Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Anfang  1959  spitzte  sich  der  Konflikt  zwischen  Landes-  und  Kommunalpolitik
deutlich  zu.  Die  schrittweise  Anpassung  insbesondere  der  Bauinvestitionen  im
Landeshaushalt  wurde  von  Fritz  Schuster  (DPS),  der  ausdrücklich  als  Parlamentarier
und  Oberbürgermeister  der  Stadt  Saarbrücken  sprach,  heftig  kritisiert.230  Der  Hintergrund
  dieses  Konflikts  ist  dabei  aus  den  Zahlen  des  Landeshaushalts  nicht  auf  den
ersten  Blick  ersichtlich,  erhielten  die  Gemeinden  doch  mit  ca.  95  Mio.  DM  gegenüber
88  Mio.  DM  im  Vorjahr  sogar  mehr  an  allgemeinen  Zuweisungen.231  Allerdings  hatte
sich  zwischenzeitlich  die  Finanzierungslage  der  Gemeinden  durch  die  umfangreichen
Baumaßnahmen  zuerst  im  Wohnungsbau  und  dann  verstärkt  im  Bereich  der  Verkehrsmaßnahmen
  soweit  verschärft,  daß  eine  ständig  steigende  Neuverschuldung
nötig  geworden  war.2,2  Von  diesem  Finanzierungsproblem  war  zudem  vor  allem  die
Stadt  Saarbrücken  betroffen,233  die  besonders  hohe  Investitionen  im  Verkehrswesen
zu  tätigen  hatte.234
Obwohl  die  eingliederungsbedingte  Änderung  der  Finanzverfässung  eine  Neuregelung
  der  Kommunalfinanzen  alleine  schon  aus  rechtlicher  Sicht  unabdingbar
machte,* 2'''  ist  es  doch  ein  bemerkenswerter  Umstand,  daß  die  Saar-Regierung  ausgerechnet
  in  einem  Doppelwahljahr  mit  Kommunal-  und  Landtagswahlen  das  Reformprojekt
  einer  grundlegenden  Neufassung  der  Kommunalfinanzen  offensiv  anging.
Das  hauptsächlich  von  Kurt  Conrad  als  Innenminister  vorbereitete  Projekt  sah  neben
den  formalen  Veränderungen  vor  allem  die  Einführung  klarer  Prinzipien  zur  Begratifikationen
  an  kommunale  Beamte,  die  vereinzelt  vorgenommen  wurde,  vorzugehen,  da  man  dies  nicht
nur  als  gesetzeswidrig,  sondern  vor  allem  in  der  gleichzeitig  auf  Landesebene  emotional  geführten  Debatte
als  wenig  vorteilhaft  ansah,  LASB  StK  1716,  Kabinettsprotokoll  v.  23.12.57.  Und  auch  in  der  Debatte  über
das  Gesetz  über  steuerliche  Maßnahmen  fand  die  günstigere  finanzielle  Situation  Berücksichtigung:
Manfred  Schäfer  rechtfertigte  die  Regelung,  die  zu  Steuerausfallen  bei  den  Gemeinden  führte,  damit,  daß
ja  nicht  nur  die  Hälfte  der  Ausfälle  erstattet  würde,  sondern  daß  das  Ziel  des  Gesetzes,  nämlich  die
Schaffung  leistungsfähiger  Industrieunternehmen,  über  höhere  Gewerbesteuererträge  auch  direkt  den
Gemeinden  zugute  komme,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  46.  Sitzung  v.  12.2.58,  S.  1292.  Auch  Hans-Peter  Will
(SPD)  sah  sich  zu  der  Feststellung  genötigt,  daß  die  Situation  der  Kommunalfinanzen  mit  Steuereinnahmen
  von  ca.  dem  Zehnfachen  des  Durchschnitts  in  Rheinland-Pfalz  Kritik  an  dem  Gesetz  nicht
rechtfertige,  ebd.,  S.  1322.
2.0  Schuster  kritisierte,  daß  „die  Gemeindefinanzen  in  einer  Art  und  Weise  gerupft  werden“,  daß  sie
„empfindlich  getroffen“  sind.  Dadurch  ergehe  sich  aufSeiten  der  Städte  und  Gemeinden  eine  problematische
  Finanzierungslücke,  die  zudem  nur  schwer  durch  Kreditaufnahme  gedeckt  werden  könne,  da  die
Gemeinden  im  Pro-Kopf-Vergleich  bereits  heute  ähnlich  hoch  verschuldet  seien  wie  die  in  Deutschland,
LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  59.  Sitzung  v.  14.2.59,  S.  1692f.
2.1  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1959,  Saarbrücken  1960  (=  SiZ,  Sonderh.  13),  S.  11.
20  Die  Verschuldung  der  Kommunen  stieg  im  Jahr  1959  um  nicht  weniger  als  35,5%  gegenüber  dem
Vorjahr  und  damit  auf  193,4  Mio.  DM,  ebd.,  S.  22.
2”  Die  Kreditaufnahme  der  Stadt  Saarbrücken  machte  ca.  46%  der  von  allen  Gemeinden  neu  aufgenommenen
  Schulden  aus,  wodurch  die  Verschuldung  der  Stadt  um  ca.  Zweidrittel  zunahm,  ebd.,  S.  22.
214  Einen  Überblick  über  den  Umfang  der  zu  bewältigenden  Probleme  gibt  das  instruktive  und  mit  einer
Vielzahl  von  Karten  versehene  Gutachten  von:  Max-Erich  Feuchtinger,  Verkehrsplanung  Saarbrücken.
Untersuchung  über  das  künftige  Hauptverkehrsstraßennetz,  Ulm  1957.
215  In  der  „kleinen“  Finanzreform  war  zwischenzeitlich  insbesondere  die  für  die  Gemeindehaushalte  so
wichtige  Frage  der  Realsteuergarantie  im  Grundgesetz  festgeschrieben  worden;  zu  diesem  Komplex  vgl
Voigt,  Finanzausgleich,  S.  139ff,  sowie  Renzsch,  Finanzverfassung,  S.  131  ff.

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