Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

auf  das  Aufgabengebiet  der  Verwaltung  öffentlicher  Arbeiten  bezog.  Gleichzeitig  trat
eine  gewisse  Ausdehnung  der  zentralen  Verwaltungen  sowie  eine  Verschiebung
zugunsten  höherbewerteter  Planstellen  ein.111’  In  der  parlamentarischen  Debatte  hierzu
bestand  zwischen  Abgeordneten  und  Regierungsmitgliedern  weitgehende  Einigkeit
im  Unbehagen  über  den  Stellenzuwachs,  der  als  geradezu  „beängstigend“  verstanden
wurde.* 194  Andererseits  herrschte  Unsicherheit,  möglicherweise  gar  Ratlosigkeit
darüber,  wie  diese  Entwicklung  aufgehalten  werden  könnte,  erschienen  doch  die
Zuwächse  als  das  Minimum  dessen,  was  sachlich  geboten  war.1'"  Kritik  daran  wurde
dementsprechend  als  unqualifiziert  bezeichnet.196 *  Nichtsdestoweniger  nutzte  vor
allem  die  CVP-Fraktion  die  Gelegenheit  der  Stellenplan-Diskussion,  um  anhand  der
Stellenzuwächse  zu  verdeutlichen,  daß  offensichtlich  die  Heimatbund-Propaganda
vom  „Wasserkopf'  in  der  Verwaltung,  der  durch  die  nationalen  Aufgaben  des  teilautonomen
  Staates  bedingt  gewesen  sei,  sachlich  unbegründet  sei.19  Als  weiteres

Saarbrücken  1962  (=  SiZ,  Sonderh.  21).
192  Allein  das  Lehrpersonal  (im  Landesdienst)  bestand  I960  aus  mehr  als  4500  Personen,  ebd.,  S.  14.  Die
Bediensteten  im  Schul-  und  Bildungsbereich  machten  nach  Berechnungen  des  Innenministeriums  ca.  34%
des  Landespersonals  aus,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  88.  Sitzung  v.  29.9.1960,  S.  2400.
193  Damit  ist  ein  genereller  Trend  in  öffentlichen  Verwaltungen  -  auch  der  Gemeinden  und  des  Bundes  -
gekennzeichnet,  der  bis  heute  anhält.  Auf  der  Ebene  der  zentralen  Landesverwaltungen  im  Saarland
bedeuteten  die  neu  ausgewiesenen  Stellen  zwar  prozentual  erhebliche  Zuwächse,  im  Vergleich  zu  den
Ausweitungen  des  Personalbestands  in  den  sonstigen  Bereichen  stellten  sie  aber  nur  einen  eher  geringen
Anteil  dar,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  52.  Sitzung  v.  1  7.7.58,  S,  1540.  Die  hier  vorgelegten  Zahlen  sagen  aber
nichts  über  die  Personalbewegungen  aus,  die  durch  Versetzungen  oder  Beförderungen  ausgelöst  wurden.
So  wurden  beispielsweise  im  Stellenplan  für  1958  1850  Beförderungsstellen  eingestellt,  ebd.,  S.  1541.
Ebenso  unklar  bleibt  die  Frage  nach  dem  Bezug  von  Personalmaßnahmen  zu  politischen  Ereignissen:  Zwar
zeigten  die  Kabinettsprotokolle  der  Perioden  unmittelbar  nach  der  Volksabstimmung  eine  gewisse
Häufung  von  Personalbeschlüssen,  insb.  LASB  StK  1712,  Kabinettsprotokoll  v,  26.10.55,  ansonsten  sind
aber  im  hier  behandelten  Zeitraum  keine  Indizien  für  durch  Wahlkämpfe  oder  politische  „Säuberungen“
bedingte  Personalentscheidungen  aufzufinden.
194  So  Minister  Blind  in  seiner  Haushaltsrede  in:  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  31.  Sitzung  v.  18.3.57,  S.  886.  Diese
Personalausweitung  war  andererseits  durchaus  typisch  für  zentrale  Landesverwaltungen  und  wurde  z.B.
auch  in  Nordrhein-Westfalen  kritisch  diskutiert,  Romeyk,  Verwaltungsgeschichte,  S.  23.
193  Sehr  deutlich  äußerte  sich  Friedrich  Regitz  rückblickend  hierzu:  „Was  gesagt  worden  ist,  deutet  darauf
hin,  daß  man  zwar  in  einigen  Punkten  Meinungsverschiedenheiten  haben  kann  ...  daß  aber  im  Prinzip
niemand  einen  Ausweg  gewußt  hat,  das  Haushaltsvolumen  entscheidend  zu  verändern  oder  einen  entscheidend
  anderen  Aufbau  des  Haushaltsplanes  vorzunehmen.“,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  81.  Sitzung  v.
14.4.60,  S.  2216.  Zum  Problem  der  überproportional  steigenden  Personalkosten  in  kleinen  Bundesländern
Wolfgang  Renzsch,  Finanzverfassung  und  Finanzausgleich.  Die  Auseinandersetzungen  um  ihre  politische
Gestaltung  in  der  Bundesrepublik  Deutschland  zwischen  Währungsreform  und  deutscher  Vereinigung
(1948  bis  1990),  Bonn  1991,  S.  199.
I%  Sehr  deutlich  hierzu  Friedrich  Regitz  im  Konflikt  mit  Ludwig  Schnur,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  52.  Sitzung
v,  1  7.7.58,  S.  1551.
19  Dieses  Argument  kam  bereits  bei  der  ersten  Stellenplan-Diskussion  auf,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  31.
Sitzung  v.  18.3.57,  S.  875.  Mit  der  Zeit  entwickelte  sich  dieser  Gesichtspunkt  geradezu  zum  „Steckenpferd“
  insb.  von  Ludwig  Schnur,  der  allerdings  als  Innenminister  bei  den  Beratungen  zum  Stellenplan
1960  dann  zugestehen  mußte,  „daß  entgegen  der  allgemein  vertretenen  Auffassung  die  Aufgaben  [der
Landesregierung]  ...  nach  der  Eingliederung  in  das  Bundesgebiet  ...  nicht  geringer,  sondern  teilweise
erheblich  größer  geworden  sind“  und  daher  eine  neuerliche  Ausweitung  des  Personalbestands  nötig  sei.,
LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  88.  Sitzung  v.  29.9.60,  S.  2399f.

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