regionale Verteilung zur Folge, und zwar insbesondere zugunsten der Industriezone
an der mittleren Saar,1'1 die durch die rückläufigen allgemeinen Finanzzuweisungen
nicht ausgeglichen werden konnte."2
Diese ungünstige finanzielle Situation vor allem des Landeshaushaltes rief bereits in
der Übergangsregierung unter Ministerpräsident Welsch hektische Verwaltungsaktivitäten
hervor. Nicht nur der Verzicht auf eine Weihnachtsgratifikation für
Bedienstete des Öffentlichen Dienstes, sondern auch die Aufforderung, die Zahl der
Wechsel in der Besetzung von Sekretariats- und Fahrerstellen bei der Neubesetzung
von politischen Führungsämtern soweit wie möglich zu reduzieren,"3 sowie die
schon von der ersten Heimatbundregierung erlassene Verfügung, die in den Dienststellen
vorhandenen Telefonanschlüsse einzeln auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen
und möglichst abzumelden,151 154 156 verdeutlichen dies. Allerdings finden sich bereits im
Frühjahr 1956 auch erkennbare Anzeichen für ein systematischeres Vorgehen bei der
Bewältigung der Finanzkrise. Hierzu zählt nicht nur der Einstellungsstopp vom April
1956, der mit einer generellen Überprüfling des Stellenbestandes in der Verwaltung
einherging,1'5 sondern vor allem die Restrukturierungsmaßnahmen bei der Aufstellung
des Etats für 1956. Die aus den Vorjahren stammenden Fehlbeträge von insgesamt
ca. 32 Mrd. FF, die bislang über Neuveranschlagung von Haushaltsresten"6
sowie durch Rückgriffe auf sogenannte Betriebsmittel" zwischenfinanziert worden
151 Im Jahr 1953 vereinnahmte alleine die Stadt Saarbrücken mehr als ein Drittel der kommunalen Gewerbesteuern
im Saarland, Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Saarländische Bevölkerungs- und Wirtschaftszahlen 5
(1953), H. 1 S. 1 17.
152 Die Zuweisungen sanken in 1954 und 1955 um insgesamt eine Mrd, FF, Stat. Amt d. Saarl. (Hg.),
Saarländische Bevölkerungs- und Wirtschaftszahlen 7 (1955), H. 1 S. 107f.
153 LASB StK 1712, Kabinettsprotokoll v. 23.12.55.
''4 LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 16.2.56.
153 LASB StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 9.4.56. Kurz darauf wurde der Leiter der Personalabteilung im
Innenministerium, Staatsanwalt Kurt van Recum, an die Spitze der Personalkommission berufen, LASB
StK 1713, Kabinettsprotokoll v. 8.5.56. Van Recum war später auch im Beirat für Verwaltungsvereinfachung
sowie in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der kommunalen Gebietsreform tätig, Werner
Dingfelder. Die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland, in: Der Landkreis 44 (1974),
S. 111-117, hier: S. 112.
156 Ausführlich zur Bedeutung der Ausgabereste in der deutschen Finanzwirtschaft und in der zeitgenössischen
Diskussion: Uwe Plachetka, Die Finanzwirtschaft des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (in den Jahren von 1950 bis 1965), (Diss.) Bonn 1969, S. 123ff. „Ausgabereste sind schwebende
Zahlungsverpflichtungen, d.h. sie entstehen am Ende eines Rechnungsjahres als Differenz zwischen
zustehenden Etatmitteln aufgrund der Etatansätze und ihrer nichterfolgten Verausgabung. Diese Reste
werden - soweit sie nicht durch Fristablauf verfallen - den jeweiligen Ausgabenpositionen des nächsten
bzw. übernächsten Rechnungsjahres zugeschlagen.“, ebd., S. 126. Im Saarland waren bereits im Haushalt
des Jahres 1955 14,1 Mrd. FF dieser faktisch zweckgebundenen Mittel aus Ausgaberesten nicht übertragen,
sondern im neuen Haushalt neu veranschlagt worden, was den Fehlbetrag im Haushalt rechnerisch
reduzierte, Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Saarländische Bevölkerungs- und Wirtschaftszahlen 7 (1955), H.l
S. 106f.
Iv Gemeint waren hierbei hauptsächlich Postscheck- und Postsparguthaben, die lt. französisch-saarländischem
Vertrag eigentlich hätten in Frankreich hinterlegt werden müssen - was aber nicht erfolgte
- sowie bestimmte Mittel, die zwar Anfang des Jahres vereinnahmt, aber nur ratenweise abgerufen
wurden, wie z.B. Zuschüsse zu den Gemeindehaushalten. Neben der verfassungsrechtlichen Problematik
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