Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Dies  veränderte  die  Sicht  auf  die  saarländischen  Landeshaushalte.  Hatte  noch  zu
Anfang  der  Übergangszeit  das  Hauptproblem  in  der  Verbesserung  der  Einnahmesituation
  durch  Einvverbung  von  Mitteln  aus  Bonn  bestanden,  verschoben  sich  die
Prioritäten  nun  auf  die  Frage,  wie  die  als  überhöht  angesehenen  Haushaltsausgaben
verringert  werden  konnten.21''  Dieser  Aspekt  gewann  um  so  mehr  an  Bedeutung,  als
die  Ausgabereste  sich  zu  einer  Art  „Schattenhaushalt“215 216  zu  entwickeln  begannen.
Dadurch  war  nicht  nur  das  Annuitätsprinzip  in  der  Haushaltsführung  durchbrochen
und  damit  das  Budgetrecht  des  Parlamentes  eingeschränkt,  vielmehr  deutet  dieser
Umstand  auch  die  immer  geringer  werdende  Fähigkeit,  die  finanztechnische  Dimension
  von  Regierungshandeln  noch  in  Form  von  „klaren  und  wahren“  Haushalten
darzulegen.21  Die  Übergangszeit  geriet  somit  immer  mehr  zu  einem  mit  den  konventionellen
  Methoden  unbeherrschbaren  Sonderregime.218
3.3.3 Die  kommunalen  Finanzen  im  Anpassungsdruck
Ähnlich  wie  der  Landeshaushalt  waren  auch  die  Etats  der  Gemeinden,  Ämter,  Kreise
und  der  Stadt  Saarbrücken  von  einer  Ausweitung  von  Aufgaben  und  Personalbestand
sowie  von  den  inflationären  Tendenzen  des  Franc  bis  1958  betroffen.  Eine  weitere
Unsicherheit  in  der  Gestaltung  der  kommunalen  Finanzpolitik  stellte  der  hohe  Anteil
der  Gewerbesteuereinnahmen  mit  im  Schnitt  über  80%  der  gesamten  Steuereinnahmen
  dar.  Da  das  Aufkommen  aus  dieser  Steuer  in  hohem  Maße  konjunkturabhängig
  war  und  zudem  konjunkturelle  Schwankungen  erst  mit  mindestens  einjähriger
  Verzögerung  haushaltswirksam  wurden,  verfügten  die  Gemeinden  in  den  Jahren
bis  1958  sowohl  über  steigende  Einnahmen  als  auch  über  gewisse  Finanzreserven.2|l)
Ab  1959  jedoch  wirkten  sich  nicht  nur  die  nur  teilweise  vom  Land  (bzw.  indirekt
vom  Bund)  ausgeglichenen  Gewerbesteuerausfälle  aus  dem  Gesetz  über  steuerliche
Maßnahmen  negativ  aus,220  sondern  auch  Veränderungen  in  den  Zuweisungen  des

215  Werner  Scherer  glaubte,  einen  wichtigen  Grund  für  die  sich  auftuenden  finanziellen  Probleme  in  der
„Bewilligungsfreude“  der  Übergangszeit  ausmachen  zu  können,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  81.  Sitzung  v.
14.4.60,  S.  2189;  Walter  Lorang  erkannte  in  den  „zu  hohen  Ausgabesätzen“  das  Grundproblem  des
saarländischen  Haushalts,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  80.  Sitzung  v.  4.4.60,  S.  2167.
216  LTDS,  4.  WP.  Abt.  1,  9.  Sitzung  v.  21.4.61,  S.  343.
217  Sehr  deutlich  wurde  dies  in  der  Diskussion  um  die  Entlastung  der  Regierung  für  die  Jahre  1960  bis
1962,  die  auf  Basis  der  1967  vorgelegten  Haushaltsprüfung  erfolgte.  Für  den  Haushaltsausschuß  legte
Jakob  Feiler  dar,  wie  sich  in  diesen  Haushalten  ein  „echtes  Defizit“  ergeben  hatte,  das  bis  1962  auf  29
Mio.  DM  angestiegen  wäre,  wenn  nicht  einzelne,  bereits  bewilligte  Maßnahmen  gestrichen  worden  wären.
Allerdings  war  dieses  Defizit  aufgrund  der  Unklarheiten  über  den  Ablluß  der  Ausgabereste  bei  Aufstellung
  der  Haushalte  nicht  erkennbar  gewesen.  LTDS,  5.  WP,  Abt.  I,  32.  Sitzung  v.  8.3.67,  S.  817ff.
218  Zur  Frage  der  Einschränkung  der  politischen  Kontrolle  durch  Ausgabereste  siehe:  Plachetka,  Finanzwirtschaft,
  S.  127flf„  der  eine  Größenordnung  von  nicht  mehr  als  3-5%  nennt,  die  der  Anteil  der  Ausgabereste
  am  Gesamthaushalt  normalerweise  nicht  überschreiten  sollte.
2,9  Zur  Entwicklung  der  Zahlen:  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1957,  Saarbrücken  1958
(=  SiZ,  Sonderh.  3),  S.  5,  und  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1958,  Saarbrücken  1958  (=SiZ,
  Sonderh.  9),  S.  5.
220  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Kommunale  Finanzen  1959,  Saarbrücken  1960  (=  SiZ,  Sonderh.  13),  S.  5.

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