70er Jahre in mehreren Gesetzen*0 umgesetzt.80 81 Kennzeichnend für diese Debatten
war, daß - obwohl selbst ex post die Frage nach der Wirksamkeit der hier vorgenommenen
Maßnahmen nicht eindeutig beurteilt werden kann -82 * die kommunalpolitischen
Aspekte die ursprüngliche Zielsetzung der Reform überlagert zu haben scheinen.*'
Vor diesem Hintergrund wird ersichtlich, welchen politischen Sprengstoff die
Arbeiten von Heinz Monz und später Ludwig Neundörfer boten, und damit ist auch
die Erklärung für die oben erwähnte heftige Reaktion des Landrats des Kreises
Saarbrücken gefunden. Kaum frisch im Amt,*4 sah er sich mit weitreichenden, möglicherweise
zur Entmachtung der Landkreise führenden Reformvorhaben aus der
dominanten Landeshauptstadt konfrontiert.8*
Die wissenschaftliche Aufarbeitung struktureller Probleme im Saarland leistete aber
deutlich mehr als die gutachterliche Überformung kommunalpolitischer Machtkämpfe.
Isbarys Gutachten wählte nämlich einen völlig anderen Ansatz als die
Arbeiten von Monz und Neundörter. Isbary ging von der Überlegung aus, daß das
ganze Saarland bereits 1919 durch die Schaffung des Saargebiets zu einer „Region“
geworden sei, was unabhängig von den nationalen und politischen Aspekten dieser
Entwicklung gewisse Anforderungen an die hier zu implementierende Politik stelle.
80 Vgl. hierzu die Dokumentation der saarländischen Neuordnungsvorschläge in Minister des Inneren
(Hg.), Die kommunale Neugliederung im Saarland. Schlußbericht der Arbeitsgruppe für die kommunale
Gebiets- und die Verwaltungsreform im Saarland bei dem Minister des Inneren, Saarbrücken 1972.
81 Zum Verlauf des Entscheidungsprozesses vgl. Dingfelder, Verwaltungsreform.
83 Vgl. insbesondere zu der zentralen Frage nach den Veränderungen in der Aufgabenverteilung zwischen
Landkreisen und Gemeinden: Günter Endruweit, Untersuchungen zur saarländischen Kommunalreform,
in: Beiträge zur Raumplanung in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 4 Teile Hannover 1974-1983 (=Veröffentlichungen
der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Forschungs- und Sitzungsberichte
91), Teil IV 1983, S. 1-18. Die finanzpolitischen Effekte der Reform im Stadtverband Saarbrücken
analysieren Carl E. Haury u. Ernst-Moritz Lipp, Stadtverband und Finanzausgleich. Die Stellung
des Stadtverbandes und der stadtverbandsangehörigen Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich des
Saarlandes. Gutachten erbeten vom Präsidenten des Stadtverbandes Saarbrücken, Saarbrücken u. Wiesbaden
1980. Zu methodischen Problemen bei der Beurteilung der Effizienzsteigerung vgl. Peter Eichhorn u.
Heinrich Siedentopf, EfTszienzeffekte der Verwaltungsreform. Exemplarische Ansätze einer Wirkungsanalyse
der territorialen und funktionalen Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz, Baden-Baden 1976.
83 Ein sehr deutliches Beispiel dafür, wie weit dieser Aspekt auch die Expertendiskussionen beeinflußte,
ist die fast ausschließlich kommunalpolitisch ausgerichtete „Informationsbroschüre“ des späteren Finanzministers
Edmund Hein, Die Kommunalreform im Saarland. Anlaß, Ziel und Verfahren, Saarbrücken 1971.
Große Bedeutung hatte aber auch die Frage nach der angemessenen Kommunalverfassung. Zum aktuellen
Stand der Debatte hierzu vgl. Dian Schefold u. Maja Neumann, Entwicklungstendenzen der Kommunalverfassungen
in Deutschland. Demokratisierung und Dezentralisierung?, Basel u.a. 1996 (= Stadtforschung
aktuell 56).
84 Seine Ernennung zum Landrat passierte im Juni 1962 das Kabinett, vgl. LASB, StK 1728, Kabinettsprotokoll
v. 26.6,62.
88 Andererseits hatte der Kreis bis zur konkreten Umsetzung der Reformpläne, die ja immerhin noch zehn
Jahre auf sich warten ließ, Zeit genug, durch ein Gegengutachten eine andere Sicht auf diese Problematik
erarbeiten zu lassen: Erich Becker, Rechts- und Verwaltungsfragen der kommunalen Neugliederung. Eine
Erörterung von Problemen der Kommunalstruktur des Saarlandes unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung,
veranlasst vom Landkreis Saarbrücken, Saarbrücken 1965. Becker stellt fest, daß anstelle groß
angelegter Eingemeindungen sinnvollerweise und besser die bewährte Zusammenarbeit von Kreis und
Stadt in Form von regionalen Planungsverbänden intensiviert werden sollte, ebd., S. 156.
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