Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

die  Kommunen  die  Finanzbasis  der  Stadt,  die  recht  hohe  Mittel  aus  diesem  Etat
erhielt.224  Diese  Strukturreform  wirkte  sich  aber  auch  auf  die  kleineren  Gemeinden,
vor  allem  in  den  Kreisen  St.  Wendel  und  Merzig-Wadern,  ungünstig  aus.  Wegen
ihres  nur  schwach  ausgeprägten  Industriebesatzes  konnten  sie  nur  wenig  von  den
günstigen  konjunkturellen  Einwirkungen  auf  die  Gewerbesteuererträge  profitieren,
während  gleichzeitig  die  Stärkung  des  per  Schlüsselverfahren  verteilten  Anteils  an
den  allgemeinen  Finanzzuweisungen  zwar  stabile,  aber  zur  Finanzierung  von  besonderen
  Projekten  nicht  ausreichende  Mittel  erbrachte.
Im  Parlament  war  das  Problem  der  kleinteilig  organisierten  Industriedorflandschaft  in
seinen  finanzpolitischen  Folgen  bereits  früh  thematisiert  worden.22’'  Haushaltspolitisch
  traten  die  Kommunalfinanzen  allerdings  zunächst  noch  primär  als  technische
Größe  in  Erscheinung,  und  zwar  hauptsächlich  im  Zusammenhang  mit  der  Bewältigung
  der  nicht-fundierten  Schulden  des  Landes,  die  über  Betriebsmittel,  und  das  hieß
auch:  verzögert  ausgezahlte  Zuwendungen  des  Landes  an  die  Gemeinden,226 227  zwischenfinanziert
  worden  waren.22  Nachdem  diese  Mittel  durch  die  steigende  Investitionstätigkeit
  der  Gemeinden  beschleunigt  abzulließen  begannen,  entstand  ein
Liquiditätsproblem  beim  Land.22s  Die  Position  der  Landespolitiker  gegenüber  den
Gemeinden  war  dabei  von  einer  gewissen  Ambivalenz  geprägt.  Einerseits  trugen
viele  Parlamentarier  -  und  auch  Regierungsmitglieder  -  selber  kommunale  Verantwortung
  und  sahen  sich  durch  ihre  Bindung  an  die  lokalen  Parteiorganisationen  wohl
auch  gewissen  Einflüssen  in  Finanzfragen  ausgesetzt,  andererseits  war  die  Situation
der  Kommunal  Finanzen  im  Vergleich  zu  denen  des  Landes  weniger  angespannt.22'1

224  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (tfg.).  Kommunale  Finanzen  1961,  Saarbrücken  1962  (=  SiZ,  Sonderh.  24),  S.  13.
225  Josef  Schmitt  (CDU)  prägte  die  Formel:  „Man  wird  den  Belastungen,  die  sich  durch  die  Industrie,  die
Bergwerke  und  das  enge  Zusammenleben  auf  verhältnismäßig  kleinem  Raume  ergeben,  eher  gerecht
werden,  wenn  man  davon  ausgeht,  daß  es  sich  im  Saarland  praktisch  um  eine  Großstadt  handelt“,  LTDS,
3.  WP.  Abt.  1,  46.  Sitzung  v.  12.2.58,  S.  1286.  Zur  besonderen  Problematik  der  Kommunalfinanzen  in
stark  industrialisierten  Regionen  als  politisches  Problem  der  frühen  60er  Jahre  siehe:  Petzina,  industrieregion,
  S.  152,  sowie  ders.,  Wirtschaft  und  Arbeit,  in:  Flüttenberger  (Hg.),  Vierzig  Jahre,  S.  109-128,  hier:
S.  127.  Die  zeitgenössische  finanzwissenschaftliche  Debatte  um  die  Frage  des  kommunalen  Finanzausgleichs
  spiegelt  der  Band  von  Herbert  Timm  u.  Horst  Jecht  (Hgg.),  Kommunale  Finanzen  und  Finanzausgleich,
  Berlin  1964  (=  Schriften  des  Vereins  für  Socialpolitik,  Gesellschaft  für  Wirtschafts-  und  Sozialwissenschaften
  N.F.  32)  w'ider.
226  Die  Rolle  der  Länder  bei  der  Weiterleitung  von  Steueranteilen  an  Gemeinden  hatte  in  der  Bundesrepublik
  seit  Bestehen  der  Finanzausgleichssysteme  zu  Konflikten  geführt.  Erst  mit  der  großen  Finanzreform
von  1969  wurden  den  Gemeinden  Anteile  an  Einkommen-  und  Körperschaftsteuer  in  Form  einer  Steuerzuweisung
  zugesprochen.  Das  saarländische  System  sah  dagegen  eine  Finanzzuweisung  vor,  die  zwar
einen  Rechtsanspruch  auf  Mittel  beinhaltete,  das  Verfahren  der  Auszahlung  aber  dem  Land  überließ.  Zu
den  Kontroversen  in  der  Bundesrepublik  zu  diesem  Thema:  Voigt,  Finanzausgleich,  S.  157.
227  Diese  Fortführung  der  Finanzierungspraxis  der  Regierung  Hoffmanns  hatte  bereits  1957  zu  heftigen
Auseinandersetzungen  geführt,  in  denen  auch  die  Frage  der  Finanzautonomie  der  Kommunen  als  Argument
  eingeführt  worden  war:  Das  Zurückhalten  der  den  Gemeinden  zustehenden  Mittel  verringerte  -  so
wurde  geäußert  -  den  Handlungsspielraum  der  kommunalen  Repräsentanten,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,
31.  Sitzung  v.  12.6.57,  S.  1006ff.
22s  Sehr  deutlich  hierzu  Manfred  Schäfer  in:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  54.  Sitzung  v.  25.1  1.58,  S.  1584.
224  Ende  des  Jahres  1957  faßte  das  Kabinett  den  Beschluß,  gegen  die  Auszahlung  von  Weihnachts-168


            
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