Full text : Das Saarland im doppelten Strukturwandel 1956 - 1970

3 Die  Lösung  der  Saarfrage  in  Saarbrücken

3.1  Von  der  Unmöglichkeit,  miteinander  zu  sprechen,  zur  Unmöglichkeit,  einander
  zu  widersprechen
3.1.1  Der  schwierige  Anfang  parlamentarischer  Kooperation
Obwohl  das  Ergebnis  des  Referendums  vom  23.  Oktober  1955  tiefgehende  Veränderungen
  in  völkerrechtlicher  und  ökonomischer  Hinsicht  auslöste,  hlieb  die
parlamentarische  Grundstruktur  des  politischen  Systems1  im  Saarland  erhalten.2  Die
aufgrund  des  Abstimmgsergehnisses  lur  den  18.  Dezember  1955  angesetzten  Wahlen
zum  saarländischen  Landtag  veränderten  allerdings  die  Zusammensetzung  der  Volksvertretung.
  Kennzeichnend  für  die  Phase  der  Teilautonomie  war,  daß  eine  parlamentarische
  Opposition  hinsichtlich  der  nationalen  Zugehörigkeit  des  Saarlandes  praktisch
  nicht  existierte.  Im  nach  dem  Abstimmungskampf  neugewählten  Landtag  waren
jedoch  die  ehemaligen  „Ja-Sager“  in  nennenswertem  Umfang  vertreten.  Die  Bewältigung
  der  daraus  resultierenden  Konflikte  war  ein  Teil  der  Eingliederungsaufgabe.
Daher  soll  im  folgenden  die  Frage  nach  der  Verarbeitung  vergangener  Konfrontationen
  als  ein  Leitgedanke  verwendet  werden.  In  diesem  Zusammenhang  kommt  den
Parteien  und  ihren  Fraktionen  im  saarländischen  Landtag  eine  besondere  Funktion

1  Die  allgemeine  Frage,  ob  für  das  Saarland  in  dieser  Phase  überhaupt  von  einem  politischen  System
gesprochen  werden  kann,  soll  hier  fürs  erste  ausgeblendet  werden.  Einen  Überblick  bieten  Karl-Rudolf
Körte,  Das  politische  System  der  Bundesrepublik  Deutschland,  in:  Manfred  Mols,  Hans  J.  Lauth  u.
Christian  Wagner  (Hgg.),  Politikwissenschaft.  Eine  Einführung,  3.  Aufl.  Paderborn  2001,  S.  67-98.  Der
Forschungsstand  zu  dieser  Frage  ist  als  recht  disparat  zu  bezeichnen.  Beispielsweise  geht  Schissler,
Hessen,  wie  selbstverständlich  davon  aus,  daß  dem  Bundesland  eine  eigene  Systemqualität  zuzuschreiben
sei,  während  Rüdiger  Voigt,  Der  kooperative  Staat.  Auf  der  Suche  nach  einem  neuen  Steuerungsmodus,
in:  ders.  (Hg.),  Der  kooperative  Staat.  Krisenbew'ältigung  durch  Verhandlung?,  Baden-Baden  1995,  S.
33-92,  diese  eher  als  von  der  nationalen  Ebene  abgeleitet  als  „kooperatives  Interaktionssystem“  versteht.
Gerade  dieser  Aspekt  hatte  in  den  70er  Jahren  zu  einer  grundlegenden  Kritik  der  föderalen  Verfassung  -
und  damit  der  Systemqualität  der  Länder  -  geführt,  mit  der  besonders  Fritz  Wilhelm  Scharpf,  Bernd
Reissert  u.  Fritz  Schnabel,  Politikverflechtung.  Theorie  und  Empirie  des  kooperativen  Föderalismus  in  der
Bundesrepublik,  Kronberg  1976,  große  Aufmerksamkeit  erlangten.  Mit  der  Gegenüberstellung  von
Zentralisierungs-  und  Dezentralisierungstendenzen  als  Grundlinien  des  föderalen  „interorganisatorischen
Systems“  konnte  Arthur  Benz,  Föderalismus  als  dynamisches  System.  Zentralisierung  und  Dezentralisierung
  im  föderativen  Staat,  Opladen  1985,  diese  Kritik  aus  Sicht  der  Institutionensoziologie  zu  einem
Forschungsprogramm  umformen.  Der  Tauglichkeit  solcher  Forschungsvorhaben  widerspricht  aber  Mohr,
Landesgeschichtsschreibung,  S.  222,  bereits  dem  Prinzip  nach:  „Gerechterweise  sei  jedoch  festgehalten,
daß  Bereiche  wie  die  Wirtschafts-  oder  die  Umweltpolitik  eigentlich  nur  aus  dem  Blickwinkel  des  Bundes
beleuchtet  werden  können,  es  also  eine  Farce  wäre,  hier  die  Fiktion  einer  autonomen  politischen  Verantwortlichkeit
  der  Länder  aufrechtzuerhalten.“  Auf  die  damit  angesprochene  methodische  Komponente
dieser  Diskussion  wird  an  anderer  Stelle  dieser  Arbeit  noch  zurückzu  kommen  sein.
2  Eine  wichtige  Voraussetzung  hierfür  war,  daß  die  saarländische  Verfassung  bereits  von  Anfang  an  in  den
wichtigsten  Elementen  den  Prinzipien  föderaler  Länderverfassungen  entsprach,  vgl.  Rainer  Hudemann,  50
Jahre  Landtag  -  40  Jahre  Bundesland  -  Notizen  zur  Saarländischen  Identität,  in:  Protokoll  der  Sondersitzung
  des  saarländischen  Landtages  aus  Anlaß  seines  50jährigen  Bestehens,  Saarbrücken  1997,  S.  21-36,
hier:  S.  21-32;  Adolf  M.  Birke,  Die  Bundesrepublik  Deutschland.  Verfassung,  Parlament  und  Parteien,
München  1997  (=  Enzyklopädie  Deutscher  Geschichte  41),  S.  4.  Einen  Überblick  über  die  zeitgenössische
Diskussion  zur  Verfassung  bietet  Hans  Ernst  Folz,  Bibliographie  zum  Recht  des  Saarlandes  seit  1945,  in;
Annales  Universitatis  Saraviensis  VI  (1959),  S.  39-79.
            
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