Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

rechnung  der  Anteile  der  Gemeinden  an  den  Steuereinnahmen  vor.2,6  Gleichzeitig
sollte  das  Problem  der  gravierenden  Einnahmeunterschiede,  das  Wohngemeinden
gegenüber  Gemeinden  mit  hohem  Industriebesatz  schlechter  stellte,  durch  ein  kompliziertes
  System  von  Ausgleichs-  und  Umlagemitteln  gelöst  werden.21  Dieser
Entwurf  wurde  im  Parlament  als  „idealer  Kompromiß“  einmütig  verabschiedet,236 238
Allerdings  stellte  dieser  Entwurf  die  Gemeinden  in  eine  doppelte  Abhängigkeit,
nämlich  von  der  flöhe  der  Steuereinnahmen  im  Landeshaushalt  und  von  den  Gewerbesteuererträgen,
  wobei  insbesondere  die  Stadt  Saarbrücken  zu  Zahlungen  zugunsten
der  wirtschaftlich  schwächeren  Gemeinden  gezwungen  war.  Im  Ergebnis  bedeutete
dies  erstens  für  Saarbrücken  im  Vergleich  zu  den  Umlandgemeinden  des  Kreises
Saarbrücken-Land  eine  relative  Stagnation  in  der  finanziellen  Entwicklung,2y)  zweitens
  bereits  ab  dem  Jahr  1961  einen  deutlichen  Rückgang  der  allgemeinen  Finanzzuweisungen
  des  Staates  an  die  Kommunen240  und  drittens  -  nach  Jahren  der  scheinbar
  stabil  positiven  Entwicklung  -  einen  Einbruch  in  der  Finanzlage  der  Gemeinden
durch  den  konjunkturell  bedingten  Rückgang  der  Gewerbesteuererträge  ab  dem  Jahr
1962.241
3.4 Zusammenfassung
Deutlicher  noch  als  in  anderen  Bereichen  zeigte  sich  in  der  Entwicklung  der  öffentlichen
  Haushalte  der  ambivalente  Charakter  des  Sonderregimes  Übergangszeit.  Obwohl
  gerade  im  Finanzwesen  die  notwendigen  Anpassungsleistungen  womöglich  am
deutlichsten  zutage  traten,  zeigen  sich  erstaunlich  starke  Kontinuitätslinien  zwischen
der  Übergangszeit  und  der  Zeit  der  Teilautonomie.  Nicht  nur  die  formale  Struktur
öffentlicher  Ausgabenwirtschaft  erwies  sich  als  bemerkenswert  resistent  gegenüber
Veränderung,  auch  die  strukturellen  und  aktuellen  Belastungen  wirkten  ungebrochen
fort.  Die  Finanzausstattung  des  Landes  deckte  bereits  in  diesen  Jahren  die  als  notwendig
  erachteten  Ausgaben  nicht,  und  die  Altschulden  blieben  eine  gravierende
Hypothek  für  die  Finanzpolitik  des  Landes.  Eine  Lösung  brachten  die  Finanzhilfen
des  Bundes  entgegen  ihrer  ursprünglichen  Zielsetzung  nicht.  Auf  eine  Formel  gebracht,
  entwickelte  sich  bereits  in  der  Übergangszeit  der  „drohende  Staatsbankrott“

236  Zu  den  Grundzügen  der  Reform:  Sievert,  Kommunaler  Finanzausgleich,  S.  8  ff.
237  Zum  ursprünlichen  Entwurf  vgl.  die  ausführliche  Begründung  des  Innenministers  in:  LTDS,  3.  WP,
Abt.  i,  79.  Sitzung  v.  29.3.60,  S.  2141  ff.
Die  ausführliche  Debatte  hierzu  in:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  83.  Sitzung  v.  28.6.60,  S.  2306ff.
239  Kritisch  zu  den  Auswirkungen  dieser  Reform  auf  die  Stadt  Saarbrücken:  Bruno  Tietz,  Die  sozialökonomische
  Entwicklung  im  Saarland  und  in  der  Stadt  Saarbrücken  bis  zum  Jahre  1975,  Saarbrücken  1965,
S.  386ff,  und  Heinz  Monz,  Probleme  einer  kommunalen  Neuordnung  des  Saarbrücker  Raumes,  Saarbrücken
  1960,  S.  28.
240  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1961,  Saarbrücken  1962  (=  SiZ,  Sondcrh.  24),  S.  12.
Zur  Auswirkung  der  Reform  auf  die  kleineren  Gemeinden:  Bruno  Tietz,  Die  künftige  sozialökonomische
Entwicklung  in  Teilräumen  des  Saarlandes  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Landeshauptstadt
Saarbrücken  und  ihres  Umlandes.  Sozialökonomische  Bestandsaufnahme,  Verflechtungsanalysen,
Projektionen,  regionalpolitische  Konsequenzen,  Saarbrücken  1965,  S.  177.
241  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1962,  Saarbrücken  1963  (=  SiZ,  Sonderh.  27),  S.  9.

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