Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit der Eingliederung
Zuschüsse zum Ausgleich des saarl. Haushaltes Darlehen zum Ausgleich des saarl. Haushaltes
40,8%
38,7% 20.5%
Zus. u. Dari, zur Erleichterung der wirt. Eingliederung
8
9 37,0%
4,0%
1 Finanzhilfen
| 3 Sonstiges
5 Investitionen der Saarbergwerke
B 7 Sonstiges
9 Ablösung von Darlehensfordeningen Frankreichs
1t Währungsgarantie
| 13 Röchling-Werke
| 15 An Frankreich
7
7,8%
Zahlungen für die Währungsumstellung
14
44,9%
15
55,1%
I 2 Übernahme von Eisenbahnen und Post
4 Finanzhilfe
I 6 Übernahme einer Darlehensforderung Frankreichs
8 ERP-Investitionskredite
I 10 Investitionen der Saarbergwerke
H 12 Sonstiges
I 14 An die Bundesbank
Lesebeispiel: Ein großer Teil der Zuschüsse des Bundes zum Ausgleich des saarländischen Haushaltes
wurde bei der Übernahme der Eisenbahnen und der Post gewährt. Quelle: Cuntze, Eingliederung, S. I 14ff.
Dabei fallt bereits die exakte Quantifizierung der im Zuge der Eingliederung von der
Bundesrepublik geleisteten Finanzhilfen sehr schwer.ls: Den realen „Subventions“-Wert
dieser Leistungen zu bemessen erscheint sogar praktisch unmöglich:
Denn selbstverständlich können z.B. bei Darlehen nicht die nominellen Kreditsummen,
sondern allenfalls die Zins- und Rückzahlungsvergünstigungen als finanziell
meßbare Vorteile angesetzt werden.ISl Weiterhin stellt sich die Frage, ob die im Saar-IIC
Die „halboffizielle“ Darstellung von Albert Cuntze, Die finanzwirtschaftliche Eingliederung des
Saarlandes, in: Die finanzielle Liquidation des Krieges beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland,
Bonn o.J. (1962) (= Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen 3), spricht auf S. 113f, von ca.
2,8 Mrd. DM bis 1961. Seine Darstellung entspricht damit fast wortgleich derjenigen des Bundesministerium
der Finanzen (Hg.), Finanzbericht 1962, Die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten
finanzwirtschaftlichen Probleme des Haushaltsplans der Bundesrepublik Deutschland für das Rechnungsjahr
1962, Bonn 1962, S. 149. In der politischen Bildung wurde ein Betrag von 2,5 Mrd. DM verbreitet,
vgl. Institut für Staatsbürgerliche Bildung in Rheinland-Pfalz u. Landeszentrale für den Heimatdienst des
Saarlandes (Hgg.), Der freie Bürger 10 (1966) (= Sonderausgabe 10 Jahre Bundesland Saarland). Im
scharfen Gegensatz dazu steht Fiedler, Rückgliederung, S. 674f., der im Bundeshaushalt ca. 1 Mrd DM.
auffinden konnte, während Hans-Walter Herrmann, Modellfall, S. 46, ca. 2,3 Mrd. DM summiert, und
Adanii, Haushaltspolitik, S. 42, nur 1,465 Mrd. DM. Eine Einordnung dieser Summen erlaubt allenfalls der
Vergleich zur Berlin-Hilfe des Bundes, die das Steueraufkommen des Landes bei weitem überschritt, vgl.
hierzu Plachetka, Finanzw irtschaft, S. 55ff., Adami, Haushaltspolitik, S. 42ff., und Walz, Budgetpolitik,
S. 56ff.
IJ>' Dies war als Anspruch bereits in den frühen Gutachten zur Frage der Wirtschaftsförderung im Saarland
formuliert worden: „Die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt, die wir aus dem letzten Jahrzehnt des
Kapitalmangels und der gebundenen Zinssätze gewöhnt sind, verführen leicht zu der Annahme, daß allein
schon die Bereitstellung von Krediten eine Unterstützungsmaßnahme sei. Dies ist sie aber selbstver-159