vertrag vereinbarten Zahlungen von dreistelligen Millionenbeträgen an Frankreich
bzw. an die Bundesbank - wenn nicht sogar die Leistungen aus der Währungsgarantie
für saarländische Sparer -* 184 überhaupt in diesem Zusammenhang aufgeführt werden
können, wie dies in Teilen der zeitgenössischen Diskussion und auch in der Forschung
geschah. Schließlich wäre noch zu klären, inwiefern der Aufkauf von Unternehmensanteilen
an der neu- bzw. umgegründeten Saarbergwerke AC3 einen Finanztransfer
für „das Saarland“ darstellte. Schließlich war damit der im Vergleich zur
Belastung des französischen Reparationskontos nach dem Krieg und zur noch in der
ersten Hälfte der 50er Jahre in Deutschland diskutierten Sozialisierung der Ruhrindustrie
recht kostengünstige Erwerb eines umsatzstarken, wenn auch ertragsschwachen
Unternehmens verbunden. Interessant ist jedenfalls der Hinweis bei Albert Cuntze,
daß im Jahr 1960 die im Saarland anfallenden Steuereinnahmen des Bundes die im
jüngsten Bundesland getätigten Aufwendungen des Bundes um ea. 5,7 Mio. DM
überschritten, wobei der Einnahmeüberschuß „der Deckung solcher Bundesausgaben
[diente], die ihrer Art nach nicht auf die einzelnen Länder aufgeteilt werden können“.185
Schließlich übernahmen die Haushaltsberatungen die Funktion, Raum für eine
wenigstens teilweise zusammenhängende Diskussion der Übergangszeit zu bieten.
Hierbei wmrden nicht nur einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Teuerungszulage für
Empfänger von Sozialleistungen, in ihrer Finanzierbarkeit diskutiert,186 sondern auch
vor allem die strukturelle Anpassung der Haushalte an die kommende bundesdeutsche
Systematik und die durch die bundesdeutsche Steuer- und Finanzstruktur zu
erwartenden Veränderungen in den Einzeletats thematisiert. Diesen Aspekt in den
Etatberatungen kennzeichnete, daß Parlamentarier - und Regierung - praktisch über
die ganze Übergangszeit hinweg diese Anpassung zwar forderten, die konkrete
Umsetzung aber nicht zu leisten in der Lage waren.18 Dazu trug die grundsätzliche
ständlich nur dann, wenn der Zinssatz gegenüber normalen Marktbedingungen ermäßigt und die Tilgung
verlängert wird. Die Saarwirtschaft benötigt wegen ihrer oben geschilderten Bedingungen Kredithilfe,
[Hervorhebung im Original] nicht Kredit zu Bedingungen, die die Konkurrenz in der Bundesrepublik in
Zeiten höchster Kapitalknappheit auf sich nehmen konnte.“, Schwantag, Industrie, S. 94.
184 Die Kosten für die Währungsumstellung betrugen It. Bundesministerium der Finanzen (Hg.), Finanzbericht
1962, S. 144, ca. 580 Mio. DM, für die Währungsgarantie ca. 85 Mio. DM, ebd., S. 149. Zusätzlich
sind in der vom Bundesfinanzministerium errechneten Summe noch 400 Mio. DM für die Übernahme der
saarländischen Post und Eisenbahnen enthalten.
185 Cuntze, Eingliederung, S. 110.
186 Z.B. LTDS, 3. WP, Abt. I, 43. Sitzung v. 22.1 1.57, S. I 182ff.
18 Besonders deutlich wurde dieser Aspekt bei den Beratungen zum Haushalt 1 959: Zwar gingen Regierung
und Parlament unisono davon aus, daß mit dem Wegfall der saarländischen Sonderregelungen (insb.
§10 Eingliederungsgesetz) der Landeshaushalt grundlegend würde umgestellt werden müssen - eine
Erkenntnis, die bereits früh Raum gegriffen hatte, vgl. LTDS, 3. WP, Abt. 1, 46. Sitzung v. 12.2.58,
S. 1264, wo die Erstellung eines DM-Haushaltes bereits gefordert wurde. Die Erstellung eines „fiktiven
Haushalts“ wurde aber bis zuletzt weitgehend abgelehnt, LTDS, 3. WP, Abt. I, 59. Sitzung v. 4.2.59,
S. 1649. Vielmehr wurde es im Laufe der Übergangszeit erklärtes Ziel der Regierung, die saarländischen
Sonderregelungen so lange wie möglich, auf jeden Fall möglichst für das ganze Jahr 1959, in Kraft zu
halten, LTDS, 3. WP, Abt. I, 54. Sitzung v. 25.11.58, S. 1586.
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