auf das Aufgabengebiet der Verwaltung öffentlicher Arbeiten bezog. Gleichzeitig trat
eine gewisse Ausdehnung der zentralen Verwaltungen sowie eine Verschiebung
zugunsten höherbewerteter Planstellen ein.111’ In der parlamentarischen Debatte hierzu
bestand zwischen Abgeordneten und Regierungsmitgliedern weitgehende Einigkeit
im Unbehagen über den Stellenzuwachs, der als geradezu „beängstigend“ verstanden
wurde.* 194 Andererseits herrschte Unsicherheit, möglicherweise gar Ratlosigkeit
darüber, wie diese Entwicklung aufgehalten werden könnte, erschienen doch die
Zuwächse als das Minimum dessen, was sachlich geboten war.1'" Kritik daran wurde
dementsprechend als unqualifiziert bezeichnet.196 * Nichtsdestoweniger nutzte vor
allem die CVP-Fraktion die Gelegenheit der Stellenplan-Diskussion, um anhand der
Stellenzuwächse zu verdeutlichen, daß offensichtlich die Heimatbund-Propaganda
vom „Wasserkopf' in der Verwaltung, der durch die nationalen Aufgaben des teilautonomen
Staates bedingt gewesen sei, sachlich unbegründet sei.19 Als weiteres
Saarbrücken 1962 (= SiZ, Sonderh. 21).
192 Allein das Lehrpersonal (im Landesdienst) bestand I960 aus mehr als 4500 Personen, ebd., S. 14. Die
Bediensteten im Schul- und Bildungsbereich machten nach Berechnungen des Innenministeriums ca. 34%
des Landespersonals aus, LTDS, 3. WP, Abt. I, 88. Sitzung v. 29.9.1960, S. 2400.
193 Damit ist ein genereller Trend in öffentlichen Verwaltungen - auch der Gemeinden und des Bundes -
gekennzeichnet, der bis heute anhält. Auf der Ebene der zentralen Landesverwaltungen im Saarland
bedeuteten die neu ausgewiesenen Stellen zwar prozentual erhebliche Zuwächse, im Vergleich zu den
Ausweitungen des Personalbestands in den sonstigen Bereichen stellten sie aber nur einen eher geringen
Anteil dar, LTDS, 3. WP, Abt. I, 52. Sitzung v. 1 7.7.58, S, 1540. Die hier vorgelegten Zahlen sagen aber
nichts über die Personalbewegungen aus, die durch Versetzungen oder Beförderungen ausgelöst wurden.
So wurden beispielsweise im Stellenplan für 1958 1850 Beförderungsstellen eingestellt, ebd., S. 1541.
Ebenso unklar bleibt die Frage nach dem Bezug von Personalmaßnahmen zu politischen Ereignissen: Zwar
zeigten die Kabinettsprotokolle der Perioden unmittelbar nach der Volksabstimmung eine gewisse
Häufung von Personalbeschlüssen, insb. LASB StK 1712, Kabinettsprotokoll v, 26.10.55, ansonsten sind
aber im hier behandelten Zeitraum keine Indizien für durch Wahlkämpfe oder politische „Säuberungen“
bedingte Personalentscheidungen aufzufinden.
194 So Minister Blind in seiner Haushaltsrede in: LTDS, 3. WP, Abt. I, 31. Sitzung v. 18.3.57, S. 886. Diese
Personalausweitung war andererseits durchaus typisch für zentrale Landesverwaltungen und wurde z.B.
auch in Nordrhein-Westfalen kritisch diskutiert, Romeyk, Verwaltungsgeschichte, S. 23.
193 Sehr deutlich äußerte sich Friedrich Regitz rückblickend hierzu: „Was gesagt worden ist, deutet darauf
hin, daß man zwar in einigen Punkten Meinungsverschiedenheiten haben kann ... daß aber im Prinzip
niemand einen Ausweg gewußt hat, das Haushaltsvolumen entscheidend zu verändern oder einen entscheidend
anderen Aufbau des Haushaltsplanes vorzunehmen.“, LTDS, 3. WP, Abt. 1, 81. Sitzung v.
14.4.60, S. 2216. Zum Problem der überproportional steigenden Personalkosten in kleinen Bundesländern
Wolfgang Renzsch, Finanzverfassung und Finanzausgleich. Die Auseinandersetzungen um ihre politische
Gestaltung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Währungsreform und deutscher Vereinigung
(1948 bis 1990), Bonn 1991, S. 199.
I% Sehr deutlich hierzu Friedrich Regitz im Konflikt mit Ludwig Schnur, LTDS, 3. WP, Abt. I, 52. Sitzung
v, 1 7.7.58, S. 1551.
19 Dieses Argument kam bereits bei der ersten Stellenplan-Diskussion auf, LTDS, 3. WP, Abt. I, 31.
Sitzung v. 18.3.57, S. 875. Mit der Zeit entwickelte sich dieser Gesichtspunkt geradezu zum „Steckenpferd“
insb. von Ludwig Schnur, der allerdings als Innenminister bei den Beratungen zum Stellenplan
1960 dann zugestehen mußte, „daß entgegen der allgemein vertretenen Auffassung die Aufgaben [der
Landesregierung] ... nach der Eingliederung in das Bundesgebiet ... nicht geringer, sondern teilweise
erheblich größer geworden sind“ und daher eine neuerliche Ausweitung des Personalbestands nötig sei.,
LTDS, 3. WP, Abt. 1, 88. Sitzung v. 29.9.60, S. 2399f.
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