wurde dieser Zielkonflikt als Kritik an den durch die Volksschulbauprogramme
entstehenden „Zwergschulen“ besonders von der SPD harsch vorgebracht.HW
Im Kontext des saarländischen Gutachterstreits erhielt diese zunächst weitgehend
schulpolitisch geführte Debatte noch weitergehende Bedeutung. Besonders Gerhard
lsbary hatte in seinen gutachterlichen Stellungnahmen den demographischen Aspekten
des Strukturwandels hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Sein daraus abgeleiteter
Vorschlag, die zukünftige Entwicklung des Saarlandes am Leitbild einer ringförmigen
Städtelandschaft auf der Linie Völklingen - Saarlouis - Dillingen - Merzig -
Losheim - Dagstuhl - Oberthal - St. Wendel zu orientieren,* 110 kann als „Stich ins
Wespennest“ der schwelenden kommunalpolitischen Debatte interpretiert werden.
Dieser Vorschlag berührte nicht nur die immer wieder diskutierte Frage der Sonderrolle
Saarbrückens im kommunalen Finanzausgleich, sondern stellte eine alternative
Konzeption zu der vor allem in der Schulpolitik dominierenden gesellschaftspolitischen
Vorstellung von der hohen Bedeutung der Vielzahl kleiner Orte für die Bewältigung
des Strukturwandels dar. Letztlich wurde durch den Gutachterstreit also
bereits in dieser Phase die politische Auseinandersetzung sowohl von der Fibene der
Stadt-Umland-Konflikte um Saarbrücken als auch von der Ebene der fächpolitischen
Auseinandersetzung im Ressort des Kultusministeriums auf ein sehr viel allgemeinem
Niveau von Grundfragen der politischen Begleitung des Strukturwandels gehoben.
Dieser Verschiebung entsprach die Eskalation der früher ressortbezogenen Diskussionen
im Landtag zu sehr viel weiter ins Grundsätzliche reichenden Reformdebatten.
Bereits anläßlich der Reform des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes im Jahr
1963 wurde ausdrücklich die Notwendigkeit betont, der „künftigen Entwicklung der
Gemeinde“, wie sie Gerhard lsbary prognostiziert hatte, „keinen Riegel vorzuschieben“.1"
Unklar blieb jedoch, wie die im gleichen Zusammenhang thematisierte
„Stärkung der Selbstverwaltungskraft“ der Gemeinden konkret umgesetzt werden
sollte. Bedeutete dies die Beibehaltung der „bewährten“ Bürgermeisterverfassung zur
Stärkung von demokratischer Basis und exekutiver Handlungsfähigkeit der Gemeinden,112
113 die Forderung an die Gemeinden zur Erhebung „kostenechter Gebühren“
zur Stärkung ihrer eigenen Finanzbasis11’ oder gar die verstärkte Einbindung des
rung der Bildungswege als Problem der westdeutschen Schulpolitik, in: Sau! B. Robinsohn u.a. (Hgg.),
Schulreform im gesellschaftlichen Prozeß, Bd. 1 Stuttgart 1970, S. 10-165, hier: S. 85ff.
I0<1 So Richard Klein in: LTDS, 4. WP, Abt. I, 29. Sitzung v. 18.12.62, S. 1133. Gegenstand der Kritik
waren auch die durch die Vielzahl der kleinen ein- und zweiklassigen Schulen entstehenden Verzerrungen
in der Statistik der Klassenffequenzen. Trotz der landesweit günstigen Entwicklung der durchschnittlichen
Klassenfrequenz verblieben in bestimmten Gegenden recht viele Schulen mit Klassen von z.T. über 50
Schülern, vgl. Statistik der Volks- und Sonderschulen des Saarlandes. Stichtag: 1. Juli 1963, o.O. o.J.
(Saarbrücken 1963).
110 lsbary, Probleme, S. 61.
111 So Hans Maurer (CDU) in: LTDS, 4. WP, Abt. 1,33. Sitzung v. 8.5.63, S. 1270.
112 Vgl. hierzu insbesondere die Dritte Lesung des KSVG in: LTDS, 4. WP, Abt. 1,41. Sitzung v. 1 1.12.63,
S.1497 ff.
113 Ausführlich thematisiert in der Haushaltsberatung in: LTDS, 4. WP, Abt. 1, 42. Sitzung v. 15.1.64,
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