gelegten Textentwurf.24 Der konfrontative Teil der Debatte stand auch praktisch
unverbunden neben der schließlich erfolgten Einigung. Nach Ende der inhaltlichen
Debatte wurde die Sitzung nämlich für ca. drei Stunden unterbrochen, um das Konsenspapier
zu redigieren. Zwar hing somit die Integration der CVP in die kooperative
Arbeitsweise des Parlamentes hauptsächlich davon ab, inwieweit sie glaubwürdig
darstellen konnte, sich auf dem Boden des neuen demokratischen Konsens’ aus dem
Referendum zu bewegen. Mit der Verabschiedung der Grundsatzerklärung hatte sich
aber die Kooperation allgemein als sinnvolle und erfolgreiche Möglichkeit zur
Ausgestaltung der Arbeit im Parlament erwiesen. Darüber hinaus deutete sich an, daß
die Möglichkeit einer programmatisch begründeten Kritik am Vorgehen der Landesregierung
in den Verhandlungen über den Saarvertrag im Parlament praktisch nicht
plazierbar war. Die Regierungspolitik im engeren Sinne stand angesichts der Dominanz
der Grundsatzffagen eigentlich überhaupt nicht zur Diskussion. Die Fragmentierung
der Parteienlandschaft entlang der herkömmlichen ideologischen Grenzen wurde
also nicht von der Frage des „nationalen Bekenntnisses“ überlagert, vielmehr lösten
beide Konfliktlinien gemeinsam im Parlament einen erhöhten Konsensdruck aus, der
selbst eine konstruktive Opposition in Sachfragen weitgehend erschwerte.
Praktisch wie eine Art Zusammenfassung der bisherigen Feststellungen wirkt in der
Retrospektive die Behandlung der Frage nach den Symbolen des teilautonomen
Saarlandes.25 Noch im Januar 1956 hatten die Vertreter der Kommunistischen Partei
eine Gesetzesinitiative zur Frage von Wappen, Dienstsiegel und Flagge des Saarlandes
gestartet. Die Heimatbundparteien hatten damals alle Mühe, die Behandlung
dieser Anträge zu verhindern. Bereits zwei Wochen später legten sie dann einen
eigenen Gesetzesantrag vor. Wie groß der Druck durch den kommunistischen Vorschlag
dabei war, zeigte sich auch daran, daß bei der ersten Lesung eine Stellungnahme
von Seiten der Kommunisten per Geschäftsordnung verhindert wurde.26 Nach
einer Pause in der parlamentarischen Beratung, die sicherlich in der Rücksichtnahme
auf die internationalen Verhandlungen begründet war, erfolgte die Verabschiedung
24 Dieser wurde übrigens mit den Stimmen aller anderen Fraktionen niedergestimmt, ebd., S. 150.
25 Zur - teilweise tragikomischen - Vorgeschichte der saarländischen Staatssymbole siehe: Heinen,
Saarjahre, S. 238tT. Differenzierte methodische Überlegungen zur Symbolgeschichte finden sich bei:
Armin Heinen, Marianne und Michels illegitimes Kind. Das Saarland 1945-1955 in der Karikatur, in:
Hudemann, Jellonnek u. Rauls (Hgg.), Grenz-Fall, S. 45-62.
2A LTDS, 3. WP, Abt. I, 7. Sitzung v. 7.2.56, S. 156. Brosig, Verfassung, S. 213f., interpretiert die Verfassungsrevision
der Übergangszeit - insbesondere der faktischen, später auch expliziten Außerkraftsetzung
der früheren Präambel - als Ablösung der früheren „Protektoratsverfassung“. Die damit ausgedrückte
Bewertung ist allein schon insofern wenig überzeugend, als Brosig selber betont, daß bei der Revision der
Verfassung fast ausschließlich diejenigen Punkte neu geordnet wurden, die sich auf die internationalen
Abkommen mit Frankreich bezogen, während der demokratische Kern des Verfassungswerks von 1947 bis
auf die bereits zeitgenössisch umstrittene Verfassungskommission unberührt blieb, siehe ebd., S. 221-225.
Weiterhin dient die hier gewählte Begrifflichkeit nicht dazu, die Unterschiede in der Bewertung der Phase
des teilautonomen Saarlandes zwischen den neuen Erkenntnissen der jüngeren Saarforschung und den
teilweise noch stark vom Abstimmungskampf geprägten älteren Arbeiten klarzumachen.
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