Autonomie-Politik vom Gros der anderen Parteien nicht mehr als unglaubwürdig
gebrandmarkt werden würde - auch wenn die von der CVP für ihr Verhalten angeführten
Gründe einer systematischen Überprüfung möglicherweise nicht standgehalten
hätten. Die auf die vergangene politische Situation vor dem Referendum
bezogenen Angriffe der DPS liefen somit - obwohl weiterhin mit aller Schärfe vorgetragen
- genauso ins Leere wie ihre sachliche Kritik an den zur Diskussion stehenden
Vertrags- und Gesetzestexten.36 * Es war daher fast schon zwangsläufig, daß Heinrich
Schneider, für seine Partei sprechend, CDU, SPD und CVP gleichermaßen als
„zum gegenwärtigen Zeitpunkt politische Gegner“ bezeichnete.'
Im Bezug auf die Neudefinition des Verhältnisses der Parteien untereinander ist daher
bereits ab Dezember 1956 von einer veränderten Situation auszugehen: Zwar hatte
sich die Schärfe der Auseinandersetzungen um diese Frage um nichts vermindert,
jedoch waren die Parteien nichtsdestoweniger längst zu einem kooperativen Arbeitsstil
übergegangen. Gerade die Tatsache, daß die CVP den verfassungsrechtlich
problematischen Weg einer Eingliederung über eine einfache Beitrittserklärung
akzeptiert hatte,3* dürfte dabei sogar ein weitergehendes Vertrauensverhältnis hergestellt
haben. Weiter erschwert wurde dagegen die Möglichkeit für Oppositionsarbeit
im saarländischen Parlament. Durch den am deutlichsten von Irmgard Fuest
formulierten Verzicht auf parlamentarische Kontrolle war jede Opposition grundsätzlich
delegitimiert, ja eigentlich sogar sinnlos geworden. Einen guten Beleg für diese
spezielle Form des Parlamentarismus34 stellt der Umgang mit der ersten Regierungs¬36
Ebd., S. 647.
Angesichts dieser Frontstellung wird der von Cahn, Sozialistische Einheit, S. 622, vorgebrachte
Hinweis, daß das Eingliederungsgesetz auch in diesen Parteien, und hier insbesondere bei der SPD,
umstritten war, gerne übersehen. Gerade dadurch wird aber um so deutlicher, daß die DPS mit ihrer
Strategie auch über ihre Partei hinaus einen nennenswerten Teil von „Eingliederungspessimisten“ in der
saarländischen Politik ansprach.
Im scharfen Gegensatz zur Interpretation der Juristin und ehemaligen Mitarbeiterin der Verfassungskommission
des Saarlandes, Dr. Irgmard Fuest, tendierte die zeitgenössische rechtswissenschaftliche
Forschung eher zu der Meinung, daß zur Eingliederung eine Verfassungsänderung notwendig gewesen sei,
siehe: Gerhard Halstenberg, Die Verfässungsmäßigkeit des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
vom 23. Dezember 1956, Münster 1961, S. 107f. Ausführlich zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
in dieser Frage: Widhofer, Eingliederung, bes.: S. 84ff.
y> Der hier Vorgefundene Anpassungsdruck geht weit über das von Beatrix W. Bouvier, Zwischen Godesberg
und Großer Koalition. Der Weg der SPD in die Regierungsverantwortung. Außen-, sicherheits- und
deutschlandpolitische Umorientierung und gesellschaftliche Öffnung der SPD 1960-1966, Bonn 1990,
hier: S. 33f„ herausgearbeitete Modell der „Gemeinsamkeit“ als Postulat und Leitmotiv von oppositionellem
Verhalten hinaus. Explizit als Grundlinie der Entscheidungsfindung wurde diese „Gemeinsamkeit“ bei
der Debatte über das neue Universitätsgesetz im Frühjahr 1957 thematisiert: Hans Simon (CDU) führte
aus, daß „es in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheiten gab und gibt, sondern nur gemeinsame
sachliche Bemühungen. ... um so mehr als alle Fraktionen des Hohen Hauses von Anfang an erklärt und
bewiesen haben, daß unsere Landesuniversität nicht in den politischen Tagesstreit hineingezogen werden
dürfe, sondern ein gemeinsames Anliegen, ein Herzensanliegen aller bilde.“, LTDS, 3. WP, Abt. I, 32.
Sitzung v. 26.3.57, S. 918. Die Opposition im saarländischen Landtag hatte somit praktisch keine Wahl
zwischen konfrontativem und kooperativem Verhalten, trotzdem errang sie durch ihre Kooperation keine
weitergehenden Möglichkeiten zur politischen Mitbestimmung, wie dies Hans-Joachim Veen, Opposition
im Bundestag. Ihre Funktionen, institutionellen Handlungsbedingungen und das Verhalten der
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