Entscheidung über den Umgang mit der Defizit-Belastung des Landeshaushaltes bei.
Mit aller Schärfe wandte sich Finanzminister Schäfer dagegen, laufende Ausgaben
per Defizit zu decken.Iss Dies wurde auch von den Fraktionen im Landtag nicht
prinzipiell in Frage gestellt. Da die Gesamt-Deckung der Landeshaushalte aber stets
nur schwer zu erreichen war, mußten die anfallenden Mehrbelastungen durch Maßnahmen
der Übergangszeit aus den Zuwendungen aus Bonn bzw. den in der Übergangszeit
noch fließenden Sondereinnahmen des Landes finanziert werden. Daher
stellten die finanziellen Hilfen des Bundes, die überwiegend in Form allgemeiner
Finanzhilfen ausgewiesen worden waren, praktisch doch zweckgebundene Mittel dar.
Infolgedessen mußte bereits ab dem Haushaltsjahr 1957 auf eine weitere Reduzierung
der Altschulden verzichtet werden, so daß für das Haushaltsjahr 1960 der größte Teil
der aus der Zeit vor 1956 stammenden Schulden noch zur Deckung, teilweise sogar
zur Fundierung anstand.1*9 Dies war auch ein wesentlicher Grund dafür, daß dieser
Haushalt zu Recht als erster „Übergangshaushalt“ und die darauf folgenden als
„Anpassungsjahre“ bezeichnet werden mußten.140
Unter den verschiedenen Sachbereichen der Debatten war vor allem der Personalsektor
derjenige, in denen Parlament und Regierung weitgehend unabhängig von allgemeinpolitischen
Erwägungen eine Entwicklungspolitik verfolgten. Die Entwürfe
der Landesregierung kennzeichnete eine deutliche Ausweitung des Personalbestandes
im Landesdienst,11,1 die sich vor allem auf die Bereiche Bildung und Schule192 sowie
lss „Meine Herren, ich werde mich niemals dazu verstehen können, irgend jemandem - auch in diesem
Hause - eine defizitäre Haushaitspolitik zu empfehlen, solange ich nicht weiß, wie ... dieses Defizit
abgedeckt werden kann.", LTDS, 3. WP, Abt. I, 37. Sitzung v. 12.6.57, S. 1047.
189 Die endgültige Entscheidung darüber fiel in der zweiten und dritten Lesung des Haushalts für 1959, in
der die Haushaltsreste der vorangegangenen Jahre in Abgang gestellt und 1960 neu veranschlagt wurden,
„um bei den Verhandlungen mit dem Bund über die Abdeckung der aus der Zeit vor dem Rechnungsjahr
1956 verbliebenen Rechnungsfehlbeträge in Höhe von 23,3 Milliarden Franken eine günstigere Verhandlungsposition
zu besitzen." Liquiditätsprobleme sollten dabei vom Finanzminister über eine Vorschußkasse
vermieden werden, LTDS, 3. WP, Abt. I, 72. Sitzung v. 3.7.59, S. 1955. Damit wurde zuletzt also ein
ähnliches Verfahren wie das hart kritisierte Vorgehen der letzten Regierung Hofffnann gewählt. Bereits
1958 war dieses Verfahrensweise auch in der Öffentlichkeit problematisiert worden, vgl. Walter Gerisch,
Zunehmende Ausgaben des Saarstaates, in: Die Arbeitskammer. Zeitschrift der Arbeitskammer des
Saarlandes 6 (1958), S. 337-338, sie wurde hier aber noch als Strategie - und nicht als Notbehelf - des
Finanzministers interpretiert.
190 LTDS, 3. WP, Abt. I, 76. Sitzung v. 24.11.59, S. 2048f.
,Q| ln den verschiedenen Stellenplänen wurden zwischen 1957 und I960 insgesamt deutlich mehr als 3000
neue Stellen geschaffen. Allerdings ist eine Bewertung dieser Zahl recht schwierig, weil sie teilweise in
erheblichem Umfang Planstellen für bereits vorher aus Sachmitteln vergütete Personen enthielt. Auch ein
Vergleich mit den Vorjahren ist praktisch unmöglich, da nicht nur, gesetzlich bedingt, gravierende
Veränderungen eintraten (wie z.B. die Übernahme von Post und Eisenbahnen mit ca. 13.000 Stellen durch
den Bund), sondern vor allem, weil eine ausreichende statistische Zusammenstellung des Personalbestandes
nicht vorlag. Lt. Berichterstattung zum Nachtragshaushalt von 1958 waren für 1954 im Stellenplan
insgesamt eine Zahl von 15.517 Stellen (ohne Eisenbahn und Post) ausgewiesen, die 1955 um 569,
1956 um 486, 1957 um 577 und 1958 dann um 1485 Stellen auf 18.634 Stellen erhöht wurde, LTDS, 3.
WP, Abt. I, 52. Sitzung v. 17.7.58, S. 1539. In diesen Zahlen sind jedoch die aus Globalmitteln bezahlten
Mitarbeiter nicht enthalten. Eine eigene Personalstatistik wurde erstmals für 1960 vom Statistischen
Landesamt vorgenommen, Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Personal im öffentlichen Dienst am 2.10.1960,
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