Anfang 1959 spitzte sich der Konflikt zwischen Landes- und Kommunalpolitik
deutlich zu. Die schrittweise Anpassung insbesondere der Bauinvestitionen im
Landeshaushalt wurde von Fritz Schuster (DPS), der ausdrücklich als Parlamentarier
und Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken sprach, heftig kritisiert.230 Der Hintergrund
dieses Konflikts ist dabei aus den Zahlen des Landeshaushalts nicht auf den
ersten Blick ersichtlich, erhielten die Gemeinden doch mit ca. 95 Mio. DM gegenüber
88 Mio. DM im Vorjahr sogar mehr an allgemeinen Zuweisungen.231 Allerdings hatte
sich zwischenzeitlich die Finanzierungslage der Gemeinden durch die umfangreichen
Baumaßnahmen zuerst im Wohnungsbau und dann verstärkt im Bereich der Verkehrsmaßnahmen
soweit verschärft, daß eine ständig steigende Neuverschuldung
nötig geworden war.2,2 Von diesem Finanzierungsproblem war zudem vor allem die
Stadt Saarbrücken betroffen,233 die besonders hohe Investitionen im Verkehrswesen
zu tätigen hatte.234
Obwohl die eingliederungsbedingte Änderung der Finanzverfässung eine Neuregelung
der Kommunalfinanzen alleine schon aus rechtlicher Sicht unabdingbar
machte,* 2''' ist es doch ein bemerkenswerter Umstand, daß die Saar-Regierung ausgerechnet
in einem Doppelwahljahr mit Kommunal- und Landtagswahlen das Reformprojekt
einer grundlegenden Neufassung der Kommunalfinanzen offensiv anging.
Das hauptsächlich von Kurt Conrad als Innenminister vorbereitete Projekt sah neben
den formalen Veränderungen vor allem die Einführung klarer Prinzipien zur Begratifikationen
an kommunale Beamte, die vereinzelt vorgenommen wurde, vorzugehen, da man dies nicht
nur als gesetzeswidrig, sondern vor allem in der gleichzeitig auf Landesebene emotional geführten Debatte
als wenig vorteilhaft ansah, LASB StK 1716, Kabinettsprotokoll v. 23.12.57. Und auch in der Debatte über
das Gesetz über steuerliche Maßnahmen fand die günstigere finanzielle Situation Berücksichtigung:
Manfred Schäfer rechtfertigte die Regelung, die zu Steuerausfallen bei den Gemeinden führte, damit, daß
ja nicht nur die Hälfte der Ausfälle erstattet würde, sondern daß das Ziel des Gesetzes, nämlich die
Schaffung leistungsfähiger Industrieunternehmen, über höhere Gewerbesteuererträge auch direkt den
Gemeinden zugute komme, LTDS, 3. WP, Abt. 1, 46. Sitzung v. 12.2.58, S. 1292. Auch Hans-Peter Will
(SPD) sah sich zu der Feststellung genötigt, daß die Situation der Kommunalfinanzen mit Steuereinnahmen
von ca. dem Zehnfachen des Durchschnitts in Rheinland-Pfalz Kritik an dem Gesetz nicht
rechtfertige, ebd., S. 1322.
2.0 Schuster kritisierte, daß „die Gemeindefinanzen in einer Art und Weise gerupft werden“, daß sie
„empfindlich getroffen“ sind. Dadurch ergehe sich aufSeiten der Städte und Gemeinden eine problematische
Finanzierungslücke, die zudem nur schwer durch Kreditaufnahme gedeckt werden könne, da die
Gemeinden im Pro-Kopf-Vergleich bereits heute ähnlich hoch verschuldet seien wie die in Deutschland,
LTDS, 3. WP, Abt. I, 59. Sitzung v. 14.2.59, S. 1692f.
2.1 Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1959, Saarbrücken 1960 (= SiZ, Sonderh. 13), S. 11.
20 Die Verschuldung der Kommunen stieg im Jahr 1959 um nicht weniger als 35,5% gegenüber dem
Vorjahr und damit auf 193,4 Mio. DM, ebd., S. 22.
2” Die Kreditaufnahme der Stadt Saarbrücken machte ca. 46% der von allen Gemeinden neu aufgenommenen
Schulden aus, wodurch die Verschuldung der Stadt um ca. Zweidrittel zunahm, ebd., S. 22.
214 Einen Überblick über den Umfang der zu bewältigenden Probleme gibt das instruktive und mit einer
Vielzahl von Karten versehene Gutachten von: Max-Erich Feuchtinger, Verkehrsplanung Saarbrücken.
Untersuchung über das künftige Hauptverkehrsstraßennetz, Ulm 1957.
215 In der „kleinen“ Finanzreform war zwischenzeitlich insbesondere die für die Gemeindehaushalte so
wichtige Frage der Realsteuergarantie im Grundgesetz festgeschrieben worden; zu diesem Komplex vgl
Voigt, Finanzausgleich, S. 139ff, sowie Renzsch, Finanzverfassung, S. 131 ff.
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