Dies veränderte die Sicht auf die saarländischen Landeshaushalte. Hatte noch zu
Anfang der Übergangszeit das Hauptproblem in der Verbesserung der Einnahmesituation
durch Einvverbung von Mitteln aus Bonn bestanden, verschoben sich die
Prioritäten nun auf die Frage, wie die als überhöht angesehenen Haushaltsausgaben
verringert werden konnten.21'' Dieser Aspekt gewann um so mehr an Bedeutung, als
die Ausgabereste sich zu einer Art „Schattenhaushalt“215 216 zu entwickeln begannen.
Dadurch war nicht nur das Annuitätsprinzip in der Haushaltsführung durchbrochen
und damit das Budgetrecht des Parlamentes eingeschränkt, vielmehr deutet dieser
Umstand auch die immer geringer werdende Fähigkeit, die finanztechnische Dimension
von Regierungshandeln noch in Form von „klaren und wahren“ Haushalten
darzulegen.21 Die Übergangszeit geriet somit immer mehr zu einem mit den konventionellen
Methoden unbeherrschbaren Sonderregime.218
3.3.3 Die kommunalen Finanzen im Anpassungsdruck
Ähnlich wie der Landeshaushalt waren auch die Etats der Gemeinden, Ämter, Kreise
und der Stadt Saarbrücken von einer Ausweitung von Aufgaben und Personalbestand
sowie von den inflationären Tendenzen des Franc bis 1958 betroffen. Eine weitere
Unsicherheit in der Gestaltung der kommunalen Finanzpolitik stellte der hohe Anteil
der Gewerbesteuereinnahmen mit im Schnitt über 80% der gesamten Steuereinnahmen
dar. Da das Aufkommen aus dieser Steuer in hohem Maße konjunkturabhängig
war und zudem konjunkturelle Schwankungen erst mit mindestens einjähriger
Verzögerung haushaltswirksam wurden, verfügten die Gemeinden in den Jahren
bis 1958 sowohl über steigende Einnahmen als auch über gewisse Finanzreserven.2|l)
Ab 1959 jedoch wirkten sich nicht nur die nur teilweise vom Land (bzw. indirekt
vom Bund) ausgeglichenen Gewerbesteuerausfälle aus dem Gesetz über steuerliche
Maßnahmen negativ aus,220 sondern auch Veränderungen in den Zuweisungen des
215 Werner Scherer glaubte, einen wichtigen Grund für die sich auftuenden finanziellen Probleme in der
„Bewilligungsfreude“ der Übergangszeit ausmachen zu können, LTDS, 3. WP, Abt. I, 81. Sitzung v.
14.4.60, S. 2189; Walter Lorang erkannte in den „zu hohen Ausgabesätzen“ das Grundproblem des
saarländischen Haushalts, LTDS, 3. WP, Abt. I, 80. Sitzung v. 4.4.60, S. 2167.
216 LTDS, 4. WP. Abt. 1, 9. Sitzung v. 21.4.61, S. 343.
217 Sehr deutlich wurde dies in der Diskussion um die Entlastung der Regierung für die Jahre 1960 bis
1962, die auf Basis der 1967 vorgelegten Haushaltsprüfung erfolgte. Für den Haushaltsausschuß legte
Jakob Feiler dar, wie sich in diesen Haushalten ein „echtes Defizit“ ergeben hatte, das bis 1962 auf 29
Mio. DM angestiegen wäre, wenn nicht einzelne, bereits bewilligte Maßnahmen gestrichen worden wären.
Allerdings war dieses Defizit aufgrund der Unklarheiten über den Ablluß der Ausgabereste bei Aufstellung
der Haushalte nicht erkennbar gewesen. LTDS, 5. WP, Abt. I, 32. Sitzung v. 8.3.67, S. 817ff.
218 Zur Frage der Einschränkung der politischen Kontrolle durch Ausgabereste siehe: Plachetka, Finanzwirtschaft,
S. 127flf„ der eine Größenordnung von nicht mehr als 3-5% nennt, die der Anteil der Ausgabereste
am Gesamthaushalt normalerweise nicht überschreiten sollte.
2,9 Zur Entwicklung der Zahlen: Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1957, Saarbrücken 1958
(= SiZ, Sonderh. 3), S. 5, und Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1958, Saarbrücken 1958 (=SiZ,
Sonderh. 9), S. 5.
220 Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Kommunale Finanzen 1959, Saarbrücken 1960 (= SiZ, Sonderh. 13), S. 5.
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