notwendige Mittelbewiliigung darzustellen.1 1 Dafür erntete er scharfe Kritik von
Seiten der DPS, die Erhaltungssubventionen zugunsten „oberfauler Betriebe“ mit
wirtschaftsliberalen Erwägungen grundsätzlich ablehnte.1 2 Die CVP dagegen wertete
diese Politik als Bestätigung und Fortsetzung ihrer Wirtschaftspolitik, die früher
bereits regionalwirtschaftlich sinnvolle Betriebe - insbesondere den in Rede stehenden
- unterstützt hatte.1 ’
3.3.2 Defizite in der Finanzpolitik der Übergangszeit
Gegenüber dem Jahr 1956 gewannen die Haushaltsberatungen in den Jahren 1957 bis
1960 immer mehr an Umfang. Zuletzt zog sich der Gesetzgebungsprozeß beim
Haushalt für 1960 über fast ein halbes Jahr hin. Als wichtigstes Charakteristikum
entwickelte sich dabei der Verzicht auf eine grundlegende Auseinandersetzung über
die Politik der Landesregierung. Anstatt, wie in anderen Parlamenten durchaus
üblich, den Haushalt als zahlenmäßige Repräsentation des Regierungsprogramms zu
verstehen, die dann von der parlamentarischen Opposition kritisiert bzw. mit einem
alternativen Konzept konfrontiert wurde, fanden bei den Haushaltsberatungen politische
Konflikte allenfalls in der Auseinandersetzung um die jüngere saarländische
Vergangenheit Platz.1 4 Damit waren die Haushaltsberatungen noch deutlicher als die
restliche Parlamentstätigkeit vom Fehlen einer grundsatzorientierten Oppositionsarbeit
geprägt. Sehr deutlich trat dagegen die Funktion der Haushaltsberatungen
zutage, das Verhältnis des Saarlandes zu Deutschland zu thematisieren und den
zahlenmäßigen Niederschlag dieses Verhältnisses zu problematisieren. Hierbei
entwickelten die führenden Debattenredner ein eigenes Instrumentarium, das dazu
diente, mit wiederkehrenden Ansätzen und Argumentationsmustern die finanzpolitische
Komponente saarländischer Politik zu deuten. Den vielleicht interessantesten
Beitrag lieferte der saarländische Finanzminister bereits Anfang 1957: Aus der
Höhe der von Bonn zugesagten Mittel ergebe sich, so der Gedankengang, die politische,
wenn nicht gar moralische Verpflichtung, von Seiten des Saarlandes alles
Mögliche zu unternehmen, um keine gegenüber anderen Ländern überhöhten Kosten
zu verursachen.I7> Dieser Gedankengang ließ sich genauso gut aber auch umkehren
und stellte dann geradezu eine Begründung für das Ausbleiben von Bundeshilfen
1 LTDS, 3. WP, Abt. 1, 19. Sitzung v. 10.7,56, S, 512f. Die konkrete Maßnahme ist wohl als Sonderfall
der bereits erwähnten Bürgschafts- und Kredithilfepolitik der Landesregierung zu sehen. Zum Hintergrund
der Entscheidung vgl. das umfangreiche, mehr als lOOseitige Dossier in: LASB StK Kabinettsregistratur,
Anlage MW, Kabinettsvorlage Wirtschaftsministerium v. 30.4.63.
177 LTDS, 3. WP, Abt. I, 19. Sitzung v. 10.7.56, S. 513.
173 So Franz Ruland, LTDS, 3. WP, Abt. 1, 6. Sitzung v. 31.1.56, S. 132ff.
174 Z.B. in der Rede des Finanzexperten der CDU, Jakob Feiler, LTDS, 3. WP, Abt. I, 48. Sitzung v.
27.3.58, S. 1396ff, in direkter Konfrontation mit Ludwig Schnur.
175 Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Lichtspielhäusern führte Blind aus: „Aber glauben Sie, daß
es unsere Verhandlungsposition stärken und die Ernsthaftigkeit unserer Argumentation unterstreichen
würde, wenn wir nun kämen und verlangten, daß die bundesdeutschen Steuerzahler auch noch eine Million
DM aufbringen sollen, damit die Saarländer billig ins Kino gehen können?“, LTDS, 3. WP, Abt. I, 29.
Sitzung v. 14.2.57, S. 837.
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