Debatte sah allerdings zunächst vieles nach einem ruhigen Sitzungsverlauf aus: Nach
erschöpfenden Reden von Regierungsmitgliedern zu Inhalt und Bedeutung der
Vereinbarungen beschränkte Wilhelm Kratz (CDU) seine Bewertung des Ergebnisses
im wesentlichen darauf, „daß der Saarvertrag gegenüber dem Saarstatut aus dem
Jahre 1954 einen wesentlichen Fortschritt bedeutet“.33 Zum Eklat kam es, als Heinrich
Schneider die Verhandlungsführung, die Strategie der Saar-Regierung und vor
allem eine Reihe von Verhandlungsergebnissen angritf. Die entscheidende Wendung
erhielt diese Kritik dadurch, daß Heinrich Schneider den seiner Meinung nach unbegründeten
Eingliederungsoptimismus der Landesregierung einer Überprüfling unterzog.
Im Gegensatz zur Landesregierung vertraute er nicht darauf, daß die noch
offenen Fragen sich nach der Verabschiedung des Eingliederungsgesetzes würden
lösen lassen, und er bezweifelte auch, daß die bislang vereinbarten Regelungen ohne
weiteres die erwünschte positive Entwicklung im Saarland würden auslösen können.34
Interessanter vielleicht noch als die Kritik Schneiders ist jedoch die Reaktion der
CVP. Die Zustimmung zur Beitrittserklärung, so die Abgeordnete Irmgard Fuest, sei
für die Parlamentarier nach dem 23. Oktober 1955 geradezu eine Pflicht; weitergehende
Forderungen zu stellen sei jetzt nicht mehr möglich, da das Saarland kein
autonomer Staat und daher auch kein Verhandlungspartner mehr sei. Diese Möglichkeit
habe allenfalls vor dem Referendum bestanden." Gerade weil diese Argumentation
unter verfassungsrechtlicher Perspektive als wenig überzeugend einzuschätzen
war, zeigt diese Äußerung die Veränderung im Verhältnis der Parteien zueinander:
Die CVP konnte darauf vertrauen, daß ihre politische Abkehr von der früheren
Wechsels, so Schneider, sei angesichts der laufenden Debatte über den Saarvertrag möglicherweise
hilfreich. Nach Rückfrage Gotthard Lorscheiders beim Ministerpräsidenten erhielt Schneider die von ihm
gewünschten Unterlagen offenbar nicht - die natürlich auch eine glänzende Materialgrundlage für eine
Debatte mit der CVP im Zusammenhang mit Saarvertrag und Eingliederungsgesetz abgegeben hätten.
LASB AA 266, Brief Lorscheider an Ney v. 3.1 1.56. Schneider mahnte nochmal am 5.12.56 an, daß er in
dieser Sache nichts mehr gehört habe; anscheinend wurde sein Anliegen schlichtweg ignoriert. In der
parlamentarischen Debatte wurden derartige Schriftstücke dann auch nicht zitiert.
33 Das stenographische Protokoll der Regierungsbeiträge umfaßt nicht weniger als knapp 20 Druckseiten,
LTDS, 3. WP, Abt. 1,24. Sitzung v. 13.12.56, S. 602-618; Zitat: S. 620.
34 Sehr aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang der Teil der Debatte, der sich auf öffentliche Äußerungen
des Bundesarbeitsministers und einen Briefwechsel mit der saarländischen Landesregierung von
Anfang Dezember 1956 bezog: Anton Storchs Einlassungen wurden von den Eingliederungsoptimisten
zunächst als Garantie des „sozialen Besitzstandes“ - also der sozialpolitischen Leistungen, die im Saarland
günstiger waren als in der Bundesrepublik - interpretiert worden. Das Bundeskabinett hatte jedoch keinen
Zweifel daran gelassen, daß Storch mit einer derartigen Zusage seine Kompetenz sowohl inhaltlich als
auch formal überschritten hätte - dementsprechend ruderte dieser dann auch öffentlich zurück, vgl.
Hüllbüsch (Bearb.), Kabinettsprotokolle 1956, S. 759 und S. 766 (Sitzungen v. 5. und 12.12.56). Damit
war genau das Dilemma sichtbar geworden, das den entscheidenden Punkt der Argumentation von
Heinrich Schneider bildete. Der saarländische Arbeitsminister Kurt Conrad hatte daher in der Parlamentsdebatte
alle Schwierigkeiten, diese „Storch-Affäre“ aus der Debatte heraus zu halten, vgl. LTDS, 3. WP.
Abt. 1, 24. Sitzung v. 13.12.56, S. 616. Vgl. hierzu auch Edda Schlesier, Der Kampf um den Erhalt der
sozialen Errungenschaften im Zusammenhang mit der Rückgliederung des Saarlandes 1957 im Spiegel der
saarländischen Presse, (Mag.Arb.) Saarbrücken 1998, bes. S. 49ff.
35 LTDS, 3. WP, Abt. 1,24. Sitzung v. 13.12.56, S. 629f.
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