Landes bei der bis dato in der Verantwortung der Kommunen befindlichen Weiterentwicklung
des Öffentlichen Personennahverkehrs* 114? Präzisere Vorstellungen
entwickelten die Parteien dagegen in der Bildungspolitik. Während die SVP in aller
Schärfe auf der Beibehaltung der traditionellen Rolle von Schule und Lehrer im
dörflichen Umfeld sowie auf der konfessionellen Trennung sowohl des Schulsystems
als auch der Lehrerbildung beharrte,11' bezeichnete die SPD das saarländische Volksschulwesen
aufgrund seiner konfessionellen Trennung als das rückschrittlichste in
ganz Deutschland.116 Zusätzlich hatte sich noch während der Abwicklung des Volksschulbauprogramms,
nämlich anläßlich der Diskussion um ein neues Schulordnungsgesetz,11
die Lage weiter verschärft: ln seiner Funktion als Kultusminister mußte der
Regierungschef zugestehen, daß Teile des Volksschulbauprogramms, die unter
anderem zum Neubau einklassiger Volksschulen geführt hatten, faktisch als Fehlinvestition
angesehen werden mußten.118
Gegen Ende der ersten Hälfte der 60er Jahre verdichteten sich so in der Kommunalpolitik
des Landes konventionelle Problemstellungen (wie z.B. der Stadt-Umland-Konflikt
in Saarbrücken), akute, letztlich jedoch politisch induzierte Krisenerscheinungen
(wie z.B. die Finanznot der Gemeinden) und mittelfristig wirksame,
gesellschaftliche wie politische Strukturen in Frage stellende Faktoren zu einem
starken politischen Handlungsdruck, der eine erhöhte Reformbereitschaft einforderte,
ln der Folgezeit versuchte die CDU, der zunehmenden Kritik an ihrer Politik dadurch
offensiv zu begegnen, daß sie einerseits ihre bisherigen Maßnahmen - Einführung des
neunten Schuljahrs, geplante Einrichtung einer Volksschuloberstufe - als „epochale
Neuerungen“ darstellte119 und daß sie andererseits von sich aus einen Vorstoß unternahm,
die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen per Verfassungsänderung zu
ermöglichen. Möglich wurde diese Initiative dadurch, daß unter dem Hinweis auf das
„Elternrecht“ und durch die Verwendung des Begriffs „christliche Gemeinschaftsschule“
innerparteiliche Vorbehalte in der CDU entschärft werden konnten, während
gleichzeitig die überraschende und kurzfristige Einbringung des Gesetzentwurfes
eben diese innerparteilichen Differenzen in den anderen Parteien um so deutlicher
S. 1566ff.
114 Vgl. hierzu die Debatte über die Regierungserklärung zur Situation des ÖPNV in: LTDS, 4. WP, Abt.
I, 43. Sitzung v. 21.2.64, S. 16501T.
115 Sehr deutlich erneut Maria Schweitzer (SVP) in: LTDS, 4. WP, Abt. I, 42. Sitzung v. 15.1.64, S. I590ff.
Schweitzers Äußerungen veranlaßten Friedrich Regitz zu der Einschätzung: „Ich habe so ein bißchen den
Eindruck gehabt, daß die SVP zum konfessionellen Gewissen der CDU in diesem Lande werden möchte.“,
vgl. ebd., S. 1597.
116 Ebd, S. 1598.
1 Das Gesetz hatte bereits im Frühjahr 1964 das Kabinett passiert, vgl. LASB StK 1733, Kabinettsprotokoll
v. 3.3.64.
lli! LTDS, 4. WP, Abt. I, 60. Sitzung v. 5.5.65, S. 2144.
119 So Werner Scherer in: LTDS, 4. WP, Abt. I, 60. Sitzung v. 5.5.65, S. 2145.
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