bzw. einen Aufruf zur Selbstbescheidung in bezug auf Forderungen gegenüber der
Bundesrepublik dar.1 4
Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit der Eingliederung
Leistungen
Zuschüsse
Darlehen
Summe
zum Ausgleich des saarlän-1009,3
332,4
1341,7
dischen Haushaltes
zur Erleichterung der wirt-328,1
645,1
973,2
schaftlichen Eingliederung
im Zusammenhang mit der
578,7
0
578,7
Währungsumstellung
Gesamtsumme
1916,1
977,5
2893,6
Angaben in Mio. DM.
Dieser Ansatz wurde im Rahmen der Diskussionen mehrfach auf die ebenso ambivalent
eingeschätzte Grundfrage nach den politischen Aspekten der Finanzhilfen
weiterentwickelt. Einerseits herrschte weitgehend Einigkeit im Parlament darüber,
daß die saarländischen Finanzforderungen prinzipiell gerechtfertigt seien,* 1 * ' andererseits
sah man aber auch mit großem Unbehagen die Gefahr, durch die Finanzhilfen in
zu starke Abhängigkeit von Bonn zu geraten. Josef Schmitt (CDU) befürchtete gar,
daß das Saarland zum ersten „bundesunmittelbaren Regierungsbezirk“ werden
könne.176 Darüber hinaus nutzte die Regierung die Finanzzusagen aus Bonn als
Mittel, sich als sachkundiger und erfolgreicher Sachwalter saarländischer Interessen
darzustellen; dementsprechend breiten Raum nahm die Darstellung der eingeworbenen
Mittel in den Reden ein.1 Gleichzeitig benutzte sie die Schwierigkeiten bei der
' 4 Manfred Schäfer erläuterte prägnant den Gedankengang deutscher Politik gegenüber dem Saarland:
„Selbstverständlich bekommst du 23 Milliarden Franken von mir, damit es dir nicht schlechter geht als
den Steuerzahlern, die diese 23 Milliarden aufbringen, aber auch nicht mehr; denn daß es dir besser geht
mit den Steuergroschen des bundesdeutschen Steuerzahlers, das kannst du ja schlechterdings nicht
verlangen.“ LTDS, 3. WP, Abt. I. 44. Sitzung v. 17.12.57, S. 1221. Vorher hatte Josef Schmitt (CDU) es
bereits als geradezu „unanständig“ bezeichnet, wenn man angesichts der hohen Zuwendungen aus Bonn
im Saarland nicht sparsam wirtschaften würde, LTDS, 3. WP, Abt. 1, 37. Sitzung v. 12.6.57, S. 997.
175 Ein Infragestellen dieser Berechtigung wurde als schwerwiegender Verstoß gegen die sachlich gebotenen
Gepflogenheiten gewertet, wobei v.a. die Politik der anderen Bundesländer mehrfach mißtrauisch
begutachtet wurde, z.B. von Friedrich Regitz: „Wir haben erlebt, daß - durch alle Parteien hindurch - die
anderen Bundesländer nicht bereit sind, dem Saarland für immer Sondervorteile zuzugestehen.“, LTDS,
3. WP, Abt. 1,81. Sitzung v. 14.4.60, S. 2220.
1 ” Wenn der Bund erhebliche Mittel bewillige, so Schmitt, stehe zu befürchten, „daß er dann auch ein
erhebliches Mitspracherecht geltend machen wird. In der Konsequenz kann das bedeuten, daß das
Saarland dann der erste bundesunmittelbare Regierungsbezirk wird“, LTDS, 3. WP, Abt. 1, 48. Sitzung v.
27.3.58, S. 1266.
Besonders für das Haushaltsjahr 1958, vgl. die Haushaltsrede von Manfred Schäfer, LTDS, 3. WP,
Abt. I, 44. Sitzung v. 17.12.57, S. 1206ff.
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