auch nach der Eingliederung in die Bundesrepublik nicht existierten, so z.B. die -
recht geringen - Aufwendungen für die diplomatische Vertretung des Saarlandes in
Frankreich, die Besatzungskosten bzw. die Kosten für die Vertretung Frankreichs an
der Saar, aber auch Belastungen durch das eigenständige saarländische Sozialsystem
oder die selbständig gelührten Eisenbahnen und das Postwesen. Diesen besonderen
Ausgaben stand ein ebenso ungewöhnliches System der Einnahmenverteilung zwischen
dem Saarland und Frankreich gegenüber: Ein Großteil der schwer radizierbaren
Einnahmen - insbesondere die Mehrwertsteuer - wurde nach dem französisch-saarländischen
Steuer- und Haushaltsvertrag als gemeinsame Einnahmen geführt und nachträglich
aufgeteilt. Weiterhin waren nach dem „Vertrag zwischen Frankreich und dem
Saarland über den gemeinsamen Betrieb der Saargruben“ die Saarbergwerke weder
der Gewerbe- noch der Vermögenssteuer unterworfen, sondern zahlten statt dessen
eine an die Höhe der Nettoproduktion gekoppelte sogenannte Bergbauabgabe.142
Neben diesen in der speziellen völkerrechtlichen Situation begründeten Besonderheiten143
bestimmten aber auch andere Faktoren die saarländische Finanzpolitik. Außer
dem großen Zerstörungsgrad durch Kriegsschäden, der sich in hohen Kosten für den
Wiederaulbau,144 145 aber auch in überdurchschnittlichen Ansätzen für den Wohnungsbau
niederschlug, verursachte die saarländische Wirtschaftsstruktur Probleme auf der
Einnahmeseite des Landeshaushalts. Das relative Gewicht des ertragsschwachen
Bergbaus im Saarland, die nach anfänglichen Erfolgen nur langsam wachsende
Stahlindustrie und die schwache Ausprägung der weiterverarbeitenden Industrie
führten zu Ausfällen im Bereich der Unternehmenssteuern.14'' Darin lag der wichtigste
Grund für die große Bedeutung von Lohn- und Einkommensteuern für den Landeshaushalt.
Ein weiteres wichtiges Element der saarländischen Finanzsituation
stellte der eigentümlich strukturierte Kapitalmarkt dar. Während z.B. in der Bundesrepublik
die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts, aber auch die Refinanzierungsmöglichkeiten
für Unternehmen durch privates Kapital als zentrale Faktoren für die
142 Vgl. hierzu den „Vertrag zwischen Frankreich und dem Saarland über den gemeinsamen Betrieb der
Saargruben“, Art. 9, abgedruckt in: Regierung des Saarlandes (Hg.), Staatsverträge.
,43 Die exakte Quantifizierung dieser Sondereinflüsse gestaltet sich aufgrund der ungünstigen Datenlage
und vor allem aufgrund der sehr komplexen Struktur der gegenseitigen Verflechtung außerordentlich
schwierig. Einen Ansatzpunkt bieten die statistischen Übersichten in: Saarland, Ministerium für Wirtschaft
(Hg.), Strukturdaten der Saarwirtschaft, Saarbrücken 1956. Nichtsdestoweniger wurden die Kosten der
Souveränität in der politischen Auseinandersetzung vor und während des Abstimmungskampfes oft
thematisiert. Sehr aufschlußreich hierzu das Heimatbund-Plakat in: Robert H. Schmidt, Saarpolitik, Bd. 3
S. 236f.
144 Beispielhaft für die auch in finanzpolitischer Hinsicht heftigen Konflikte zwischen Kommunalverwaltung,
Landesregierung und Besatzungsmacht war die Diskussion um die Neugestaltung der Stadt
Saarlouis, Lutz Hauck, Saarlouis nach der Stunde Null. Der Wiederaufbau zwischen Tradition und
Moderne, Saarlouis 1998 (= Schriften des Landkreises Saarlouis 3), hier: S. 23-34. Im Landeshaushalt
hatten die Mittel für den Wiederaufbau mit 17,5 Mrd. FF im Jahr 1953 (bei einem Gesamthaushalt von ca.
80 Mrd. FF) fast genauso große Bedeutung wie die Sozialausgaben mit 18,6 Mrd. FF, Stat. Amt d. Saarl.
(Hg.), Saarländische Bevölkerungs- und Wirtschaftszahlen 5 (1953), H. I S. 116.
145 Sehr deutlich hierzu: Stat. Amt d. Saarl. (Hg.), Saarländische Bevölkerungs- und Wirtschaftszahlen 7
(1955), H. 1 S. 106.
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