Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

regionale  Verteilung  zur  Folge,  und  zwar  insbesondere  zugunsten  der  Industriezone
an  der  mittleren  Saar,1'1  die  durch  die  rückläufigen  allgemeinen  Finanzzuweisungen
nicht  ausgeglichen  werden  konnte."2
Diese  ungünstige  finanzielle  Situation  vor  allem  des  Landeshaushaltes  rief  bereits  in
der  Übergangsregierung  unter  Ministerpräsident  Welsch  hektische  Verwaltungsaktivitäten
  hervor.  Nicht  nur  der  Verzicht  auf  eine  Weihnachtsgratifikation  für
Bedienstete  des  Öffentlichen  Dienstes,  sondern  auch  die  Aufforderung,  die  Zahl  der
Wechsel  in  der  Besetzung  von  Sekretariats-  und  Fahrerstellen  bei  der  Neubesetzung
von  politischen  Führungsämtern  soweit  wie  möglich  zu  reduzieren,"3  sowie  die
schon  von  der  ersten  Heimatbundregierung  erlassene  Verfügung,  die  in  den  Dienststellen
  vorhandenen  Telefonanschlüsse  einzeln  auf  ihre  Notwendigkeit  zu  überprüfen
und  möglichst  abzumelden,151 154 156  verdeutlichen  dies.  Allerdings  finden  sich  bereits  im
Frühjahr  1956  auch  erkennbare  Anzeichen  für  ein  systematischeres  Vorgehen  bei  der
Bewältigung  der  Finanzkrise.  Hierzu  zählt  nicht  nur  der  Einstellungsstopp  vom  April
1956,  der  mit  einer  generellen  Überprüfling  des  Stellenbestandes  in  der  Verwaltung
einherging,1'5  sondern  vor  allem  die  Restrukturierungsmaßnahmen  bei  der  Aufstellung
  des  Etats  für  1956.  Die  aus  den  Vorjahren  stammenden  Fehlbeträge  von  insgesamt
  ca.  32  Mrd.  FF,  die  bislang  über  Neuveranschlagung  von  Haushaltsresten"6
sowie  durch  Rückgriffe  auf  sogenannte  Betriebsmittel"  zwischenfinanziert  worden

151  Im  Jahr  1953  vereinnahmte  alleine  die  Stadt  Saarbrücken  mehr  als  ein  Drittel  der  kommunalen  Gewerbesteuern
  im  Saarland,  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Saarländische  Bevölkerungs-  und  Wirtschaftszahlen  5
(1953),  H.  1  S.  1  17.
152  Die  Zuweisungen  sanken  in  1954  und  1955  um  insgesamt  eine  Mrd,  FF,  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),
Saarländische  Bevölkerungs-  und  Wirtschaftszahlen  7  (1955),  H.  1  S.  107f.
153  LASB  StK  1712,  Kabinettsprotokoll  v.  23.12.55.
''4  LASB  StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  16.2.56.
153  LASB  StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  9.4.56.  Kurz  darauf  wurde  der  Leiter  der  Personalabteilung  im
Innenministerium,  Staatsanwalt  Kurt  van  Recum,  an  die  Spitze  der  Personalkommission  berufen,  LASB
StK  1713,  Kabinettsprotokoll  v.  8.5.56.  Van  Recum  war  später  auch  im  Beirat  für  Verwaltungsvereinfachung
  sowie  in  der  Arbeitsgruppe  zur  Vorbereitung  der  kommunalen  Gebietsreform  tätig,  Werner
Dingfelder.  Die  kommunale  Gebiets-  und  Verwaltungsreform  im  Saarland,  in:  Der  Landkreis  44  (1974),
S.  111-117,  hier:  S.  112.
156  Ausführlich  zur  Bedeutung  der  Ausgabereste  in  der  deutschen  Finanzwirtschaft  und  in  der  zeitgenössischen
  Diskussion:  Uwe  Plachetka,  Die  Finanzwirtschaft  des  Bundes  und  der  Länder  in  der  Bundesrepublik
Deutschland  (in  den  Jahren  von  1950  bis  1965),  (Diss.)  Bonn  1969,  S.  123ff.  „Ausgabereste  sind  schwebende
  Zahlungsverpflichtungen,  d.h.  sie  entstehen  am  Ende  eines  Rechnungsjahres  als  Differenz  zwischen
zustehenden  Etatmitteln  aufgrund  der  Etatansätze  und  ihrer  nichterfolgten  Verausgabung.  Diese  Reste
werden  -  soweit  sie  nicht  durch  Fristablauf  verfallen  -  den  jeweiligen  Ausgabenpositionen  des  nächsten
bzw.  übernächsten  Rechnungsjahres  zugeschlagen.“,  ebd.,  S.  126.  Im  Saarland  waren  bereits  im  Haushalt
des  Jahres  1955  14,1  Mrd.  FF  dieser  faktisch  zweckgebundenen  Mittel  aus  Ausgaberesten  nicht  übertragen,
  sondern  im  neuen  Haushalt  neu  veranschlagt  worden,  was  den  Fehlbetrag  im  Haushalt  rechnerisch
reduzierte,  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Saarländische  Bevölkerungs-  und  Wirtschaftszahlen  7  (1955),  H.l
S.  106f.
Iv  Gemeint  waren  hierbei  hauptsächlich  Postscheck-  und  Postsparguthaben,  die  lt.  französisch-saarländischem
  Vertrag  eigentlich  hätten  in  Frankreich  hinterlegt  werden  müssen  -  was  aber  nicht  erfolgte
  -  sowie  bestimmte  Mittel,  die  zwar  Anfang  des  Jahres  vereinnahmt,  aber  nur  ratenweise  abgerufen
wurden,  wie  z.B.  Zuschüsse  zu  den  Gemeindehaushalten.  Neben  der  verfassungsrechtlichen  Problematik

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