildung  beharrte,11'  bezeichnete  die  SPD  das  saarländische  Volksschulwesen
  aufgrund  seiner  konfessionellen  Trennung  als  das  rückschrittlichste  in
ganz  Deutschland.116  Zusätzlich  hatte  sich  noch  während  der  Abwicklung  des  Volksschulbauprogramms,
  nämlich  anläßlich  der  Diskussion  um  ein  neues  Schulordnungsgesetz,11
  die  Lage  weiter  verschärft:  ln  seiner  Funktion  als  Kultusminister  mußte  der
Regierungschef  zugestehen,  daß  Teile  des  Volksschulbauprogramms,  die  unter
anderem  zum  Neubau  einklassiger  Volksschulen  geführt  hatten,  faktisch  als  Fehlinvestition
  angesehen  werden  mußten.118
Gegen  Ende  der  ersten  Hälfte  der  60er  Jahre  verdichteten  sich  so  in  der  Kommunalpolitik
  des  Landes  konventionelle  Problemstellungen  (wie  z.B.  der  Stadt-Umland-Konflikt
  in  Saarbrücken),  akute,  letztlich  jedoch  politisch  induzierte  Krisenerscheinungen
  (wie  z.B.  die  Finanznot  der  Gemeinden)  und  mittelfristig  wirksame,
gesellschaftliche  wie  politische  Strukturen  in  Frage  stellende  Faktoren  zu  einem
starken  politischen  Handlungsdruck,  der  eine  erhöhte  Reformbereitschaft  einforderte,
ln  der  Folgezeit  versuchte  die  CDU,  der  zunehmenden  Kritik  an  ihrer  Politik  dadurch
offensiv  zu  begegnen,  daß  sie  einerseits  ihre  bisherigen  Maßnahmen  -  Einführung  des
neunten  Schuljahrs,  geplante  Einrichtung  einer  Volksschuloberstufe  -  als  „epochale
Neuerungen“  darstellte119  und  daß  sie  andererseits  von  sich  aus  einen  Vorstoß  unternahm,
  die  Einrichtung  von  Gemeinschaftsschulen  per  Verfassungsänderung  zu
ermöglichen.  Möglich  wurde  diese  Initiative  dadurch,  daß  unter  dem  Hinweis  auf  das
„Elternrecht“  und  durch  die  Verwendung  des  Begriffs  „christliche  Gemeinschaftsschule“
  innerparteiliche  Vorbehalte  in  der  CDU  entschärft  werden  konnten,  während
gleichzeitig  die  überraschende  und  kurzfristige  Einbringung  des  Gesetzentwurfes
eben  diese  innerparteilichen  Differenzen  in  den  anderen  Parteien  um  so  deutlicher

S.  1566ff.
114  Vgl.  hierzu  die  Debatte  über  die  Regierungserklärung  zur  Situation  des  ÖPNV  in:  LTDS,  4.  WP,  Abt.
I,  43.  Sitzung  v.  21.2.64,  S.  16501T.
115  Sehr  deutlich  erneut  Maria  Schweitzer  (SVP)  in:  LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  42.  Sitzung  v.  15.1.64,  S.  I590ff.
Schweitzers  Äußerungen  veranlaßten  Friedrich  Regitz  zu  der  Einschätzung:  „Ich  habe  so  ein  bißchen  den
Eindruck  gehabt,  daß  die  SVP  zum  konfessionellen  Gewissen  der  CDU  in  diesem  Lande  werden  möchte.“,
vgl.  ebd.,  S.  1597.
116  Ebd,  S.  1598.
1  Das  Gesetz  hatte  bereits  im  Frühjahr  1964  das  Kabinett  passiert,  vgl.  LASB  StK  1733,  Kabinettsprotokoll
  v.  3.3.64.
lli!  LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  60.  Sitzung  v.  5.5.65,  S.  2144.
119 So  Werner  Scherer  in:  LTDS,  4.  WP,  Abt.  I,  60.  Sitzung  v.  5.5.65,  S.  2145.

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