rechnung der Anteile der Gemeinden an den Steuereinnahmen vor.2,6 Gleichzeitig
sollte das Problem der gravierenden Einnahmeunterschiede, das Wohngemeinden
gegenüber Gemeinden mit hohem Industriebesatz schlechter stellte, durch ein kompliziertes
System von Ausgleichs- und Umlagemitteln gelöst werden.21 Dieser
Entwurf wurde im Parlament als „idealer Kompromiß“ einmütig verabschiedet,236 238
Allerdings stellte dieser Entwurf die Gemeinden in eine doppelte Abhängigkeit,
nämlich von der flöhe der Steuereinnahmen im Landeshaushalt und von den Gewerbesteuererträgen,
wobei insbesondere die Stadt Saarbrücken zu Zahlungen zugunsten
der wirtschaftlich schwächeren Gemeinden gezwungen war. Im Ergebnis bedeutete
dies erstens für Saarbrücken im Vergleich zu den Umlandgemeinden des Kreises
Saarbrücken-Land eine relative Stagnation in der finanziellen Entwicklung,2y) zweitens
bereits ab dem Jahr 1961 einen deutlichen Rückgang der allgemeinen Finanzzuweisungen
des Staates an die Kommunen240 und drittens - nach Jahren der scheinbar
stabil positiven Entwicklung - einen Einbruch in der Finanzlage der Gemeinden
durch den konjunkturell bedingten Rückgang der Gewerbesteuererträge ab dem Jahr
1962.241
3.4 Zusammenfassung
Deutlicher noch als in anderen Bereichen zeigte sich in der Entwicklung der öffentlichen
Haushalte der ambivalente Charakter des Sonderregimes Übergangszeit. Obwohl
gerade im Finanzwesen die notwendigen Anpassungsleistungen womöglich am
deutlichsten zutage traten, zeigen sich erstaunlich starke Kontinuitätslinien zwischen
der Übergangszeit und der Zeit der Teilautonomie. Nicht nur die formale Struktur
öffentlicher Ausgabenwirtschaft erwies sich als bemerkenswert resistent gegenüber
Veränderung, auch die strukturellen und aktuellen Belastungen wirkten ungebrochen
fort. Die Finanzausstattung des Landes deckte bereits in diesen Jahren die als notwendig
erachteten Ausgaben nicht, und die Altschulden blieben eine gravierende
Hypothek für die Finanzpolitik des Landes. Eine Lösung brachten die Finanzhilfen
des Bundes entgegen ihrer ursprünglichen Zielsetzung nicht. Auf eine Formel gebracht,
entwickelte sich bereits in der Übergangszeit der „drohende Staatsbankrott“
236 Zu den Grundzügen der Reform: Sievert, Kommunaler Finanzausgleich, S. 8 ff.
237 Zum ursprünlichen Entwurf vgl. die ausführliche Begründung des Innenministers in: LTDS, 3. WP,
Abt. i, 79. Sitzung v. 29.3.60, S. 2141 ff.
Die ausführliche Debatte hierzu in: LTDS, 3. WP, Abt. I, 83. Sitzung v. 28.6.60, S. 2306ff.
239 Kritisch zu den Auswirkungen dieser Reform auf die Stadt Saarbrücken: Bruno Tietz, Die sozialökonomische
Entwicklung im Saarland und in der Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1975, Saarbrücken 1965,
S. 386ff, und Heinz Monz, Probleme einer kommunalen Neuordnung des Saarbrücker Raumes, Saarbrücken
1960, S. 28.
240 Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1961, Saarbrücken 1962 (= SiZ, Sondcrh. 24), S. 12.
Zur Auswirkung der Reform auf die kleineren Gemeinden: Bruno Tietz, Die künftige sozialökonomische
Entwicklung in Teilräumen des Saarlandes unter besonderer Berücksichtigung der Landeshauptstadt
Saarbrücken und ihres Umlandes. Sozialökonomische Bestandsaufnahme, Verflechtungsanalysen,
Projektionen, regionalpolitische Konsequenzen, Saarbrücken 1965, S. 177.
241 Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1962, Saarbrücken 1963 (= SiZ, Sonderh. 27), S. 9.
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