die Kommunen die Finanzbasis der Stadt, die recht hohe Mittel aus diesem Etat
erhielt.224 Diese Strukturreform wirkte sich aber auch auf die kleineren Gemeinden,
vor allem in den Kreisen St. Wendel und Merzig-Wadern, ungünstig aus. Wegen
ihres nur schwach ausgeprägten Industriebesatzes konnten sie nur wenig von den
günstigen konjunkturellen Einwirkungen auf die Gewerbesteuererträge profitieren,
während gleichzeitig die Stärkung des per Schlüsselverfahren verteilten Anteils an
den allgemeinen Finanzzuweisungen zwar stabile, aber zur Finanzierung von besonderen
Projekten nicht ausreichende Mittel erbrachte.
Im Parlament war das Problem der kleinteilig organisierten Industriedorflandschaft in
seinen finanzpolitischen Folgen bereits früh thematisiert worden.22’' Haushaltspolitisch
traten die Kommunalfinanzen allerdings zunächst noch primär als technische
Größe in Erscheinung, und zwar hauptsächlich im Zusammenhang mit der Bewältigung
der nicht-fundierten Schulden des Landes, die über Betriebsmittel, und das hieß
auch: verzögert ausgezahlte Zuwendungen des Landes an die Gemeinden,226 227 zwischenfinanziert
worden waren.22 Nachdem diese Mittel durch die steigende Investitionstätigkeit
der Gemeinden beschleunigt abzulließen begannen, entstand ein
Liquiditätsproblem beim Land.22s Die Position der Landespolitiker gegenüber den
Gemeinden war dabei von einer gewissen Ambivalenz geprägt. Einerseits trugen
viele Parlamentarier - und auch Regierungsmitglieder - selber kommunale Verantwortung
und sahen sich durch ihre Bindung an die lokalen Parteiorganisationen wohl
auch gewissen Einflüssen in Finanzfragen ausgesetzt, andererseits war die Situation
der Kommunal Finanzen im Vergleich zu denen des Landes weniger angespannt.22'1
224 Stat. Amt d. Saarl. (tfg.). Kommunale Finanzen 1961, Saarbrücken 1962 (= SiZ, Sonderh. 24), S. 13.
225 Josef Schmitt (CDU) prägte die Formel: „Man wird den Belastungen, die sich durch die Industrie, die
Bergwerke und das enge Zusammenleben auf verhältnismäßig kleinem Raume ergeben, eher gerecht
werden, wenn man davon ausgeht, daß es sich im Saarland praktisch um eine Großstadt handelt“, LTDS,
3. WP. Abt. 1, 46. Sitzung v. 12.2.58, S. 1286. Zur besonderen Problematik der Kommunalfinanzen in
stark industrialisierten Regionen als politisches Problem der frühen 60er Jahre siehe: Petzina, industrieregion,
S. 152, sowie ders., Wirtschaft und Arbeit, in: Flüttenberger (Hg.), Vierzig Jahre, S. 109-128, hier:
S. 127. Die zeitgenössische finanzwissenschaftliche Debatte um die Frage des kommunalen Finanzausgleichs
spiegelt der Band von Herbert Timm u. Horst Jecht (Hgg.), Kommunale Finanzen und Finanzausgleich,
Berlin 1964 (= Schriften des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
N.F. 32) w'ider.
226 Die Rolle der Länder bei der Weiterleitung von Steueranteilen an Gemeinden hatte in der Bundesrepublik
seit Bestehen der Finanzausgleichssysteme zu Konflikten geführt. Erst mit der großen Finanzreform
von 1969 wurden den Gemeinden Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer in Form einer Steuerzuweisung
zugesprochen. Das saarländische System sah dagegen eine Finanzzuweisung vor, die zwar
einen Rechtsanspruch auf Mittel beinhaltete, das Verfahren der Auszahlung aber dem Land überließ. Zu
den Kontroversen in der Bundesrepublik zu diesem Thema: Voigt, Finanzausgleich, S. 157.
227 Diese Fortführung der Finanzierungspraxis der Regierung Hoffmanns hatte bereits 1957 zu heftigen
Auseinandersetzungen geführt, in denen auch die Frage der Finanzautonomie der Kommunen als Argument
eingeführt worden war: Das Zurückhalten der den Gemeinden zustehenden Mittel verringerte - so
wurde geäußert - den Handlungsspielraum der kommunalen Repräsentanten, LTDS, 3. WP, Abt. I,
31. Sitzung v. 12.6.57, S. 1006ff.
22s Sehr deutlich hierzu Manfred Schäfer in: LTDS, 3. WP, Abt. I, 54. Sitzung v. 25.1 1.58, S. 1584.
224 Ende des Jahres 1957 faßte das Kabinett den Beschluß, gegen die Auszahlung von Weihnachts-168