Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

Autonomie-Politik  vom  Gros  der  anderen  Parteien  nicht  mehr  als  unglaubwürdig
gebrandmarkt  werden  würde  -  auch  wenn  die  von  der  CVP  für  ihr  Verhalten  angeführten
  Gründe  einer  systematischen  Überprüfung  möglicherweise  nicht  standgehalten
  hätten.  Die  auf  die  vergangene  politische  Situation  vor  dem  Referendum
bezogenen  Angriffe  der  DPS  liefen  somit  -  obwohl  weiterhin  mit  aller  Schärfe  vorgetragen
  -  genauso  ins  Leere  wie  ihre  sachliche  Kritik  an  den  zur  Diskussion  stehenden
  Vertrags-  und  Gesetzestexten.36 *  Es  war  daher  fast  schon  zwangsläufig,  daß  Heinrich
  Schneider,  für  seine  Partei  sprechend,  CDU,  SPD  und  CVP  gleichermaßen  als
„zum  gegenwärtigen  Zeitpunkt  politische  Gegner“  bezeichnete.'
Im  Bezug  auf  die  Neudefinition  des  Verhältnisses  der  Parteien  untereinander  ist  daher
bereits  ab  Dezember  1956  von  einer  veränderten  Situation  auszugehen:  Zwar  hatte
sich  die  Schärfe  der  Auseinandersetzungen  um  diese  Frage  um  nichts  vermindert,
jedoch  waren  die  Parteien  nichtsdestoweniger  längst  zu  einem  kooperativen  Arbeitsstil
  übergegangen.  Gerade  die  Tatsache,  daß  die  CVP  den  verfassungsrechtlich
problematischen  Weg  einer  Eingliederung  über  eine  einfache  Beitrittserklärung
akzeptiert  hatte,3*  dürfte  dabei  sogar  ein  weitergehendes  Vertrauensverhältnis  hergestellt
  haben.  Weiter  erschwert  wurde  dagegen  die  Möglichkeit  für  Oppositionsarbeit
  im  saarländischen  Parlament.  Durch  den  am  deutlichsten  von  Irmgard  Fuest
formulierten  Verzicht  auf  parlamentarische  Kontrolle  war  jede  Opposition  grundsätzlich
  delegitimiert,  ja  eigentlich  sogar  sinnlos  geworden.  Einen  guten  Beleg  für  diese
spezielle  Form  des  Parlamentarismus34  stellt  der  Umgang  mit  der  ersten  Regierungs¬36

 Ebd.,  S.  647.
Angesichts  dieser  Frontstellung  wird  der  von  Cahn,  Sozialistische  Einheit,  S.  622,  vorgebrachte
Hinweis,  daß  das  Eingliederungsgesetz  auch  in  diesen  Parteien,  und  hier  insbesondere  bei  der  SPD,
umstritten  war,  gerne  übersehen.  Gerade  dadurch  wird  aber  um  so  deutlicher,  daß  die  DPS  mit  ihrer
Strategie  auch  über  ihre  Partei  hinaus  einen  nennenswerten  Teil  von  „Eingliederungspessimisten“  in  der
saarländischen  Politik  ansprach.
Im  scharfen  Gegensatz  zur  Interpretation  der  Juristin  und  ehemaligen  Mitarbeiterin  der  Verfassungskommission
  des  Saarlandes,  Dr.  Irgmard  Fuest,  tendierte  die  zeitgenössische  rechtswissenschaftliche
Forschung  eher  zu  der  Meinung,  daß  zur  Eingliederung  eine  Verfassungsänderung  notwendig  gewesen  sei,
siehe:  Gerhard  Halstenberg,  Die  Verfässungsmäßigkeit  des  Gesetzes  über  die  Eingliederung  des  Saarlandes
  vom  23.  Dezember  1956,  Münster  1961,  S.  107f.  Ausführlich  zur  Rechtsprechung  des  Bundesverfassungsgerichts
  in  dieser  Frage:  Widhofer,  Eingliederung,  bes.:  S.  84ff.
y>  Der  hier  Vorgefundene  Anpassungsdruck  geht  weit  über  das  von  Beatrix  W.  Bouvier,  Zwischen  Godesberg
  und  Großer  Koalition.  Der  Weg  der  SPD  in  die  Regierungsverantwortung.  Außen-,  sicherheits-  und
deutschlandpolitische  Umorientierung  und  gesellschaftliche  Öffnung  der  SPD  1960-1966,  Bonn  1990,
hier:  S.  33f„  herausgearbeitete  Modell  der  „Gemeinsamkeit“  als  Postulat  und  Leitmotiv  von  oppositionellem
  Verhalten  hinaus.  Explizit  als  Grundlinie  der  Entscheidungsfindung  wurde  diese  „Gemeinsamkeit“  bei
der  Debatte  über  das  neue  Universitätsgesetz  im  Frühjahr  1957  thematisiert:  Hans  Simon  (CDU)  führte
aus,  daß  „es  in  dieser  Frage  keine  Meinungsverschiedenheiten  gab  und  gibt,  sondern  nur  gemeinsame
sachliche  Bemühungen.  ...  um  so  mehr  als  alle  Fraktionen  des  Hohen  Hauses  von  Anfang  an  erklärt  und
bewiesen  haben,  daß  unsere  Landesuniversität  nicht  in  den  politischen  Tagesstreit  hineingezogen  werden
dürfe,  sondern  ein  gemeinsames  Anliegen,  ein  Herzensanliegen  aller  bilde.“,  LTDS,  3.  WP,  Abt.  I,  32.
Sitzung  v.  26.3.57,  S.  918.  Die  Opposition  im  saarländischen  Landtag  hatte  somit  praktisch  keine  Wahl
zwischen  konfrontativem  und  kooperativem  Verhalten,  trotzdem  errang  sie  durch  ihre  Kooperation  keine
weitergehenden  Möglichkeiten  zur  politischen  Mitbestimmung,  wie  dies  Hans-Joachim  Veen,  Opposition
im  Bundestag.  Ihre  Funktionen,  institutionellen  Handlungsbedingungen  und  das  Verhalten  der

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