Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

vertrag  vereinbarten  Zahlungen  von  dreistelligen  Millionenbeträgen  an  Frankreich
bzw.  an  die  Bundesbank  -  wenn  nicht  sogar  die  Leistungen  aus  der  Währungsgarantie
für  saarländische  Sparer  -* 184  überhaupt  in  diesem  Zusammenhang  aufgeführt  werden
können,  wie  dies  in  Teilen  der  zeitgenössischen  Diskussion  und  auch  in  der  Forschung
  geschah.  Schließlich  wäre  noch  zu  klären,  inwiefern  der  Aufkauf  von  Unternehmensanteilen
  an  der  neu-  bzw.  umgegründeten  Saarbergwerke  AC3  einen  Finanztransfer
  für  „das  Saarland“  darstellte.  Schließlich  war  damit  der  im  Vergleich  zur
Belastung  des  französischen  Reparationskontos  nach  dem  Krieg  und  zur  noch  in  der
ersten  Hälfte  der  50er  Jahre  in  Deutschland  diskutierten  Sozialisierung  der  Ruhrindustrie
  recht  kostengünstige  Erwerb  eines  umsatzstarken,  wenn  auch  ertragsschwachen
Unternehmens  verbunden.  Interessant  ist  jedenfalls  der  Hinweis  bei  Albert  Cuntze,
daß  im  Jahr  1960  die  im  Saarland  anfallenden  Steuereinnahmen  des  Bundes  die  im
jüngsten  Bundesland  getätigten  Aufwendungen  des  Bundes  um  ea.  5,7  Mio.  DM
überschritten,  wobei  der  Einnahmeüberschuß  „der  Deckung  solcher  Bundesausgaben
[diente],  die  ihrer  Art  nach  nicht  auf  die  einzelnen  Länder  aufgeteilt  werden  können“.185

Schließlich  übernahmen  die  Haushaltsberatungen  die  Funktion,  Raum  für  eine
wenigstens  teilweise  zusammenhängende  Diskussion  der  Übergangszeit  zu  bieten.
Hierbei  wmrden  nicht  nur  einzelne  Maßnahmen,  wie  z.B.  die  Teuerungszulage  für
Empfänger  von  Sozialleistungen,  in  ihrer  Finanzierbarkeit  diskutiert,186  sondern  auch
vor  allem  die  strukturelle  Anpassung  der  Haushalte  an  die  kommende  bundesdeutsche
  Systematik  und  die  durch  die  bundesdeutsche  Steuer-  und  Finanzstruktur  zu
erwartenden  Veränderungen  in  den  Einzeletats  thematisiert.  Diesen  Aspekt  in  den
Etatberatungen  kennzeichnete,  daß  Parlamentarier  -  und  Regierung  -  praktisch  über
die  ganze  Übergangszeit  hinweg  diese  Anpassung  zwar  forderten,  die  konkrete
Umsetzung  aber  nicht  zu  leisten  in  der  Lage  waren.18  Dazu  trug  die  grundsätzliche

ständlich  nur  dann,  wenn  der  Zinssatz  gegenüber  normalen  Marktbedingungen  ermäßigt  und  die  Tilgung
verlängert  wird.  Die  Saarwirtschaft  benötigt  wegen  ihrer  oben  geschilderten  Bedingungen  Kredithilfe,
[Hervorhebung  im  Original]  nicht  Kredit  zu  Bedingungen,  die  die  Konkurrenz  in  der  Bundesrepublik  in
Zeiten  höchster  Kapitalknappheit  auf  sich  nehmen  konnte.“,  Schwantag,  Industrie,  S.  94.
184  Die  Kosten  für  die  Währungsumstellung  betrugen  It.  Bundesministerium  der  Finanzen  (Hg.),  Finanzbericht
  1962,  S.  144,  ca.  580  Mio.  DM,  für  die  Währungsgarantie  ca.  85  Mio.  DM,  ebd.,  S.  149.  Zusätzlich
sind  in  der  vom  Bundesfinanzministerium  errechneten  Summe  noch  400  Mio.  DM  für  die  Übernahme  der
saarländischen  Post  und  Eisenbahnen  enthalten.
185  Cuntze,  Eingliederung,  S.  110.
186  Z.B.  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  43.  Sitzung  v.  22.1  1.57,  S.  I  182ff.
18  Besonders  deutlich  wurde  dieser  Aspekt  bei  den  Beratungen  zum  Haushalt  1  959:  Zwar  gingen  Regierung
  und  Parlament  unisono  davon  aus,  daß  mit  dem  Wegfall  der  saarländischen  Sonderregelungen  (insb.
§10  Eingliederungsgesetz)  der  Landeshaushalt  grundlegend  würde  umgestellt  werden  müssen  -  eine
Erkenntnis,  die  bereits  früh  Raum  gegriffen  hatte,  vgl.  LTDS,  3.  WP,  Abt.  1,  46.  Sitzung  v.  12.2.58,
S.  1264,  wo  die  Erstellung  eines  DM-Haushaltes  bereits  gefordert  wurde.  Die  Erstellung  eines  „fiktiven
Haushalts“  wurde  aber  bis  zuletzt  weitgehend  abgelehnt,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  59.  Sitzung  v.  4.2.59,
S.  1649.  Vielmehr  wurde  es  im  Laufe  der  Übergangszeit  erklärtes  Ziel  der  Regierung,  die  saarländischen
Sonderregelungen  so  lange  wie  möglich,  auf  jeden  Fall  möglichst  für  das  ganze  Jahr  1959,  in  Kraft  zu
halten,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  54.  Sitzung  v.  25.11.58,  S.  1586.

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