für die zu geringe Ausnutzung von Bundesmittein im Bereich von Baumaßnahmen
anzusehen seien. Zudem blieb ihm gegenüber dem Vorwurf der Opposition, bei
verschiedenen Bauprojekten sei es zu unvertretbaren Mehrkosten gekommen, nichts
anderes übrig als zu bestätigen, daß der bei der Umrechnung der Einzelpläne für
Bauprojekte auf die neue Währung angesetzte Kurs von 100 FF für 0,70 DM zu
niedrig und daher eine „Fehlumstellung“ gewesen sei. In dieser Zwangslage, einerseits
die zugesagten Mittel aufgrund organisatorischer Defizite nicht vollständig
abrufen zu können, andererseits aber durch die Kostenexplosion bei den durchgeführten
Projekten die jeweiligen Mittelansätze deutlich zu überschreiten, konnte auch der
Versuch des Ministerpräsidenten, die Finanzprobleme auf überdimensionierte Bauprojekte
der Gemeinden zurückzuführen, nicht überzeugen.93 Nötig war eine erneute
Reformierung der Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen.
Die Diskussion darüber erreichte sehr bald die Ebene von Grundsatzfragen. Ende
1961 formulierte Innenminister Ludwig Schnur als Leitgedanke der Regierungspolitik,
daß die zunehmende funktionale Differenzierung der saarländischen Gemeindelandschaft,
die gestiegenen Bedürfnisse der Menschen hinsichtlich der Qualität
ihres Wohnumfelds und die wachsende Integration des ländlichen Raumes in die
Infrastruktur des Landes in zunehmendem Maße finanzielle Anforderungen an die
kleinen Gemeinden im Saarland stellten. Diesem Trend, so der Gedankengang, werde
das herkömmliche System der Kommunalfinanzierung nicht gerecht, da es einerseits
die größeren Kommunen zu stark bevorteile und andererseits die kleinen Gemeinden
zwinge, im Maßstab des Bundeslandes als klein zu bezeichnende Maßnahmen, wie
z.B. im Bereich des Kanalbaus, über Bedarfszuweisungen zu finanzieren, obwohl
diese Mittel eigentlich für größere Projekte gedacht seien. Daher, so der Minister,
seien Schlüsselmasse und Verteilungsschlüssel dergestalt zu ändern, daß die kleineren
Gemeinden zu Lasten der größeren bevorteilt werden. Diesem Gedankengang, der
vom Ministerpräsidenten im für seine Argumentationsweise typischen Stil zusätzlich
noch mit dem Verweis auf die Sozialenzykliken rerum novarum und quadragesimo
anno untermauert wurde, stimmte die SPD-Opposition im Grundsatz zu,94 nicht ohne
jedoch eine Ausnahmeregelung für Saarbrücken zu fordern.95
93 LTDS, 4. WP, Abt. I, 8. Sitzung v. 20.4.61, S. 330f.
94 LTDS, 4. WP, Abt. i, 14. Sitzung v. 30.1 1.61, S. 491 ff. und S. 515. Der damalige Innenminister Kurt
Conrad hatte bereits seinen Reformvorschlag von 1960 ausdrücklich mit dem Ziel verknüpft, die Durchsetzungsfähigkeit
der Landespolitik zu erhöhen, dieses jedoch eng auf die Beibehaltung der sog. Kompetenz-Kompetenz
der Landkreise bezogen, also das Recht, auch gegen den Willen der kommunalen Ebene
die Zuständigkeit für gewisse Fragen von den Ämtern auf die staatlich dominierte Ebene der Landkreise
zu ziehen, vgl, hierzu LTDS, 3. WP, Abt. 1, 82. Sitzung v. 13.6.60, S. 2249.
95 LTDS, 4. WP, Abt. I, 14. Sitzung v. 30.1 1.61, S. 494. Herrmann Trittelvitz argumentierte mit der
Funktion Saarbrückens als Landeshauptstadt und „Schaufenster unseres Landes“, um trotz der relativ
hohen Gewerbesteuereinnahmen eine Verringerung der Finanzzuweisungen zugunsten Saarbrückens zu
verhindern; LTDS, 4. WP, Abt. 1, 15. Sitzung v, 19.12.61, S. 528. Interessant ist auch der Vorschlag von
Kurt Wolf (SVP), in einer Sonderregelung zwischen Land und Stadt dem Kommunalhaushalt die „effektiven“
Kosten für Landesfunktionen zu ersetzen, ebd., S. 530. Einen Hinweis auf die innerparteilichen
Proporz-Probleme, die diese Thematik mit sich brachte, liefern die Einlassungen von Max Schneider
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