Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Stimmenanteile  der  SPD  nach  Landkreisen  und  im  Landesdurchschnitt

SB-Stadt-SB-Land  -  SLS
MZG  -K-OTW  -  WND
—*—  IGB  —  —  HOM  ■—  Saarland
Angaben  in  Prozent  der  gültigen  Stimmen.  Lesebeispiel:  Die  Stimmenanteile  der  SPD  in  den  Landkreisen
Homburg,  Ottweiler  und  Saarbrücken-Land  blieben  im  Untersuchungszeitraum  stets  überdurchschnittlich.
Quelle:  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Die  Wahlen  im  Saarland  am  4.  Dezember  1960,  Saarbrücken  1961  (=SiZ,
  Sonderh.  17);  dass.  (Hg.),  Endgültige  Ergebnisse  der  Bundestagswahl  im  Saarland  am  28.  September
1969,  Saarbrücken  1969  (=  SiZ,  Sonderh.  60).
angedeutet,  setzte  sich  aber  erst  bei  der  Landtagswahl  1965  wirklich  durch.1"  Diese
Widersprüche  in  den  Bewertungen  sind  nicht  auf  Basis  der  Wahlergebnisse  vom
Dezember  1960  und  der  darauf  folgenden  Regierungsbildung  alleine  aufzulösen,
sondern  allenfalls  in  Betrachtung  der  im  Zeitraum  von  vier  Jahren  nicht  weniger  als
fünf  Wahlen.1"
Bei  der  Bundestagswahl  1957  gelang  es  den  Christdemokraten,  ihre  Dominanz  im
Saarland  zu  stabilisieren.  Dazu  trug  bei,  daß  noch  rechtzeitig  vor  dem  Urnengang
eine  Zwischenlösung  gefunden  werden  konnte,  die  das  drohende  Verfallen  der
Stimmenanteile  der  CVP  verhinderte.  Demgegenüber  erhöhte  sich  der  Anteil  der

111  „Die  Koalition  zwischen  katholischer,  kirchlich  gebundener  Bevölkerung  und  der  Parteielite  wurde
demnach  durch  die  Stellungnahmen  der  kirchlichen  Führung  bis  1965  gestützt;  diese  Hilfe  war  jedoch
innerkirchlich  ab  1959  zunehmend  in  Frage  gestellt  und  wurde  1969  sowie  1970  aufgegeben,  die  Kirche
als  Organisation  trat  in  diesen  beiden  Wahlen  parteipolitisch  neutral  auf.“,  Kappmeier,  Konfession  und
Wahlverhalten,  S.  40.
Und  zwar  die  Bundestagswahl  am  15.9.1957,  die  Kommunalwahl  (Gemeinde-  und  Kreisratswahlen)
am  15.5.1960,  die  vom  Verfassungsgericht  später  für  ungültig  erklärt  wurde,  da  im  Wahlgesetz  keine
freien  Listen  vorgesehen  waren,  die  Kommunalwahlen  am  4.12.1960  (Wiederholung  der  vorhergehenden),
die  Landtagswahl  am  gleichen  Datum  und  die  Bundestagswahl  am  17.9.1961.  Die  Ergebnisse  der  Wahlen
sind  -  teilweise  mit  Analyse  -  publiziert  in:  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Die  Wahlen  im  Saarland  am  4.
Dezember  1960,  Saarbrücken  1961  (=  SiZ,  Sonderh.  17)  und  in:  Stat.  Amt  d.  Saarl.  (Hg.),  Statistisches
Handbuch  für  das  Saarland  1976,  Saarbrücken  1976,  S.  85ff.

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