Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit der Eingliederung
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Zuschüsse zum Ausgleich des saarländischen Haushaltes
j Darlehen zum Ausgleich des saarländischen Haushaltes
| Zusch. u. Dari, zur Erleichterung d. wirtsch. Eingliederung
| Zahlungen für die Währungsumstellung
Angaben in Mio. DM. Lesebeispiel: Die im Zusammenhang mit der Eingliederung gewährten Zuschüsse
zum Ausgleich des saarländischen Haushaltes waren ungefähr so hoch wie die zur Erleichterung der
wirtschaftlichen Eingliederung gewährten Zuschüsse und Darlehen. Quelle: Cuntze, Eingliederung,
S. 114 ff.
Mitteleinwerbung zur Disziplinierung einzelner Abgeordneter oder gar des ganzen
Parlaments, wenn die Debatten im Plenum unerwünschte Verläufe nahmen. So wurde
nach dem Motto „Feind hört mit“ der Versuch unternommen, eine allzu positive
Darstellung der Finanzverhältnisse des Saarlandes zu unterbinden,lsl) oder es wurde
gar den in dieser Hinsicht zu deutlichen Reden einzelner Abgeordneter die Schuld für
das Ausbleiben erwarteter Mittel zugewiesen.1X1
180 Bereits Ende Dezember 1956 fragte Franz Josef Röder in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung
während der laufenden Debatte über den Stellenplan bei der saarländischen Post nach, ob die Debatte denn
im Rundfunk übertragen werde - was selbstverständlich der Fall war, wie jeder Beteiligte wußte, LTDS,
3. WP, Abt. I, 26. Sitzung v. 20.12.56, S. 685. Ähnlich zu bewerten ist ein Zwischenruf von Minister
Schäfer zu Ausführungen von Norbert Engel (SPD) über die Verfahrensweise bei Altschulden: „Mußte das
hier gesagt werden?“, LTDS, 3. WP, Abt. I, 37. Sitzung v. 12.6.57, S. 1009.
'8I Minister Schäfer erklärte z.B. den Umstand, daß im Bundeshaushalt die allgemeine Finanzhilfe für 1958
als Darlehen eingestellt worden war, unter anderem mit Äußerungen von Ludwig Schnur in der vorangegangenen
Haushaltsdebatte, mit denen er die Finanzlage des Saarlandes als nicht so schlecht charakterisiert
hatte, LTDS, 3. WP, Abt. I, 48. Sitzung v. 27.3.58, S. 1388. Neben der eigenständigen Analyse des
Landeshaushaltes durch Bonn und der Möglichkeit, einen Präzedenzfall für die Verhandlungen des Bunds
mit anderen Ländern zu schaffen, nannte Schäfer als vierten Grund übrigens auch die Erhöhung des
Haushalts in den Ausschußberatungen gegenüber dem von der Regierung eingebrachten Entwurf. Dieses
letztgenannte Argument ging vom verfassungsrechtlichen Standpunkt her betrachtet sogar noch weiter.
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