dann Anfang Juli 1957 - gegen die Stimmen der DPS.2 Nachdem also erst einmal die
Kommunisten ausgeschaltet waren, war die Debatte symbolisch hochgradig belasteter
Fragen, ja sogar Abstimmungen mit wechselnden Mehrheiten mittlerweile möglich
geworden. Daß diese Entwicklung von den Beteiligten sehr aufmerksam verfolgt
wurde, verdeutlichte eine Äußerung von Werner Scherer (CVP), der daraufhinwies,
daß eine Verschiebung des Inkrafttretens der Flaggenregelung durchaus akzeptabel
sei, da die politische Eingliederung zum 1. Januar 1957 wohl nur noch dann in Frage
stehe, wenn der Landtag selber die Beitrittserklärung ablehnen würdet
3.1.2 Eingliederungsgesetz und Beitrittserklärung: Die Heimatbund-Koalition
zerbricht
Nach der parlamentarischen Sommerpause des Jahres 1956 änderte sich der Stil der
parlamentarischen Debatten erneut.2g Angesichts der sich abzeichnenden Einigung
bei den Luxemburger Verhandlungen suchte die DPS zunehmend den Konflikt mit
ihren Koalitionspartnern, zunächst auf Basis einer Liste von positiven und negativen
Verhandlungsergebnissen, die im Ausschuß für Europäische Angelegenheiten - also
unter Ausschluß der Öffentlichkeit - diskutiert worden war.’" Daraufhin entwickelte
sich eine ungewöhnlich scharfe und lange Geschäftsordnungsdebatte, in deren
Verlauf die Fraktionen von CDU, CVP und SPD gemeinsam den Tagesordnungspunkt
absetzten. Im folgenden Teil der Sitzung gelang es zwar der DPS bei der
Verabschiedung des Rundfunkgesetzes noch einmal, die CVP hart mit ihrer Vergangenheit
zu attackieren, auch hier setzte sich am Ende jedoch ein Kompromiß durch,
der einen Ausschluß der CVP von der Mitarbeit im Rundfunkrat verhinderte.* 31
Wirklich politisch isoliert wurde während dieser Sitzung daher alleine die DPS. Der
vollständige Eklat trat jedoch erst drei Wochen später bei der Ratifizierung des
Eingliederungsgesetzes und der Beitrittserklärung des saarländischen Landtags ein.
Die Zeichen standen dabei schon deutlich vor der Sitzung „auf Sturm“,32 in der
~ Praktisch in letzter Sekunde war noch ein Änderungsantrag eingebracht worden, der mit Rücksicht auf
die Interessen Frankreichs das Inkrafttreten der Gesetze auf den 1. Januar 1957 verlegte. Dies fand keine
Zustimmung hei der DPS, LTDS, 3. WP, Abt. I, 18. Sitzung v. 9.7.56, S. 419IT.
28 Ebd., S. 424.
Reibungspunkte innerhalb der Koalition hatte es vorher bereits gegeben, wie sich an der Debatte über die
Besetzung des Universitätsrates zeigte, bei der die DPS sich übergangen fühlte. Heinrich Schneider
kritisierte das Vorgehen der Koalitionspartner: „Man kann nicht eine Regierungskoalition bilden, man
kann nicht das Verhältnis 14:13:7 haben und sich zugleich über 13 oder 7 Mitglieder dieser Koalition
einfach hinwegsetzen und sie so behandeln, als wären sie nicht da.“ LTDS, 3. WP, Abt. 1, 19. Sitzung v.
10.7.56, S. 522.
0 Die Liste war bereits im September von der Staatskanzlei in Auftrag gegeben worden und sollte kurz
darauf dem Landtag vorgelegt werden, vgl. LASB AA 436, Kirsch, Chef der Staatskanzlei, an Regierungsmitglieder
v. 5.9.56. Auf diese Diskussion spielt die Debatte im Plenum an, LTDS, 3. WP, Abt. I, 22.
Sitzung v. 27.11.56, S. 568.
31 LTDS, 3. WP, Abt. I, 22, Sitzung v. 27.11.56, S. 579.
32 Anfang November hatte Heinrich Schneider beim Amt für Europäische und Auswärtige Angelegenheiten
angefragt, ob er den Schriftwechsel zwischen Johannes Hoffrnann und der französischen Regierung
über das Abkommen zum Europäischen Statut erhalten könne. Eine Veröffentlichung dieses Schrift-122