Schuldenentwicklung der Gemeinden nach Landkreisen 1957-1960
—* SB-Stadt — OTW SB-Land — SLS
- MZG -IGB ■■ WND - HOM
Angaben in Mio, DM, nach offiziellem Kurs vom Juli I959 errechnet. Lesebeispiel: Die Verschuldung der
Stadt Saarbrücken stieg nach I957 schnell an und erreichte einen vergleichsweise hohen Stand. (Die
Angaben beruhen auf dem Wert in FF, der mit dem Umtauschkurs der Währungsumstellung umgerechnet
wurde.) Quelle: Eigene Berechnung. Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen im Kalenderjahr
1957, 1958, 1959 bzw. 1960, Saarbrücken 1958, 1959, 1960 bzw. 1962 (= SiZ, Sonderh. 3,9, 13 bzw. 20);
dass. (Hg.), Schuldenstand von Staat und Gemeinden (Gv.) am 31. März 1960, Saarbrücken 1961 (= SiZ,
Sonderh. 19).
Landes. Diese führten zu einer relativen Senkung des Gesamtbetrages221 und durch
die Erhöhung des nach Schlüsselverfahren zugewiesenen Anteils zu einer Verschiebung
in der Verteilung zwischen den Empfängern.222 * Diese negative Entwicklung
wurde in den Jahren 1960 und 1961 durch die (nach dem Auslaufen der steuerlichen
Maßnahmen der Übergangszeit) rapide ansteigenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer
zwar kompensiert, jedoch wirkten sich bereits 1961 die neu gefaßten Regelungen
über die Kommunale Selbstverwaltung und den Kommunalen Finanzausgleich
aus. Für die Stadt Saarbrücken bedeutete die Verpflichtung, erstmals wieder in
den Kommunalen Finanzausgleich einzuzahlen, eine erhebliche finanzielle Belastung,
nämlich von ca. 6 Mio. DM oder einem Viertel der Gewerbesteuereinnahmen.22''
Genauso schmälerte die Senkung der Finanzzuweisungen des Landes an
:| Besonders in 1957, Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1957, Saarbrücken 1958 (- SiZ,
Sonderh. 3), S. 9.
222 Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1959, Saarbrücken 1960 (= SiZ, Sonderh. 13), S. II.
Diese Verschiebung zugunsten der Schlüsselzuweisungen traf insbesondere die Stadt Saarbrücken negativ,
weil sie sich mit sinkender Gemeindegröße um so weniger auswirkte.
Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1960, Saarbrücken 1962 (= SiZ, Sonderh. 20), S. 1 I.
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